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Hinweis: Idealerweise kündigen Sie einen bestehenden Vertrag, eine
Versicherung erst wenn Sie eine Deckungszusage eines anderen
Versicherers haben! Musterbrief ordentliche Kündigung: ÖFFNEN Musterbrief außerordentliche Kündigung: ÖFFNEN Sie können die Musterschreiben auch gleich online ausfüllen. Dann ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax verschicken. Kündigungsinformationen
zu:
Autoversicherungen Privathaftpflichtversicherung Hundehalterhaftpflicht Pferdehalterhaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherungen Unfallversicherung Wohngebäudeversicherung Kündigungsinformationen
hier finden Sie Informationen zu Kündigungsbedingungen für folgenen Versicherungen: Ordentliche Kündigung:
Kündigung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, welches in der Regel dem Kalenderjahr entspricht. Kündigungsfrist: 1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres, bei älteren Kaskoverträgen 3 Monate Außerordentliche Kündigung: Nach jedem Schadensfall mit sofortiger Wirkung bzw. zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigungsfrist: 1 Monat ab Leistungsübernahme oder Verweigerung Kündigung nach Beitragserhöhung: Kündigung nach jeder Beitragserhöhung zu dem Termin möglich, ab dem die Erhöhung wirksam wird. Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung Was man wissen muss, wenn man die HU überzogen hat! ( PKW, Motorrädern, leichten Anhängern und Nutzfahrzeugen) http://www.tuev-nord.de/20617.asp nach oben
Ordentliche
Kündigung:
Erstmals
zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden
Versicherungsjahres.
Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat Kündigung
im
Schadensfall: Bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 20% im Vergleich zu vor drei Jahren möglich. Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.1991 aber vor dem 28.07.1994: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25% im Vergleich zum Erstbeitrag möglich. Bei Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994: Kündigung ab dem Termin der Wirksamkeit der Prämienerhöhung möglich. Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung nach oben Ordentliche
Kündigung:
Erstmals zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat Kündigung
im
Schadensfall: Kündigung
nach
Beitragserhöhung:
Bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 20% im Vergleich zu vor drei Jahren möglich. Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.1991 aber vor dem 28.07.1994: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25% im Vergleich zum Erstbeitrag möglich. Bei Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994: Kündigung ab dem Termin der Wirksamkeit der Prämienerhöhung möglich. Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung. nach oben Ordentliche
Kündigung:
Erstmals zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat Kündigung
im
Schadensfall: Kündigung
nach
Beitragserhöhung:
Bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 20% im Vergleich zu vor drei Jahren möglich. Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.1991 aber vor dem 28.07.1994: Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25% im Vergleich zum Erstbeitrag möglich. Bei Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994: Kündigung ab dem Termin der Wirksamkeit der Prämienerhöhung möglich. Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung nach oben Ordentliche
Kündigung:
Erstmals zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat Kündigung
im
Schadensfall: Kündigung
nach
Beitragserhöhung: |