finanzlogik gesetzliche Krankenkasse


Ratgeber gesetzliche Krankenkasse


Früher waren die Leistungen der meisten Krankenkassen einheitlich. Dadurch entstand im Laufe der Jahrzehnte ein Ungleichgewicht. Während große Krankenkassen, mit vielen Versicherten, immer mehr mit geringer werdenden Beitragseinnahmen und steigenden Leistungsausgaben zu kämpfen hatten, konnten kleine und Betriebskrankenkassen, mit weniger Versicherten, üppige Finanzpolster ansammeln. Es wurde der Gesundheitsfonds eingerichtet, in den jede gesetzliche Krankenkasse einzahlen muss. Gleichzeitig verlangte der Gesetzgeber von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Wettbewerb.

Die Kassen konnten also jetzt, im gesetzlichen Rahmen, Zusatzleistungen und erweiterte Erstattungsbeträge anbieten. Da dadurch die Schieflage der Finanzen immer noch nicht gänzlich ausgeglichen werden konnte, lies der Gesetzgeber wiederum die Erhebung sogenannter Zusatzbeiträge zu.

Sowohl die Zusatzleistungen und Erstattungsbeträge, als auch die Zusatzbeiträge variieren je nach Kasse.

Wer also einen geringen Zusatzbeitrag bezahlt aber umfangreiche Zusatzleistungen und hohe Erstattungsbeträge erhält, kann durchaus, im Gegensatz zu seiner jetzigen Kasse, einen 3-stelligen Eurobetrag im Jahr einsparen.

Was leistet die Krankenkasse, und was nicht

Grundsätzlich kann man bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nichts falsch machen, denn die mehrheitlichen Leistungen sind gesetzlich festgelegt und somit bei allen gleich. Die grundsätzlichen und lebenswichtigen Leistungen sind also immer abgedeckt. In der Krankenversicherung unterscheidet man die folgenden Leistungsbereiche:

 

  • Die Regelleistungen - Das sind die Leistungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind vom Gesetzgeber festgelegt und sind bei allen Krankenkassen gleich. Entsprechend dem Sozialgesetzbuch 5 (§ 12 SGB V) gilt der Grundsatz: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

  • Die Zusatzleistungen - Das sind die Leistungen die jede gesetzliche Krankenkasse im gesetzlichen Rahmen über den Regelleistungen anbieten kann. Das sind zum Beispiel:

    • Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung

    • Kostenerstattung für Homöopathie

    • Kostenerstattung für Osteopathie

    • Kostenerstattung für Akupunktur

    • Bonusprogramme

    • Impfungen für Auslandsreisen

    • usw.

  • Die privat-ärztlichen Leistungen - Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht übernommen. Das sind u.a. Leistungen wie:

    • höherwertiger Zahnersatz

    • höhere Medikamentenzuschüsse

    • höhere Brillenleistungen

    • Chefarztbehandlung im Krankenhaus

    • usw.

Dies Leistungen können nur über eine private Zusatzkrankenversicherung abgesichert werden



Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag

Während der allgemeine Beitrag bei allen Krankenkassen gleich ist, erheben viel Kassen einen Zusatzbeitrag, aber nicht alle. Wie hoch der Zusatzbeitrag bei Ihrer Krankenkasse derzeit ist, erfahren Sie aus der Liste des Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Durch einen Wechsel in eine günstigere Krankenkasse können Sie zwischen 250 und 550 Euro im Jahr sparen.

Im Vergleich wird u.a. auch angezeigt welch Kasse eine Beitragsgarantie für den Zusatzbeitrag gewährt.

Die Zusatzleistungen sind entscheidend

Eine Krankenkasse ist immer nur so gut wie ihre Zusatzleistungen, und diese Leistungen legt jede gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr neu fest. Das bedeutet, dass es Sinn macht zum Beispiel alle 2 Jahre die Krankenkassen zu vergleichen, und gegebenenfalls zu wechseln. Auf folgende Zusatzleistungen sollten Sie Ihr Augenmerk richten:

Bonusprogramme - Wer nicht raucht, oder regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen macht, oder seinen Zahnarzt besucht wird von seiner Krankenkasse belohnt. Auch die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, sei es einzeln oder im Verein, das bringt ebenfalls Bonis von seiner Krankenkasse. Von 10 Euro bis mehrere Hundert Euro sind drin. Auch Sachprämien und Gesundheitsurlaube kann man wählen. Wichtig ist, dass Aktivitäten Ihrer Gesundheits(vor)sorge im Bonusheft festgehalten wird.

