Kennen Sie den Unterschied zwischen 34d und 34f?

Eigentlich sollte das System mehr Klarheit für Verbraucher bringen: die Einteilung von Finanzdienstleistern in verschiedene Kategorien, die inGewerbeordnungs-Paragrafen definiert sind.

So benötigt der klassische Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach Paragraf 34d. Es gibt aber auch Versicherungsberater nach Paragraf 34e. Finanzanlagenvermittler werden durch 34f reguliert, Immobiliardarlehensvermittler durch 34i. Klingt kompliziert, ist es für Außenstehende auch.

Ein großer Vermittlerverband fordert nun eine Umstellung nach österreichischem Vorbild: Unterschieden werden soll nur noch danach, ob ein Berater im Lager des Kunden oder in dem des Produktanbieters steht. Damit müsse den Kunden nicht mehr stets aufs Neue erklärt werden, worin der Unterschied zwischen provisionsbasierter und Honorar-Beratung sowie dem Ausschließlichkeitsvertrieb besteht. 

In Kürze: Vertreter darf nur Produkte seines Arbeitgebers vermitteln, steht also eindeutig auf dessen Seite. Freie Versicherungsmakler hingegen handeln anbieterunabhängig im Sinne und im Interesse ihrer Kunden ob auf Provisions- oder Honorarbasis.



Schon gewusst?

finanzlogik ist unabhängiger Finanzdienst- & Versicherungsmakler





Das könnte Sie interessieren:

Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Überblick

23.09.2023

Im Versicherungsbereich werden die Begriffe "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" oft gleichgesetzt. Allerdings gibt es ...

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder: Eine kluge Vorsorge

16.09.2023

Was sind die entscheidenden Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler?

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie: Wege zur Absicherung

09.09.2023

Vergangene oder aktuelle psychologische Behandlungen könnten dazu führen, dass der ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty