Cyberversicherung für Privatpersonen – Ratgeber

Onlinebanking, Einkäufe im Internet, soziale Netzwerke und digitale Geräte gehören für viele Menschen zum Alltag. Damit entstehen auch Risiken wie Identitätsmissbrauch, Betrug, Datenverlust oder Konflikte im Internet.

Eine zusätzliche Cyberversicherung ist trotzdem nicht automatisch notwendig. Entscheidend ist, welche Risiken Sie tatsächlich absichern möchten, welcher Schutz bereits besteht und welche finanziellen Folgen Sie selbst tragen könnten.

Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, Ihren Bedarf einzuordnen und anschließend gezielt zu prüfen, ob eine Cyberversicherung für Sie sinnvoll sein kann.


→ Brauche ich als Privatperson überhaupt eine Cyberversicherung?

→ Was deckt eine private Cyberversicherung ab?

→ Was ist bereits über Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz versichert?

→ Zahlt eine Cyberversicherung bei Phishing und Onlinebanking-Betrug?

→ Was passiert, wenn jemand meine Identität im Internet missbraucht?

→ Bin ich bei Betrug oder Problemen beim Online-Shopping versichert?

→ Hilft eine Cyberversicherung bei Cybermobbing oder Rufschädigung?

→ Wer bezahlt die Rettung meiner Daten nach einem Hackerangriff oder Virus?

→ Was ist bei einer Cyberversicherung nicht versichert?

→ Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich selbst einhalten?

→ Welche Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind wichtig?

→ Was kostet eine Cyberversicherung für Privatpersonen?

→ Für wen kann eine private Cyberversicherung sinnvoll sein?

→ Worauf sollte ich beim Vergleich von Cyberversicherungen achten?

Brauche ich als Privatperson überhaupt eine Cyberversicherung?

Nicht jeder benötigt eine eigene Cyberversicherung. Einige finanzielle Folgen digitaler Risiken können bereits durch bestehende Versicherungen oder gesetzliche Regelungen abgedeckt sein.

Prüfen Sie deshalb zuerst:

  • Welche digitalen Risiken möchten Sie absichern?
  • Welche Versicherungen besitzen Sie bereits?
  • Welche Leistungen enthalten diese Verträge?
  • Wie hoch wäre ein möglicher finanzieller Schaden für Sie?
  • Könnten und wollten Sie diesen Schaden aus eigenen Rücklagen tragen?

Erst wenn danach eine relevante Lücke bleibt, lohnt sich die Frage, ob eine Cyberversicherung diese sinnvoll schließen kann.

→ Rücklagen richtig planen

→ Finanzplaner

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Was deckt eine private Cyberversicherung ab?

Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Tarif. Mögliche Leistungsbereiche sind beispielsweise Identitätsmissbrauch, Schäden beim Onlinebanking oder Onlinehandel, Datenrettung sowie Unterstützung bei bestimmten rechtlichen Problemen im Internet.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Bezeichnung „Cyberversicherung“. Prüfen Sie, welche konkreten Ereignisse und Kosten Ihr Vertrag tatsächlich einschließt und welche Ausschlüsse oder Entschädigungsgrenzen gelten.

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Was ist bereits über Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz versichert?

Bevor Sie eine Cyberversicherung abschließen, lohnt sich ein Blick in Ihre vorhandenen Verträge.

Je nach Tarif können beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung bestimmte Schäden gegenüber anderen Personen, eine Hausratversicherung einzelne Cyber- oder Online-Risiken und eine Rechtsschutzversicherung bestimmte rechtliche Auseinandersetzungen abdecken.

Ob und in welchem Umfang das tatsächlich gilt, ergibt sich aus den Bedingungen Ihres jeweiligen Vertrags. Eine Cyberversicherung sollte deshalb nicht einfach zusätzlich abgeschlossen werden, ohne vorhandenen Schutz zu berücksichtigen.

→ Privathaftpflichtversicherung

→ Hausratversicherung

→ Rechtsschutzversicherung

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Zahlt eine Cyberversicherung bei Phishing und Onlinebanking-Betrug?

Das kann Bestandteil einer Cyberversicherung sein, ist aber vom jeweiligen Tarif und vom konkreten Schadenfall abhängig.

Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang können außerdem gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister bestehen. Ob und in welchem Umfang Sie selbst haften, hängt unter anderem von den Umständen des Einzelfalls ab.

Deshalb sollte bei einem Onlinebanking-Schaden zunächst geklärt werden, welche Ansprüche gegenüber der Bank beziehungsweise dem Zahlungsdienstleister bestehen. Erst danach lässt sich beurteilen, welche zusätzliche Leistung eine Cyberversicherung erbringen kann.

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Was passiert, wenn jemand meine Identität im Internet missbraucht?

Beim Identitätsmissbrauch werden persönliche Daten beispielsweise genutzt, um unter Ihrem Namen einzukaufen, Konten anzulegen oder Verträge abzuschließen.

Eine Cyberversicherung kann je nach Tarif bei der Klärung des Falls unterstützen und bestimmte daraus entstehende Kosten übernehmen. Dazu können beispielsweise rechtliche Unterstützung oder Hilfe bei der Wiederherstellung der eigenen digitalen Identität gehören.

Entscheidend ist, welche Leistungen der konkrete Tarif vorsieht und welche Kosten tatsächlich versichert sind.

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Bin ich bei Betrug oder Problemen beim Online-Shopping versichert?

Manche Cyberversicherungen enthalten Leistungen rund um Einkäufe im Internet. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Betrug, jede nicht gelieferte Ware oder jeder Streit mit einem Händler automatisch versichert ist.

Prüfen Sie deshalb, welche Fälle der Tarif tatsächlich abdeckt, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welcher Höhe ein Schaden übernommen wird.

Je nach Fall können außerdem Ansprüche gegenüber dem Händler, der Bank oder dem verwendeten Zahlungsdienst bestehen. Diese sollten zuerst geprüft werden, bevor eine zusätzliche Versicherungsleistung in Anspruch genommen wird.

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Hilft eine Cyberversicherung bei Cybermobbing oder Rufschädigung?

Einige Cyberversicherungen bieten Unterstützung bei Cybermobbing, Rufschädigung oder der unerlaubten Veröffentlichung persönlicher Inhalte.

Je nach Tarif können beispielsweise Beratung, rechtliche Unterstützung oder Hilfe bei der Entfernung bestimmter Inhalte vorgesehen sein.

Entscheidend ist auch hier, welche konkreten Leistungen versichert sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten übernommen werden.

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Wer bezahlt die Rettung meiner Daten nach einem Hackerangriff oder Virus?

Eine professionelle Datenrettung kann Bestandteil einer Cyberversicherung sein. Ob sie übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif, der Ursache des Schadens und den betroffenen Geräten oder Daten ab.

Prüfen Sie insbesondere, bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden und ob Sie vor der Beauftragung eines Dienstleisters den Versicherer einschalten müssen.

Eine Versicherung ersetzt außerdem keine regelmäßige Datensicherung. Wichtige Daten sollten unabhängig vom Versicherungsschutz gesichert werden.

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Was ist bei einer Cyberversicherung nicht versichert?

Was ausgeschlossen ist, unterscheidet sich je nach Tarif. Eine allgemeingültige Liste für alle Cyberversicherungen gibt es deshalb nicht.

Prüfen Sie insbesondere, welche Schadenursachen ausgeschlossen sind, welche Personen und Geräte versichert sind und ob bestimmte Handlungen oder nicht eingehaltene Sicherheitsanforderungen den Versicherungsschutz beeinflussen können.

Achten Sie außerdem auf Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. Auch wenn ein Risiko grundsätzlich versichert ist, muss deshalb nicht jeder daraus entstehende finanzielle Schaden vollständig übernommen werden.

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Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich selbst einhalten?

Versicherungsbedingungen können Vorgaben zum Umgang mit Geräten, Software, Zugangsdaten und Sicherheitsmaßnahmen enthalten.

Welche Anforderungen gelten und welche Folgen es hat, wenn sie nicht eingehalten werden, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom konkreten Schadenfall ab.

Prüfen Sie solche Anforderungen deshalb bereits vor dem Abschluss. Der Versicherungsschutz sollte zu Ihrem tatsächlichen Umgang mit Geräten und Daten passen.

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Welche Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind wichtig?

Nicht jede Leistung einer Cyberversicherung muss bis zur allgemeinen Versicherungssumme abgesichert sein. Für einzelne Leistungsbereiche können eigene Höchstbeträge gelten.

Prüfen Sie deshalb nicht nur die gesamte Versicherungssumme, sondern insbesondere die Grenzen für die Risiken, die Sie tatsächlich absichern möchten – beispielsweise Identitätsmissbrauch, Datenrettung oder Schäden beim Onlinehandel.

Entscheidend ist, ob diese Beträge zu dem finanziellen Risiko passen, das Sie nicht selbst tragen möchten.

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Was kostet eine Cyberversicherung für Privatpersonen?

Die Kosten hängen unter anderem vom gewählten Tarif, dem Leistungsumfang, den Entschädigungsgrenzen und einer möglichen Selbstbeteiligung ab.

Der Preis allein sagt deshalb wenig darüber aus, ob ein Tarif zu Ihnen passt. Klären Sie zuerst, welche Risiken Sie zusätzlich absichern möchten und welche finanziellen Folgen Sie selbst tragen können oder möchten.

Erst danach ist ein Preisvergleich sinnvoll.

 

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Für wen kann eine private Cyberversicherung sinnvoll sein?

Eine private Cyberversicherung kann besonders dann interessant sein, wenn bestimmte digitale Risiken für Sie relevant sind und Sie im Schadenfall Unterstützung benötigen, die über eine reine Kostenerstattung hinausgeht.

Dazu können je nach Tarif beispielsweise Hilfe bei Identitätsmissbrauch, Datenrettung, rechtlichen Problemen im Internet oder bestimmten Schäden beim Onlinehandel gehören.

Ob sich dieser zusätzliche Schutz für Sie lohnt, hängt davon ab, welche dieser Leistungen Sie tatsächlich benötigen und ob sie bereits anderweitig abgedeckt sind.

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Worauf sollte ich beim Vergleich von Cyberversicherungen achten?

Vergleichen Sie Tarife erst, wenn Sie wissen, welche Risiken Sie zusätzlich absichern möchten.

Achten Sie insbesondere auf:

  • versicherte Schadenereignisse,
  • tatsächlich übernommene Kosten und Leistungen,
  • Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen,
  • Selbstbeteiligungen,
  • versicherte Personen und Geräte,
  • Sicherheitsanforderungen,
  • Ausschlüsse und
  • Unterstützung im Schadenfall.

So vergleichen Sie nicht einfach möglichst viele Leistungen, sondern den Schutz, den Sie tatsächlich benötigen.

→ Cyberversicherung vergleichen

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Quellen und weiterführende Informationen

→ BaFin: Cyberversicherung für Verbraucher ↗

→ Bundesministerium der Justiz: § 675u BGB – Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen ↗

→ Bundesministerium der Justiz: § 675v BGB – Haftung bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments ↗

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