Zahnmedizin - Gerade bei der Zahnhygiene, wie beispielsweise der professionellen Zahnreinigung erhalten Sie bis zur kompletten Kostenerstattung, wenn Sie die richtige Krankenkasse wählen. Bei Brücken, Inlays oder Implantate sind die Kooperationen der Kasse mit bestimmten Zahnärzten der Grund für günstigeren Zahnersatz. Wer seinen Zahnarzt aber nicht wechseln will ist mit einer Zahnzusatzversicherung freier.

Alternative Medizin - Die alternativen Heilbehandlungen wie Homöopathie und Osteopathie werden meist dann erstattet, wenn sie von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Aber eben nicht von allen Kassen. Wohingegen andere alternativen Behandlungen nur mit einer Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abgesichert werden können.

Wahltarife - Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie sogenannte Wahltarife vereinbaren. Darin enthalten sind u.a. Beitragsrückerstattung (max. 1 Monatsbeitrag) und andere zusätzliche Leistungen. Die Vereinbarungsdauer liegt zwischen 1 und 3 Jahren. Für chronisch Kranke werden hier Sonderprogramme angeboten.

Auslandsreisen - Notwendige Schutzimpfungen werden von einigen Krankenkassen ganz oder zumindest teilweise übernommen. Behandlungen und Rücktransport im Ausland werden hingegen von keiner Krankenkasse übernommen. Sie sollten also in jedem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen!

Weitere zusätzliche Leistungen - Gesundheitskurse, Rückenschule, Diätberatung, Schwimmkurse, Wochenenden (2 - 4 Tage) im Gesundheitshotel, Vermittlung von Facharztterminen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, ... Meist auf Nachfrage.

So finden Sie die richtige Krankenkasse

Im Vergleichsrechner können Sie ganz einfach nach den für Sie wichtigen Kriterien die Krankenkasse aussuchen. Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen und Beitragsgarantie können Sie individuell aussuchen.

So wechseln Sie die Krankenkasse

Kündigung nicht erforderlich: seit Januar 2021 Krankenkassen-Wechsel vereinfacht

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse. Die informiert die alte Krankenkasse. Das neue Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen ersetzt die Kündigung.

Nach mindestens 12 Monate Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse, kann man in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist dann auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist möglich. Jederzeit wechseln können Familienversicherte bei Eintritt der Versicherungspflicht. 

Grundsätzlich gilt: Wechselwillige müssen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Wer im März den Wechsel beantragt, wird zum 1. Juni Mitglied in der neuen Krankenkasse. Um die korrekte Anwendung der Fristen kümmern sich die alte und die neue Krankenkassen. Per Datenaustausch klären die Krankenkasse untereinander, wann der Wechsel erfolgen kann. Sobald der Datenaustausch zwischen den Krankenkasse stattgefunden hat, informiert die neue Krankenkasse wann der Wechsel-Termin ist.

Beim Wechsel des Arbeitgebers kann man sofort in eine anderen Krankenkasse wechseln. Fristen müssen nicht eingehalten werden, auch die 12-monatige Bindung an die alte Krankenkasse besteht nicht. In der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn gilt dieses sofortige Krankenkassen-Wahlrecht. Das gilt auch bei jedem anderen versicherungsrechtlichen Statuswechsel. Wer sich z.B. freiwillig weiterversichern möchte und vorher pflichtversichert war, kann sofort die Krankenkasse wechseln. Auch Familienversicherte, bei denen die Versicherungspflicht eintritt, kündigen nicht, sondern treten direkt der gewählten Krankenkasse bei.

Zum Wechsel-Termin wird die Mitgliedschaft nur beendet, wenn die neue Kasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz beim Wechsel der Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt unterbrochen oder gefährdet ist. Sollte die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleibt alles beim Alten. Auch eine doppel-Versicherung ist ausgeschlossen. Geregelt wird das im Sozialgesetzbuch für alle Krankenkassen.

 

Versichertenkarte - Ihre alte Versichertenkarte vernichten Sie, oder senden sie an die alte Krankenkasse zurück. Aber erst wenn Sie die neue Versichertenkarte haben!

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