Gesetzliche Krankenversicherung: Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen großen Teil der Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Welche Leistungen grundsätzlich dazugehören, ist gesetzlich geregelt und wird durch Richtlinien konkretisiert.

Trotzdem wird nicht jede Behandlung oder gewünschte Leistung vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Außerdem können einzelne Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten.

Für Sie ist deshalb nicht nur wichtig, was Ihre Krankenkasse bezahlt, sondern auch, welche Kosten möglicherweise bei Ihnen selbst bleiben. Erst wenn diese möglichen Eigenkosten bekannt sind, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob Sie dafür Rücklagen einplanen oder eine zusätzliche Absicherung benötigen.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Welche Leistungen übernommen werden, können die Krankenkassen nicht beliebig festlegen. Den gesetzlichen Rahmen bildet vor allem das Sozialgesetzbuch V. In vielen Bereichen wird durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Krankenkasse in allen Punkten identische Leistungen anbietet. Über den gesetzlichen Leistungsrahmen hinaus können Krankenkassen zusätzliche Leistungen vorsehen.

→ Gemeinsamer Bundesausschuss ↗

Welche zusätzlichen Leistungen können Krankenkassen anbieten?

Unterschiede zwischen den Krankenkassen kann es beispielsweise bei zusätzlichen Vorsorgeleistungen, bestimmten Schutzimpfungen, Osteopathie oder Zuschüssen zu bestimmten Gesundheitsleistungen geben. Auch Bonusprogramme, Wahltarife und besondere Versorgungsangebote können sich unterscheiden.

Eine lange Liste zusätzlicher Leistungen ist nicht automatisch ein Vorteil. Entscheidend ist, welche davon für Sie tatsächlich relevant sind und welchen finanziellen Nutzen sie für Sie haben.

Ein kleiner Zuschuss zu einer Leistung, die Sie regelmäßig selbst bezahlen, kann für Sie interessanter sein als mehrere Zusatzleistungen, die Sie voraussichtlich nie nutzen. Deshalb sollten Leistungen und Beitrag nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht vollständig?

Auch als gesetzlich Versicherter können Kosten entstehen, die Sie ganz oder teilweise selbst tragen müssen. Dazu gehören beispielsweise gesetzliche Zuzahlungen und Eigenanteile. Daneben gibt es Untersuchungen, Behandlungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht zum regulären Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Eine Leistungslücke ist nicht automatisch eine Versicherungslücke.

Bevor Sie wegen einer nicht oder nur teilweise übernommenen Leistung eine zusätzliche Versicherung abschließen, sollten Sie zuerst klären:

  • Welche Leistung benötigen oder möchten Sie?
  • Welche eigenen Kosten können dadurch entstehen?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Kosten tatsächlich anfallen?
  • Können und möchten Sie die Kosten aus Ihrem Einkommen oder Ihren Rücklagen selbst tragen?
  • Würden höhere Kosten andere wichtige finanzielle Ziele oder Ihre finanzielle Sicherheit gefährden?

Welche Kosten können Sie selbst tragen?

Kleinere und planbare Gesundheitsausgaben müssen nicht zwangsläufig versichert werden. Wenn ausreichend Rücklagen vorhanden sind, können Sie bestimmte Kosten bewusst selbst übernehmen.

Anders kann es bei Kosten aussehen, die Ihre vorhandenen Rücklagen deutlich belasten würden. Dann ist zunächst zu prüfen, wie groß das finanzielle Risiko tatsächlich ist und welche Möglichkeiten zur Absicherung bestehen.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Leistungen zu versichern. Entscheidend ist, welche finanziellen Folgen Sie selbst tragen können und welche Sie absichern möchten.

→ Rücklagen richtig planen

Wann kann eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein?

Bleibt nach der Prüfung Ihrer möglichen Eigenkosten ein finanzielles Risiko bestehen, das Sie nicht selbst tragen können oder möchten, kann eine Krankenzusatzversicherung in Betracht kommen.

Zusatzversicherungen können je nach Vertrag beispielsweise Kosten für Zahnersatz, zusätzliche Leistungen im Krankenhaus oder bestimmte ambulante Leistungen übernehmen. Entscheidend ist aber nicht, möglichst viele Leistungen zusätzlich zu versichern. Wichtig ist, ob in einem für Sie relevanten Bereich tatsächlich eine finanzielle Lücke besteht.

Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss:

  • Welche konkrete Leistung möchten Sie zusätzlich absichern?
  • Welche Kosten könnten Ihnen ohne Versicherung entstehen?
  • Welchen Teil davon könnten Sie aus Ihren Rücklagen selbst tragen?
  • Wie wichtig ist Ihnen die zusätzliche Leistung persönlich?
  • Welche Leistungen, Begrenzungen und Voraussetzungen enthält der konkrete Tarif?

