Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen –auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).

Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging. Die Stuttgarter Richterurteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.



Unser Angebot:

Mit unserem KFZ-Versicherung-Vergleich finden Sie den passenden Anbieter


Ihr Nutzen:

Aktuell versichert sein




Das könnte Sie interessieren:

Banken ohne Druck: Die bequeme Treue der deutschen Sparer zu ihren Hausbanken

25.11.2023

Niedrige Zinsen, hohe Gebühren – der träge deutsche Sparer ist doch selbst schuld

Zahnzusatzversicherungen bieten Top-Konditionen

18.11.2023

In ihrer umfassenden Analyse nahmen die Experten mehr als 670 Tarife und ...

Warum Kapitalanleger ihren Rechtsschutz überprüfen müssen

11.11.2023

In den vergangenen Jahren haben die Deutschen ihre Einstellung zu den Kapitalmärkten ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty