Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf sollten Sie beim Vertrag achten?
Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen können dieselbe monatliche Rente versichern und trotzdem in entscheidenden Punkten unterschiedlich sein.
Deshalb lohnt es sich, nicht zuerst auf Beitrag oder Anbieter zu schauen. Wichtiger ist die Frage: Was muss Ihr Vertrag können, wenn aus einer gesundheitlichen Einschränkung tatsächlich ein Leistungsfall wird?
Dabei werden manche Vertragsdetails erst verständlich, wenn man sie mit einer konkreten Situation verbindet.
Welche Situation möchten Sie genauer betrachten?
→ Ich bin seit Monaten krankgeschrieben – bekomme ich bereits eine Leistung?
→ Ich kann einen Teil meiner bisherigen Arbeit noch erledigen
→ Ich könnte gesundheitlich noch einen anderen Beruf ausüben
→ Meine Beschwerden entwickeln sich langsam – wann bin ich berufsunfähig?
→ Ich habe Vorerkrankungen – bekomme ich überhaupt Versicherungsschutz?
→ Mein Einkommen steigt später – kann ich meine BU-Rente erhöhen?
→ Ich möchte wissen, bis zu welchem Alter ich mich absichern sollte
→ Ich habe bereits eine BU – woran erkenne ich, was tatsächlich vereinbart ist?
Nicht jeder dieser Punkte ist für jeden gleich wichtig. Entscheidend ist, dass die Bedingungen zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation passen.
Krankgeschrieben – aber noch nicht berufsunfähig?
Genau diese Situation kann über Monate bestehen: Sie können nicht arbeiten und sind durchgehend krankgeschrieben, erfüllen aber noch nicht die Voraussetzungen für eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit.
Ist in Ihrem Vertrag eine AU-Klausel vereinbart, gibt es dafür einen eigenen Leistungsweg. Sind deren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die vereinbarte monatliche AU-Leistung.
Deshalb lohnt sich bei einer BU nicht nur die Frage „Wann bin ich berufsunfähig?“, sondern auch „Was leistet mein Vertrag, solange ich länger krankgeschrieben bin?“
Darauf sollten Sie im Vertrag achten
Prüfen Sie, ob eine AU-Klausel vereinbart ist, welche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorausgesetzt wird, welche Nachweise verlangt werden und wie lange die AU-Leistung insgesamt gezahlt wird.
Bei älteren bestehenden BU-Verträgen lohnt sich dieser Blick besonders, weil eine AU-Leistung nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags ist.
Ich kann einen Teil meiner bisherigen Arbeit noch erledigen – bin ich trotzdem berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können.
Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch in dem Umfang ausüben können, den die Versicherungsbedingungen voraussetzen.
Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % die entscheidende Leistungsschwelle. Maßgeblich sind jedoch immer die Bedingungen des konkreten Vertrags.
50 % Berufsunfähigkeit sind nicht einfach vier statt acht Stunden
Die Prüfung beschränkt sich nicht darauf, Ihre frühere Arbeitszeit mit der heute noch möglichen Arbeitszeit zu vergleichen.
Zunächst muss betrachtet werden, wie Ihr Beruf vor der gesundheitlichen Einschränkung tatsächlich ausgestaltet war: Welche Tätigkeiten gehörten dazu, welchen Umfang hatten sie und welche Anforderungen stellten sie an Sie?
Anschließend wird geprüft, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf diese konkrete Berufsausübung auswirken.
Warum die Tätigkeitsbeschreibung so wichtig ist
Die Berufsbezeichnung allein sagt dafür häufig zu wenig aus. Zwei Menschen mit derselben Berufsbezeichnung können im Arbeitsalltag ganz unterschiedliche Aufgaben haben.
Im Leistungsfall kann deshalb die genaue Beschreibung des bisherigen Arbeitsalltags eine wichtige Grundlage für die Beurteilung sein, ob und in welchem Umfang Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: „Wie viele Stunden kann ich noch arbeiten?“, sondern: „Welche Teile meines bisherigen Berufs kann ich gesundheitlich noch ausüben?“
Darauf sollten Sie im Vertrag achten
Prüfen Sie, wie Berufsunfähigkeit in Ihrem Vertrag definiert ist und auf welche berufliche Tätigkeit bei der Beurteilung abgestellt wird.
Gute Bedingungen stellen auf den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf ab. Die Verbraucherzentrale nennt dies ausdrücklich als ein wesentliches Merkmal eines guten BU-Vertrags.
Ich könnte noch einen anderen Beruf ausüben – muss die BU trotzdem zahlen?
Entscheidend ist zunächst Ihr bisheriger Beruf.
Verzichtet Ihr Vertrag auf die abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die Leistung nicht allein mit dem Argument ablehnen: „Sie könnten doch noch einen anderen Beruf ausüben.“
Aber: Arbeiten Sie tatsächlich in einem neuen Beruf?
Dann kann die Situation anders aussehen. Der Versicherer kann prüfen, ob Ihre neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Das nennt man konkrete Verweisung.
Darauf sollten Sie achten
Wichtig ist vor allem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Bei einer bereits ausgeübten neuen Tätigkeit sollten Sie zusätzlich prüfen, was Ihr Vertrag zur konkreten Verweisung regelt.
Einen anderen Beruf theoretisch noch ausüben können und tatsächlich einen anderen Beruf ausüben sind zwei verschiedene Dinge.
Meine Beschwerden entwickeln sich langsam – wann bin ich berufsunfähig?
