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Auto verleihen kann teuer werden - wenn`s kracht


Wenn der Kreis der Fahrer eingeschränkt ist, ist das Verleihen des Autos nicht unproblematisch. Denn, wenn Sie ihr Auto verleihen, und ein Unfall passiert, kann das sehr teuer werden. Deshalb sind gerade Gefälligkeiten rund ums Auto nicht unproblematisch.


Junge Fahrer und mehrere Nutzer eines Autos kosten in der KFZ-Versicherung oft deutlich mehr Versicherungsprämie. Wer gegen die Tarifbestimmungen verstößt und einen nicht angegebenen Fahrer fahren lässt - also das Auto verleiht - muss damit rechnen, dass der Versicherer, nach einem Unfall, die Prämie für das höhere Risiko nachfordert. Zudem drohen dem Autobesitzer, ltd. Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Strafen und Bußgelder.

Bußgeld und Strafen

Bei vielen Versicherern sind die Bußgelder wegen "unzutreffender Angaben" richtig saftig. So verlangen einige Versicherer einen kompletten Jahresbeitrag, andere sogar den doppelten Jahresbeitrag, als Strafe. Wieder andere Versicherer verlangen den halben Jahresbeitrag, und andere verzichten ganz auf eine Strafe, verlangen aber den regulären Beitrag für das hinzugekommene Risiko.

Bei einem Notfall ist es anders. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht verantwortbar ist, dass der Fahrer die ganze Strecke nach Hause fährt, muss der Beifahrer ungestraft fahren können.

Das Übel mit den Bußgeldern bzw. den Strafprämien kann aber ganz einfach vermieden werden. Denn, bei den meisten Versicherern lässt sich der Drittfahrerschutz ganz einfach per Telefon nachbuchen. Die Versicherer bieten auch temporärere Erweiterungen an. So kann z.B. der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum erweitert werden. Hier wird dann eine Prämie pro Tag fällig (i.d.R. so 5 - 7 Euro). Das ist in jedem Fall günstiger als wenn das verliehene Auto in einen Unfall verwickelt wird.

Schadensfreiheitsrabatt (SFR %)

Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird der Schadensfreiheitsrabatt sowohl in der Autohaftpflich- als auch in der Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) belastet. Das bedeutet, dass der Autobesitzer auch dann, wenn der Entleiher einen Unfall verursacht, mit den Prozenten nach oben gestuft wird. Das kann vermieden werden wenn der Entleiher innerhalb 14 Tagen den Schaden anerkennt und die Kosten übernimmt.

(Anm.: Ein von der KFZ-Versicherung regulierten Schaden, kann normalerweise innerhalb von 3 Jahren "zurückgekaufen" werden. Dann wird der vor dem Unfall geltende Rabatt wieder aktiviert.)

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer sein Auto verleiht, sollte immer professionell und zur eigenen Sicherheit handeln. So sollte man sich immer eine gültige Fahrerlaubnis des Entleihers zeigen lassen. Wer das unterlässt, dem wird, im Schadensfall, grob fahrlässiges Verhalten angelastet.

Sowohl für Entleiher als auch für Verleiher sind die Folgen eines Unfalls ohne Führerschein enorm. Die KFZ-Versicherung wird zwar den Schaden gegenüber Dritten in vollem Umfang übernehmen, aber sie kann sich bis zu 5.000 Euro vom Autobesitzer oder Fahrer zurückfordern. Bei vorhandener Vollkaskoversicherung wird der Schaden mit Sicherheit nicht in vollem Umfang ersetzt. Es ist mit einem Abzug von mind. 30% zu rechnen. Je nach Verschulden.

Für den Entleiher wird es in jedem Fall dramatisch. Nicht nur dass er eine empfindliche Geldstrafe bezahlen muss und ein Fahrverbot kassiert, auch die Versicherung wird den restlichen Schaden in vollem Umfang, wegen seiner Pflichtverletzung, einfordern.

Fazit

Wer sein Auto verleiht ist grundsätzlich immer mit in der Verantwortung, sollte es zu einem Unfall kommen. Für den Verleiher kann aus einer nett gemeinten Gefälligkeit schnell eine Desaster werden. Ein kurzes Gespräch mit der Versicherung, oder Ihrem Versicherungsmakler macht diese Angelegenheit sicherer.

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