Hausratversicherung: Antworten auf wichtige Fragen

Möbel, Kleidung, Elektronik, Fahrräder und viele andere Dinge im Haushalt können zusammengenommen einen erheblichen Wert haben.

Eine Hausratversicherung kann diesen Besitz gegen bestimmte Schäden absichern. Entscheidend ist aber nicht nur, ob Sie eine Hausratversicherung haben, sondern welcher Hausrat versichert ist, gegen welche Gefahren Schutz besteht und ob die Versicherungssumme zu Ihrem tatsächlichen Hausrat passt.

Wählen Sie zunächst die Frage, die zu Ihrer Situation passt. Anschließend erklären wir, worauf Sie bei einer bestehenden oder neuen Hausratversicherung achten sollten.

Was möchten Sie klären?

Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung?

Was gehört zum versicherten Hausrat?

Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung – und welche nicht?

Wie hoch sollte mein Hausrat versichert sein?

Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausratversicherung?

Sind Fahrrad und E-Bike über die Hausratversicherung versichert?

Brauche ich Elementarschutz für meinen Hausrat?

Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?

Umzug – was passiert mit meiner Hausratversicherung?

Zusammenziehen – brauchen wir noch zwei Hausratversicherungen?

Welche Selbstbeteiligung passt zu meiner Hausratversicherung?

Schaden am Hausrat – was sollte ich jetzt tun?

Meine Hausratversicherung wird teurer – prüfen oder wechseln?

Sie möchten Ihre Situation lieber direkt klären?

Sie müssen nicht den gesamten Ratgeber lesen. Wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag überprüfen, eine Hausratversicherung neu abschließen oder eine konkrete Frage zu Ihrem Versicherungsschutz klären möchten, können Sie sich direkt an uns wenden.

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Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist nicht für jeden Haushalt gleich wichtig. Entscheidend ist vor allem, welchen finanziellen Verlust Sie tragen müssten, wenn ein großer Teil Ihres Hausrats auf einmal beschädigt oder zerstört würde.

Denken Sie dabei nicht nur an einzelne wertvolle Gegenstände. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Fahrräder und viele kleinere Dinge können zusammengenommen einen erheblichen Wert erreichen.

Stellen Sie sich deshalb beispielsweise vor, ein Brand oder ein schwerer Leitungswasserschaden würde große Teile Ihres Hausrats zerstören. Könnten Sie die notwendigen Neuanschaffungen problemlos aus Ihren Rücklagen bezahlen?

Wenn Sie einen solchen Verlust finanziell selbst tragen können und bewusst selbst tragen möchten, kann der Versicherungsbedarf geringer sein. Würde der Verlust dagegen Ihre finanziellen Möglichkeiten deutlich belasten, kann eine Hausratversicherung ein wichtiges Risiko übernehmen.

Nicht der einzelne Gegenstand entscheidet – sondern die finanzielle Belastung, wenn viele Dinge gleichzeitig ersetzt werden müssen.

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Was gehört zum versicherten Hausrat?

Vereinfacht gesagt umfasst der Hausrat viele bewegliche Sachen, die sich in Ihrem Haushalt befinden und Ihrem privaten Gebrauch dienen.

Dazu können beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Geschirr, Bücher, persönliche Gegenstände sowie bestimmte Wertgegenstände gehören.

Auch Fahrräder und andere Gegenstände können zum Hausrat gehören. Ob und in welchem Umfang sie gegen einen bestimmten Schaden versichert sind, ist allerdings eine andere Frage. Gerade bei Fahrraddiebstahl, Wertsachen oder Gegenständen außerhalb der Wohnung können besondere Grenzen oder Voraussetzungen gelten.

Eine hilfreiche Vorstellung ist: Wenn man das Gebäude gedanklich auf den Kopf stellen könnte, wären viele Dinge, die herausfallen, Hausrat. Diese Faustregel hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht die Versicherungsbedingungen.

Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile gehören dagegen häufig nicht zum Hausrat. Bei einem eigenen Wohngebäude kann dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig sein.

Hausratversicherung schützt grundsätzlich den Hausrat – Wohngebäudeversicherung das Gebäude und die dazugehörenden versicherten Gebäudebestandteile.

Ratgeber Wohngebäudeversicherung

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Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung – und welche nicht?

Entscheidend ist nicht nur, was beschädigt wurde, sondern auch, wodurch der Schaden entstanden ist.

Eine Hausratversicherung bietet je nach Vertrag beispielsweise Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Sturm und Hagel. Auch weitere Gefahren und Leistungen können vereinbart sein.