Gerade bei Erkrankungen mit unklarem Verlauf steht oft nicht sofort fest, wie lange die Einschränkungen bleiben.
Viele heutige BU-Verträge arbeiten deshalb mit einem Prognosezeitraum von sechs Monaten: Ist voraussichtlich für mindestens sechs Monate Berufsunfähigkeit gegeben, kann der Leistungsfall bereits vor Ablauf dieser sechs Monate vorliegen.
Und wenn sich das anfangs noch nicht absehen lässt?
Dann kann eine zweite Regelung wichtig werden: Besteht die Berufsunfähigkeit tatsächlich sechs Monate ununterbrochen, sehen entsprechende Bedingungen eine rückwirkende Leistung vor.
Sie müssen also nicht automatisch sechs Monate warten, nur weil häufig von einem „Sechs-Monats-Zeitraum“ gesprochen wird.
Darauf sollten Sie im Vertrag achten
Achten Sie auf einen Prognosezeitraum von sechs Monaten und darauf, wie Ihr Vertrag die rückwirkende Leistung regelt.
Die sechs Monate sind nicht einfach eine Wartezeit.
Ich habe Vorerkrankungen – bekomme ich überhaupt Versicherungsschutz?
Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch, dass Sie keine BU bekommen.
Entscheidend ist, was der Versicherer konkret fragt und wie er Ihre Angaben bewertet.
Warum Sie nicht sofort einen Antrag stellen sollten
Versicherer können dieselbe Vorerkrankung unterschiedlich beurteilen: Einer versichert Sie normal, ein anderer verlangt einen Zuschlag, schließt bestimmte Erkrankungen aus oder lehnt den Antrag ab.
Deshalb kann es sinnvoll sein, vor einem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen.
Gesundheitsfragen: genau antworten, aber nicht mehr als gefragt
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Entscheidend sind die Fragen und die darin genannten Zeiträume.
Hilfreich kann es sein, vorher Ihre Patientenunterlagen zu prüfen. So vermeiden Sie Angaben aus dem Gedächtnis, die später nicht zu den dokumentierten Diagnosen passen.
Darauf sollten Sie achten
Nicht vorschnell einen Antrag stellen. Erst Gesundheitsdaten zusammentragen, dann prüfen, welche Versicherer zu Ihrer Situation passen und bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage durchführen.
Eine Vorerkrankung entscheidet nicht allein darüber, ob Sie eine BU bekommen – entscheidend ist auch, wie der jeweilige Versicherer sie bewertet.
Mein Einkommen steigt später – kann ich meine BU-Rente erhöhen?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Wichtig sind vor allem Nachversicherungsgarantien.
Damit können Sie Ihre BU-Rente später erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen – zum Beispiel bei einer Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes.
Viele Tarife ermöglichen zusätzlich in den ersten Vertragsjahren eine Erhöhung ohne besonderes Ereignis. Häufig gilt diese Möglichkeit für die ersten fünf Jahre. Die genaue Frist steht im Vertrag.
Und die Beitragsdynamik?
Auch damit kann Ihre BU-Rente regelmäßig steigen. Allerdings steigt gleichzeitig Ihr Beitrag.
Deshalb sollte man Dynamik und Nachversicherung nicht miteinander verwechseln.
Darauf sollten Sie achten
Prüfen Sie, wann, wie oft und bis zu welcher Höhe Sie Ihre BU-Rente später erhöhen dürfen – mit und ohne besonderes Ereignis.
Entscheidend ist nicht nur, ob Ihre BU-Rente heute passt, sondern ob Sie sie später noch an Ihr Einkommen anpassen können.
Bis zu welchem Alter sollte ich mich absichern?
Die BU sollte grundsätzlich so lange laufen, wie Sie auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind.
Für viele bedeutet das: bis zum geplanten Rentenbeginn, häufig also bis 67. Eine kürzere Laufzeit spart zwar Beitrag, kann aber später eine Lücke entstehen lassen.
Versicherungsdauer und Leistungsdauer sind nicht dasselbe
Die Versicherungsdauer bestimmt, bis wann eine Berufsunfähigkeit eintreten kann.
Die Leistungsdauer bestimmt, bis wann eine bereits anerkannte BU-Rente längstens gezahlt wird.
Darauf sollten Sie achten
Prüfen Sie beide Zeiträume. Ein Vertrag kann beispielsweise eine Leistungsdauer bis 67 haben, obwohl die Versicherungsdauer früher endet.
Die BU sollte nicht enden, solange Sie Ihre Arbeitskraft noch zur Finanzierung Ihres Lebens benötigen.
Ich habe bereits eine BU – und jetzt?
Nach all diesen Punkten ist eine Frage völlig naheliegend: Was davon ist in meinem eigenen Vertrag eigentlich geregelt?
Sie müssen dafür nicht jedes Detail der Versicherungsbedingungen selbst beurteilen. Entscheidend ist zunächst, die für Sie wichtigen Punkte herauszufinden.
Wie möchten Sie weitermachen?
Sie möchten zuerst verstehen, was bei einer längeren Krankheit mit Ihrem Einkommen passiert?
→ Berufsunfähigkeit: Was passiert mit Ihrem Einkommen?
Sie möchten Ihre persönliche Situation oder einen bestehenden Vertrag prüfen?
→ Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit einfach erklärt
Was bedeutet Berufsunfähigkeit eigentlich – und warum kann sie jeden treffen?
Das Video des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt die wichtigsten Grundlagen kurz und anschaulich.
Video - Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung