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Haftpflichtversicherung

Vorsicht beim Drachen steigen lassen

Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück.


Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht.

Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt. Wer den herbstlichen Spaß sicher genießen will, erkundigt sich daher besser vorher bei seiner Haftpflichtversicherung, ob diese für eventuelle Schäden aufkommt. Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht in einem Naturschutz- oder Wohngebiet liegt. Auch die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen ist tabu.

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