Nicht automatisch versichert ist dagegen jeder Schaden an einem Gegenstand. Geht beispielsweise ein Fernseher ohne versicherte äußere Ursache kaputt oder fällt Ihnen ein Gegenstand herunter, entsteht daraus nicht allein deshalb ein Anspruch aus der Hausratversicherung.

Auch Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder andere weitere Naturgefahren benötigen in der Regel einen entsprechenden zusätzlichen Versicherungsschutz.

Deshalb sollte bei einem bestehenden Vertrag nicht nur geprüft werden, ob eine Hausratversicherung vorhanden ist. Entscheidend ist, welche Gefahren und Leistungen tatsächlich vereinbart wurden und welche Ausschlüsse oder Begrenzungen gelten.

Versichert ist nicht einfach „der Hausrat“ – entscheidend sind immer auch Schadenursache und vereinbarter Versicherungsschutz.

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Wie hoch sollte mein Hausrat versichert sein?

Die Versicherungssumme sollte zum Wert des versicherten Hausrats passen. Dabei geht es nicht darum, nur besonders wertvolle Gegenstände zusammenzurechnen.

Nach einem größeren Schaden müssten möglicherweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände und viele weitere Dinge gleichzeitig ersetzt werden. In der Hausratversicherung ist deshalb regelmäßig der Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert relevant – nicht lediglich der heutige Gebrauchtwert der Sachen.

Versicherer können unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der Versicherungssumme verwenden. Häufig wird beispielsweise mit einem bestimmten Betrag je Quadratmeter Wohnfläche gearbeitet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann damit auch ein Verzicht auf die Anrechnung einer Unterversicherung verbunden sein.

Gerade bei hochwertigem Hausrat, größeren Wertsachenbeständen oder besonderen Gegenständen sollte trotzdem geprüft werden, ob pauschale Berechnungen zur tatsächlichen Situation passen.

Die Versicherungssumme sollte sich am möglichen Wiederbeschaffungswert des Hausrats orientieren – nicht daran, was die Sachen heute gebraucht noch wert wären.

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Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausratversicherung?

Eine Unterversicherung kann entstehen, wenn der tatsächliche Versicherungswert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Das kann im Schadenfall dazu führen, dass die Entschädigung gekürzt wird.

Viele Tarife sehen Möglichkeiten vor, auf die Anrechnung einer Unterversicherung zu verzichten. Dafür müssen jedoch die jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sein – beispielsweise eine korrekt angegebene Wohnfläche und eine entsprechend festgelegte Versicherungssumme.

Deshalb sollten Sie nicht einfach nur auf eine möglichst niedrige Versicherungssumme achten. Prüfen Sie, wie die Versicherungssumme ermittelt wird und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.

Nach einem Umzug, einer deutlichen Vergrößerung des Haushalts oder größeren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, diese Angaben erneut zu überprüfen.

Eine niedrige Versicherungssumme spart möglicherweise Beitrag – kann aber problematisch werden, wenn sie nicht zum tatsächlichen Hausrat und zu den Vertragsbedingungen passt.

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Sind Fahrrad und E-Bike über die Hausratversicherung versichert?

Fahrräder können grundsätzlich zum Hausrat gehören. Entscheidend ist jedoch, wo und wodurch das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird.

Wird ein Fahrrad beispielsweise bei einem Einbruch aus einem versicherten Raum gestohlen, kann der Schaden über die Hausratversicherung versichert sein. Für den einfachen Diebstahl eines Fahrrads außerhalb solcher Räume ist dagegen häufig ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich.

Bei Fahrrädern und E-Bikes sollten Sie deshalb prüfen, ob Fahrraddiebstahl ausdrücklich eingeschlossen ist, welche Entschädigungsgrenzen gelten und welche Anforderungen an die Sicherung des Fahrrads gestellt werden.

Bei E-Bikes beziehungsweise Pedelecs kommt zusätzlich darauf an, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Nicht jedes elektrisch unterstützte Zweirad wird versicherungsrechtlich gleich behandelt.

Zum Hausrat zu gehören bedeutet nicht automatisch, gegen jeden Fahrraddiebstahl versichert zu sein.

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Brauche ich Elementarschutz für meinen Hausrat?

Eine normale Hausratversicherung deckt Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau nicht automatisch ab. Dafür ist ein entsprechender Schutz gegen weitere Naturgefahren erforderlich.

Ob dieser zusätzliche Schutz für Ihren Hausrat wichtig ist, hängt aber nicht nur davon ab, ob ein Elementarschaden grundsätzlich möglich ist. Entscheidend ist auch, wie viel Ihres Hausrats bei einem solchen Ereignis tatsächlich gefährdet wäre.

