Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig
Ralph Henger vom Immobilienökonom am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erleutert im Interview mit procontra welches Lösungsmodell mehr Gerechtigkeit verspricht. Dabei geht es um die individuelle Festlegung der Hebesätze durch die Kommunen und die Schwächen der „alten“ Grundsteuer.
Einheitswert ist ungerecht
Letztmalig wurden die Einheitswerte in Westdeutschland im Jahr 1964 und in Ostdeutschland im Jahr 1935 ermittelt. Das gesamte Modell hatte erhebliche Schwächen. U.a. wurden Gebäude pauschal und undifferenziert bewertet.
Bessere Lösung – die Eckpunkte
- Erhebung der Grundsteuer allein auf Basis der Bodenwerte ohne die Gebäude
- Bodenwertsteuer besteuert die Nutzungsmöglichkeiten und nicht die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens
- effiziente Nutzung von Gebäuden und entlastet von Eigentümern
Vorgeschlagenes Modell hat gute Chancen, weil ...
Quelle: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2018/06/grundsteuer-ist-willkuerlich-und-ungerecht/?utm_source=procontra+Newsletter&utm_campaign=5cda22f6c5-PCO_NEWSLETTER_25022018&utm_medium=email&utm_term=0_f0c7f74b85-5cda22f6c5-101392725
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