Maklerprovision bei Immobilienkauf soll künftig bundesweit geteilt werden

Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.

Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.

Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.



Schon gewusst?

Bei der Pflegeimmobilie fällt keine zusätzliche Maklercourtage an. Also, eine lukrativere Immobilieninvestition.





Das könnte Sie interessieren:

Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Überblick

23.09.2023

Im Versicherungsbereich werden die Begriffe "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" oft gleichgesetzt. Allerdings gibt es ...

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder: Eine kluge Vorsorge

16.09.2023

Was sind die entscheidenden Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler?

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie: Wege zur Absicherung

09.09.2023

Vergangene oder aktuelle psychologische Behandlungen könnten dazu führen, dass der ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty