|
| ||||||||||||||||||
| Rabatte-
und Nachlässe bei Versicherungen Bündelrabatt
bzw. Bündelnachlass Ein Bündelnachlass wird von einigen Versicherungsunternehmen gewährt, wenn für den Antragsteller bzw. dessen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner mehrere Versicherungsverträge in verschiedenen Sparten abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten den Bündelnachlass gestaffelt an: Je mehr Verträge aus verschiedenen Sparten, also zum Beispiel eine Privathaftpflicht, eine Hausratversicherung und eine Kfz-Versicherung von einem Versicherungsnehmer beim selben Unternehmen abgeschlossen werden, desto höher fällt der gewährte Bündelnachlass aus. Mehrpersonennachlass Bei der Unfallversicherung. Versichern Sie zwei Personen in einem Vertrag, reduzieren Sie Ihren Beitrag um 10%, manche Versicherer bieten weitere Nachlässe ab der dritten versicherten Person. Beitragsreduzierung durch Selbstbehalte / Selbstbeteiligung Hierbei handelt es sich um einen vereinbarten Selbstbehalt, bis zu dessen Höhe der Versicherte die Kosten selbst trägt. Die Selbstbeteiligung wird nach festen Beträgen oder nach Prozentsätzen angeboten. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Ziel ist es, das subjektive Risiko einzuschränken. Eine Selbstbeteiligung kann in den Vertrag der Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat-, Glas-, Sachversicherungen zur Verringerung der Versicherungsprämie aufgenommen werden. Die Selbstbeteiligung sieht vor, dass im Falle eines Schadens der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selber übernimmt. Der Versicherer kommt dann erst für Schäden auf, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen. Für alle Schäden, die die Selbstbeteiligung nicht überschreiten, besteht kein Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung wird auf einen bestimmten Betrag festgelegt und im Vertrag festgehalten. Je höher die Selbstbeteiligung angesetzt wird, desto höher ist auch die Prämienersparnis. Bei der Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat-, Glas-, Sachversicherungen lohnt sich aber das Modell der Selbstbeteiligung nicht immer. Da die Beträge für die entstandenen Schäden oft sehr gering sind, muss man im Falle einer Selbstbeteiligung häufig den Schaden komplett selber zahlen. Es sollte daher individuell geprüft und verglichen werden, ob die Prämienersparnis hoch genug ist, damit sich das Risiko einer Selbstbeteiligung im Schadenfall lohnt. In der privaten Krankenversicherung kennt man verschiedene Modelle: Maximal-Prozentualsystem : Die Versicherung übernimmt bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten voll, von den darüber hinausgehenden Kosten hat der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz selbst zu tragen. Maximalsystem : Der Versicherte trägt den Anteil der Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinausgeht. Prozentual-Maximalsystem : Der Versicherte übernimmt bei diesem System einen prozentualen Anteil der Kosten, bis ein bestimmter Höchstbetrag erreicht ist. Danach trägt die Versicherung alle Kosten voll. Prozentualsystem : Der Versicherte trägt einen prozentualen Anteil seiner Kosten selbst. Die prozentuale Selbstbeteiligung kann sich auf einzelne Leistungen, oder auf den gesamten Tarif beziehen. Ratenzuschlag Für die Kalkulation der Beiträge wird in der Regel eine Jahreszahlung zu Grunde gelegt. Wird der Jahresbeitrag in Raten gezahlt (monatlich, viertel- oder halbjährlich) , so werden durch Ratenzuschläge die Zinsverluste beim Versicherer und ein höherer Verwaltungsaufwand ausgeglichen. Der Ratenzuschlag (Auch Teilzahlungszuschlag oder Beitragszuschlag genannt.) beträgt für gewöhnlich bei monatlicher Zahlungsweise 8 %. Risikorelevanter Prämienzuschlag Der Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz(1) liegt vor. Demnach dürfen Versicherungen auch in Zukunft ihre Kunden wegen Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität unterschiedlich behandeln. Trotzdem wettert der GDV gegen den Entwurf. Warum? Nach dem Entwurf sind Unterscheidungen nach den genannten Kriterien grundsätzlich verboten. Sie sind nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der praktisch auf eine Risikobewertung auf der Grundlage statistischer und versicherungsmathematischer Daten eingegrenzt wird. Diese Auslegung ist aber zu eng, denn die sachlichen Gründe ergeben sich nicht nur aus solchen Zahlen, sondern auch aus medizinischen oder versicherungstechnischen Umständen, die aber in Zukunft als Ausnahmegrund nicht mehr gelten sollen. Quelle: http://www.gdv.de/Publikationen/Periodika/Zeitschrift_Positionen/Positionen_41/inhaltsseite15735.htm Versicherungssteuer Übersicht der aktuellen Steuersätze
So gestaltet sich der Versicherungsbeitrag: (Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Wohngebäude-, Hausrat-, Glas-, Sachversicherungen) Tarifbeitrag (incl. Kosten) + Ratenzuschlag (max. 8% bei mtl. Zahlungsweise) + evtl. risikorelevanter Prämienzuschlag + Versicherungssteuer -------------------------------------------------------------------------- = Gesamtversicherungsprämie entspr. der Zahlungsweise CP Versicherungsvergleich | ||||||||||||||||||