Besonders relevant kann die Frage sein, wenn sich größere Teile Ihres Hausrats im Keller, Souterrain oder Erdgeschoss befinden und durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau gleichzeitig beschädigt oder zerstört werden könnten.

Wohnen Sie dagegen höher und befindet sich nur wenig Hausrat in gefährdeten Bereichen, kann die mögliche finanzielle Schadenhöhe anders aussehen. Außergewöhnliche Naturereignisse können allerdings auch Bereiche treffen, die normalerweise weniger gefährdet erscheinen.

Stellen Sie sich deshalb zwei Fragen: Wie viel meines Hausrats könnte bei einem Elementarereignis auf einmal verloren gehen? Und könnte ich diesen Verlust problemlos aus meinen Rücklagen ersetzen?

Prüfen Sie anschließend, welche Naturgefahren tatsächlich versichert wären, welche Selbstbeteiligung gilt und welchen zusätzlichen Beitrag der Elementarschutz kostet.

Nicht nur fragen: „Kann ein Elementarschaden passieren?“ – sondern auch: „Wie viel meines Hausrats wäre tatsächlich gefährdet und welchen Verlust kann ich selbst tragen?“

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Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?

Hausrat kann unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der eigenen Wohnung versichert sein. Dafür gibt es in vielen Verträgen die sogenannte Außenversicherung.

Sie kann beispielsweise relevant sein, wenn sich versicherte Sachen vorübergehend auf einer Reise, in einer Ferienunterkunft oder an einem anderen Ort befinden.

Der Schutz gilt jedoch nicht automatisch unbegrenzt. Je nach Vertrag können zeitliche Grenzen, Entschädigungsgrenzen und weitere Voraussetzungen gelten. Außerdem muss auch außerhalb der Wohnung eine im Vertrag versicherte Gefahr vorliegen.

Wenn Sie regelmäßig wertvolle Gegenstände mitnehmen oder sich längere Zeit außerhalb Ihrer Wohnung aufhalten, sollten Sie deshalb die Regelungen zur Außenversicherung in Ihrem Vertrag prüfen.

Außenversicherung bedeutet nicht weltweiten Rundumschutz – entscheidend bleiben Versicherungsort, versicherte Gefahr und Vertragsbedingungen.

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Umzug – was passiert mit meiner Hausratversicherung?

Bei einem Umzug sollten Sie Ihre Hausratversicherung frühzeitig über die neue Wohnung informieren.

Während des Wohnungswechsels kann unter den vertraglichen Voraussetzungen vorübergehend Versicherungsschutz für die bisherige und die neue Wohnung bestehen. Entscheidend sind dabei die Regelungen Ihres Vertrages und der tatsächliche Ablauf des Umzugs.

Besonders wichtig ist die neue Wohnfläche. Wird die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche ermittelt, können falsche oder nicht aktualisierte Angaben später problematisch werden.

Ein Umzug ist deshalb ein guter Zeitpunkt, den Vertrag insgesamt zu überprüfen: Passt die Versicherungssumme noch? Hat sich der Wert des Hausrats verändert? Werden zusätzliche Leistungen benötigt? Und stimmt der bisherige Schutz noch zur neuen Wohnsituation?

Neue Wohnung → Angaben aktualisieren → Versicherungssumme prüfen → bestehenden Schutz neu bewerten.

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Zusammenziehen – brauchen wir noch zwei Hausratversicherungen?

Ziehen zwei Haushalte zusammen, bestehen möglicherweise zunächst zwei Hausratversicherungen. Dauerhaft sind zwei Verträge für denselben gemeinsamen Hausrat häufig nicht erforderlich.

Informieren Sie deshalb beide Versicherer über das Zusammenziehen und klären Sie, welcher Vertrag fortgeführt werden soll und wie mit dem anderen Vertrag verfahren werden kann. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der jeweiligen Vertragssituation ab.

Gleichzeitig sollte der verbleibende Vertrag an den neuen gemeinsamen Haushalt angepasst werden. Durch das Zusammenziehen können sich Wohnfläche, Wert des Hausrats und der benötigte Versicherungsumfang deutlich verändern.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, welcher Vertrag günstiger ist. Entscheidend ist, welcher Schutz anschließend zum gemeinsamen Haushalt passt.

Beim Zusammenziehen nicht einfach einen Vertrag kündigen – zuerst beide Verträge und den neuen gemeinsamen Versicherungsbedarf prüfen.

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Welche Selbstbeteiligung passt zu meiner Hausratversicherung?

Mit einer Selbstbeteiligung übernehmen Sie einen vereinbarten Teil eines Schadens selbst. Im Gegenzug kann sich der Versicherungsbeitrag reduzieren.

