Private Krankenversicherung für Beamte
Für Beamte und Beamtenanwärter gelten bei der Krankenversicherung besondere Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Unterschied zu Arbeitnehmern ist die Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich an bestimmten Krankheitskosten, sodass häufig nur der verbleibende Teil privat abgesichert werden muss.
Deshalb sollte bei Beamten nicht einfach ein gewöhnlicher PKV-Tarif ausgewählt werden. Entscheidend ist, wie hoch der persönliche Beihilfeanspruch ist, welcher zusätzliche Versicherungsschutz benötigt wird und wie sich die Absicherung bei Veränderungen der familiären oder beruflichen Situation entwickelt.
→ Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?
→ Was ist Beihilfe und wie funktioniert sie?
→ Was gilt bei der PKV für Beamtenanwärter?
→ Wie sind Kinder und Ehepartner von Beamten krankenversichert?
→ Was ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung?
→ Beratung zur privaten Krankenversicherung anfragen
Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?
Beamte und Beamtenanwärter können grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Für viele Beamte funktioniert die private Krankenversicherung aber anders als bei Arbeitnehmern, weil zusätzlich die Beihilfe des Dienstherrn berücksichtigt wird.
Bei der klassischen individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil können Beamte über einen passenden privaten Beihilfetarif absichern. In vielen Fällen liegt der Beihilfesatz für Beamte bei mindestens 50 Prozent; die genaue Höhe hängt aber vom Bund oder Bundesland und von der persönlichen Situation ab.
Wichtig ist deshalb:
- Wie hoch ist Ihr persönlicher Beihilfeanspruch?
- Welche Leistungen deckt die Beihilfe tatsächlich ab?
- Welcher Teil muss privat abgesichert werden?
- Welche zusätzlichen Leistungen möchten Sie darüber hinaus versichern?
- Wie verändern sich Beihilfe und Versicherungsbedarf bei Familie, Kindern oder im Ruhestand?
Einige Bundesländer bieten außerdem eine pauschale Beihilfe an. Dabei beteiligt sich der Dienstherr nicht an einzelnen Krankheitskosten, sondern zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Dann wird ein anderer Versicherungsschutz benötigt als bei der klassischen individuellen Beihilfe.
Für Beamte sollte deshalb nicht einfach ein gewöhnlicher PKV-Tarif ausgewählt werden. Entscheidend ist, wie Beihilfe und private Krankenversicherung zusammenpassen und welche Absicherung langfristig zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Was ist Beihilfe und wie funktioniert sie?
Die Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an bestimmten Krankheits-, Pflege- und teilweise weiteren Gesundheitskosten von Beamten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Bei der klassischen individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung ab. (pkv.de)
Wie hoch der Beihilfesatz ist, hängt unter anderem davon ab,
- ob Sie beim Bund oder bei einem Bundesland beschäftigt sind,
- ob Sie Kinder haben,
- ob Ehepartner oder Kinder berücksichtigungsfähig sind,
- und ob Sie bereits im Ruhestand sind.
Wichtig ist: Die Beihilfe übernimmt nicht automatisch alle entstehenden Kosten. Maßgeblich sind die jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder Landes und die Frage, welche Aufwendungen dort als beihilfefähig gelten.
Deshalb sollte die private Krankenversicherung genau zu Ihrem Beihilfeanspruch passen. Sie soll den Teil absichern, der nach der Beihilfe noch verbleibt, und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen übernehmen, die Ihnen wichtig sind.
In einigen Bundesländern gibt es alternativ eine pauschale Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr nicht an einzelnen Rechnungen, sondern zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Das ist ein anderes Modell und sollte separat geprüft werden. (pkv.de)
Was gilt bei der PKV für Beamtenanwärter?
Beamtenanwärter können sich grundsätzlich ab Beginn ihres Beamtenverhältnisses privat krankenversichern. Wie bei anderen Beamten spielt dabei die Beihilfe eine zentrale Rolle.
Viele private Krankenversicherer bieten spezielle Anwärter- oder beihilfekonforme Tarife an. Diese sind auf den jeweiligen Beihilfeanspruch abgestimmt und unterscheiden sich deshalb von einer normalen privaten Vollversicherung ohne Beihilfe.
Wichtig ist vor allem:
- Wie hoch ist Ihr Beihilfeanspruch?
- Welche Leistungen soll die private Krankenversicherung ergänzen?