Wenn Sie mögliche Kosten problemlos selbst tragen können, muss aus einer Leistungslücke keine zusätzliche Versicherung entstehen. Eine Zusatzversicherung wird erst dann interessant, wenn die verbleibende finanzielle Belastung für Sie relevant ist und der Vertrag genau dieses Risiko sinnvoll abdeckt.

→ Krankenzusatzversicherung

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie hoch Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, hängt vor allem von Ihren beitragspflichtigen Einnahmen und vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Der vom Bundesgesundheitsministerium für 2026 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2,9 Prozent. Die tatsächlich von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge können davon abweichen.

Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Die Beiträge zur Pflegeversicherung kommen zusätzlich hinzu.

Beiträge zur Krankenversicherung werden nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag zur Krankenversicherung nicht weiter.

Welche Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden, hängt auch von Ihrer Versicherungssituation ab. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können beispielsweise neben Arbeitsentgelt oder Rente weitere Einnahmen beitragspflichtig sein.

Für Ihre finanzielle Planung ist deshalb nicht nur der Beitragssatz entscheidend, sondern der Betrag, den Sie tatsächlich jeden Monat selbst tragen. Bei einem Krankenkassenvergleich ist insbesondere der kassenindividuelle Zusatzbeitrag interessant, weil sich der allgemeine Beitragssatz zwischen den Krankenkassen nicht unterscheidet.

→ Warum steigen die Krankenkassenbeiträge?

→ Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bundesgesundheitsministerium ↗

Welche Krankenkasse passt zu Ihnen?

Welche Krankenkasse zu Ihnen passt, hängt nicht allein vom Zusatzbeitrag ab. Entscheidend ist, welche Unterschiede für Ihre persönliche Situation tatsächlich relevant sind.

Prüfen Sie deshalb vor einem Wechsel vor allem:

  • Welche zusätzlichen Leistungen nutzen Sie voraussichtlich wirklich?
  • Welchen finanziellen Wert haben diese Leistungen für Sie?
  • Nutzen Sie ein Bonusprogramm oder einen Wahltarif?
  • Wie wichtig sind Ihnen persönliche Beratung, Geschäftsstellen oder digitale Angebote?
  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag und was bedeutet der Unterschied konkret für Ihren monatlichen Beitrag?

Eine Krankenkasse mit vielen Zusatzleistungen ist nicht automatisch die passendste. Ebenso muss die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag nicht die beste Lösung für Ihre Situation sein.

Entscheidend ist das Gesamtbild aus benötigten Leistungen, tatsächlichen Kosten und dem Service, den Sie nutzen möchten.

Wann kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen?

Ein Wechsel kann interessant sein, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, eine andere Krankenkasse für Sie wichtige zusätzliche Leistungen bietet oder Sie mit dem bisherigen Service unzufrieden sind.

Dabei lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen finanziellen Unterschied. Ein niedrigerer Zusatzbeitrag kann dauerhaft Geld sparen. Eine zusätzliche Leistung ist dagegen nur dann ein finanzieller Vorteil, wenn Sie diese tatsächlich nutzen.

Vergleichen Sie deshalb nicht möglichst viele Leistungen, sondern zunächst die Punkte, die für Ihre persönliche Situation wichtig sind. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Wechsel für Sie einen wirklichen Vorteil bringt.

Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?

Wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse in der Regel nicht selbst kündigen. Sie wählen die neue Krankenkasse; diese informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.

An die Wahl einer Krankenkasse sind Sie grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Zusätzlich sind die gesetzlichen Wechsel- und Kündigungsfristen zu beachten. Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, können abweichende beziehungsweise längere Bindungsfristen gelten.

Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Die zwölfmonatige Mindestbindungsfrist muss dann nicht erfüllt sein. Die für den Wechsel geltende Frist bleibt jedoch bestehen.

Auch bestimmte Änderungen Ihrer Versicherungssituation können dazu führen, dass andere Wechselmöglichkeiten gelten. Informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber oder eine andere zuständige Meldestelle über die neu gewählte Krankenkasse.

→ Wahl und Wechsel der Krankenkasse beim Bundesgesundheitsministerium ↗

Gesetzliche Krankenkassen vergleichen

Wenn Sie geklärt haben, welche Leistungen und welcher Service für Sie wichtig sind, können Sie die infrage kommenden Krankenkassen gezielt miteinander vergleichen.

Achten Sie dabei insbesondere auf den Zusatzbeitrag und auf die Leistungen, die Sie tatsächlich nutzen möchten. So vergleichen Sie nicht möglichst viele Merkmale, sondern die Unterschiede, die für Sie einen wirklichen finanziellen oder praktischen Nutzen haben.

→ Gesetzliche Krankenkassen vergleichen







Quellen und weiterführende Informationen

→ Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung ↗

→ Regelleistungen und Satzungsleistungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss ↗

→ Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bundesgesundheitsministerium ↗

→ Wahl und Wechsel der Krankenkasse beim Bundesgesundheitsministerium ↗

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