Ob das sinnvoll ist, hängt nicht nur von der Beitragsersparnis ab. Entscheidend ist, ob Sie den selbst zu tragenden Betrag im Schadenfall problemlos aus Ihrer Rücklage bezahlen können.

Kleinere Schäden bewusst selbst zu tragen, kann zu Ihrer finanziellen Strategie passen. Die Hausratversicherung sollte dann vor allem vor Schäden schützen, deren finanzielle Folgen Sie nicht ohne Weiteres selbst übernehmen möchten.

Berücksichtigen Sie dabei auch Selbstbeteiligungen aus anderen Versicherungen. Mehrere Schäden können zeitlich zusammenfallen.

Eine Selbstbeteiligung senkt nicht das Risiko – sie verschiebt einen Teil davon von der Versicherung zurück zu Ihnen.

Selbstbeteiligungen bei Versicherungen richtig einplanen

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Schaden am Hausrat – was sollte ich jetzt tun?

Ist ein Schaden eingetreten, sollten Sie zunächst versuchen, weitere Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten, soweit das ohne Gefahr für Sie möglich ist.

Dokumentieren Sie anschließend den Schaden möglichst sorgfältig. Fotos, Kaufbelege, Rechnungen oder andere Nachweise können helfen, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und deren Wert nachvollziehbar zu machen.

Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah und stimmen Sie größere Aufräum-, Reparatur- oder Entsorgungsmaßnahmen möglichst vorher mit ihm ab. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nicht vorschnell entsorgen, wenn sie noch für die Schadenprüfung benötigt werden könnten.

Bei einem Einbruchdiebstahl oder anderen Straftaten sollte außerdem die Polizei eingeschaltet werden. Erstellen Sie möglichst eine Übersicht der fehlenden oder beschädigten Gegenstände.

Welche Pflichten im konkreten Schadenfall bestehen, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Erst Schaden begrenzen → dokumentieren → Versicherer informieren → weitere Schritte abstimmen.

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Meine Hausratversicherung wird teurer – prüfen oder wechseln?

Steigt der Beitrag Ihrer Hausratversicherung, sollten Sie nicht allein auf den neuen Preis schauen. Prüfen Sie zunächst, ob sich gleichzeitig Leistungen, Versicherungssumme oder andere Vertragsbestandteile verändert haben.

Anschließend können Sie den bestehenden Schutz mit aktuellen Angeboten vergleichen. Dabei sollten versicherte Gefahren, Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligung, Wertsachen, Fahrraddiebstahl, Elementarschutz und weitere für Ihren Haushalt wichtige Leistungen berücksichtigt werden.

Ein günstigerer Vertrag ist nicht automatisch die bessere Lösung. Umgekehrt bedeutet ein älterer Vertrag nicht automatisch, dass er weiterhin gut zu Ihrer heutigen Wohn- und Lebenssituation passt.

Prüfen Sie außerdem Kündigungsfristen und gegebenenfalls bestehende besondere Kündigungsrechte, bevor Sie einen Vertrag beenden.

Erst bestehenden Schutz verstehen → Bedarf prüfen → Leistungen vergleichen → dann über einen Wechsel entscheiden.

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Was bedeutet das für Ihren Hausratschutz?

Eine passende Hausratversicherung beginnt nicht beim Tarif, sondern bei Ihrem Haushalt.

Entscheidend ist, welchen Wert Ihr Hausrat hat, welche Schäden für Sie finanziell problematisch wären und welche Risiken Sie bewusst selbst tragen können oder möchten.

Prüfen Sie deshalb zunächst den vorhandenen Versicherungsschutz. Danach können Sie beurteilen, ob Versicherungssumme und Leistungen noch passen, ob beispielsweise Fahrrad- oder Elementarschutz benötigt wird und welche Selbstbeteiligung zu Ihren Rücklagen passt.

Hausrat verstehen → vorhandenen Schutz prüfen → finanzielle Risiken bewerten → Versicherungslücken erkennen → passende Absicherung wählen.

Sie möchten Ihre Hausratversicherung vergleichen oder neu abschließen?

Wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag überprüfen oder eine Hausratversicherung neu abschließen möchten, können Sie anschließend passende Angebote vergleichen.

Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitrag. Entscheidend ist, ob der angebotene Versicherungsschutz zu Ihrem Haushalt und den Risiken passt, die Sie nicht selbst tragen möchten.

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Quellen und weiterführende Informationen

Für die Einordnung der Hausratversicherung und des Schutzes gegen weitere Naturgefahren wurden unter anderem folgende Verbraucherinformationen berücksichtigt:

Verbraucherzentrale: Hausratversicherung – auf den Wert der Einrichtung kommt es an ↗

Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ↗

 

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