- Welche Beiträge gelten während der Anwärterzeit?
- Wie verändert sich der Versicherungsschutz nach der Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit?
- Gibt es gesundheitliche Besonderheiten, die bei der Aufnahme berücksichtigt werden müssen?
Für Beamtenanfänger gibt es außerdem die sogenannte Öffnungsaktion. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, verpflichten sich teilnehmende Versicherer zu einem erleichterten Zugang zur PKV; eine Ablehnung aus Risikogründen ist dann nicht vorgesehen.
Gerade bei Beamtenanwärtern sollte deshalb nicht nur auf einen günstigen Einstiegsbeitrag geschaut werden. Wichtig ist, wie sich Tarif, Leistungen und Beitrag nach der Anwärterzeit weiterentwickeln und ob die Absicherung langfristig zur beruflichen und persönlichen Situation passt.
Wie sind Kinder und Ehepartner von Beamten krankenversichert?
Bei Beamten hängt die Krankenversicherung von Kindern und Ehepartnern davon ab, ob diese selbst Anspruch auf Beihilfe haben und ob eventuell Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Bei der klassischen individuellen Beihilfe gelten häufig höhere Beihilfesätze für Angehörige als für den Beamten selbst. Typisch sind zum Beispiel rund 70 Prozent für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder. Die genaue Höhe richtet sich aber nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.
Den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht übernimmt, können beihilfeberechtigte Angehörige über einen passenden privaten Krankenversicherungsschutz absichern.
Wichtig ist dabei:
- Kinder benötigen grundsätzlich einen eigenen Versicherungsschutz.
- Ehe- oder Lebenspartner können nur dann über die Beihilfe berücksichtigt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ob Angehörige stattdessen gesetzlich versichert oder dort familienversichert werden können, hängt von ihrer persönlichen Situation ab.
- Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.
Bei Neugeborenen gibt es in der PKV außerdem besondere Aufnahmebedingungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Bei Beamtenfamilien sollte deshalb nicht nur die Absicherung des Beamten selbst betrachtet werden. Entscheidend ist, wie Beihilfe und Krankenversicherung für die gesamte Familie zusammenpassen.
Was ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung?
Die Öffnungsaktion soll bestimmten Beamten und ihren Angehörigen den Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtern, wenn gesundheitliche Gründe einen normalen Vertragsabschluss erschweren würden.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist gestellt wird, verpflichten sich teilnehmende private Krankenversicherer zu erleichterten Annahmebedingungen. Eine Ablehnung allein wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos ist dann grundsätzlich nicht vorgesehen. (pkv.de)
Wichtig ist dabei:
- Die Öffnungsaktion gilt nur für bestimmte Personengruppen.
- Es gelten feste Fristen.
- Risikozuschläge sind möglich, aber begrenzt.
- Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen sind im Rahmen der Öffnungsaktion grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Öffnungsaktion ist deshalb besonders für Beamtenanfänger interessant, bei denen gesundheitliche Vorerkrankungen sonst zu Problemen bei der Aufnahme führen könnten.
Ob die Öffnungsaktion im konkreten Fall greift, sollte vor Antragstellung geprüft werden. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Verbeamtung, die jeweilige Personengruppe und die Teilnahme des ausgewählten Versicherers.
Beratung zur privaten Krankenversicherung
Wenn Sie Ihre Situation eingeordnet haben und prüfen möchten, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, können Sie uns Ihre Ausgangslage schildern.
Die Beratung kann sich auf folgende Bereiche beziehen:
- PKV neu abschließen,
- Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers,
- Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer,
- PKV für Beamte oder Beamtenanwärter.
Wir klären zunächst, was Sie erreichen möchten und welche Leistungen, finanziellen Auswirkungen und vertraglichen Folgen berücksichtigt werden sollten. Erst danach geht es um konkrete Tarife oder einen Wechsel.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Angaben in diesem Ratgeber wurden insbesondere folgende aktuelle Quellen verwendet:
→ Bundesministerium für Gesundheit: Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ↗
→ Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ↗
→ § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Tarifwechsel ↗
→ § 205 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Kündigung der Krankenversicherung ↗
→ PKV-Verband: Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ↗
→ Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung – nicht für jeden sinnvoll ↗Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzwerte können sich ändern. Bei konkreten Entscheidungen kommt es außerdem auf Ihre persönliche Situation und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags an.