Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht.
Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro betragen.
Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
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