PKV neu abschließen
Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert sind und über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, sollten Sie nicht mit einem Tarifvergleich beginnen.
Zuerst geht es darum, ob Sie überhaupt in die PKV wechseln können, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und ob Beitrag, Selbstbehalt und mögliche Veränderungen Ihrer Lebenssituation langfristig zu Ihnen passen.
→ Wer kann sich privat krankenversichern?
→ Ab wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
→ Für wen kann sich eine private Krankenversicherung lohnen?
→ Was kostet eine private Krankenversicherung?
→ Welche Rolle spielt der Selbstbehalt bei der PKV?
→ Was bedeutet die Gesundheitsprüfung bei der PKV?
→ Wie wirkt sich die PKV auf Familie und Kinder aus?
→ Was passiert mit den PKV-Beiträgen im Alter?
→ Kann ich später wieder von der PKV in die GKV wechseln?
→ Beratung zur privaten Krankenversicherung anfragen
Wer kann sich privat krankenversichern?
In die private Krankenversicherung können grundsätzlich Personen wechseln, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt,
- Selbstständige und Freiberufler,
- Beamte und Beamtenanwärter.
Für Arbeitnehmer liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat. In einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis endet die Versicherungspflicht jedoch nicht automatisch sofort mit dem Überschreiten der Grenze. In der Regel muss das Einkommen auch im folgenden Jahr über der dann geltenden Grenze liegen.
Die Möglichkeit, sich privat zu versichern, bedeutet außerdem noch nicht, dass jeder Antrag zu den gewünschten Bedingungen angenommen wird. Beim Neuabschluss prüft der private Krankenversicherer in der Regel unter anderem den Gesundheitszustand.
Ob ein Wechsel tatsächlich zu Ihrer Situation passt, ist deshalb eine zweite Frage. Neben dem Einkommen sollten auch Leistungen, Familie, Selbstbehalt und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit berücksichtigt werden.
Ab wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Das hängt davon ab, wie Sie aktuell versichert sind.
Als Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und dadurch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.
Überschreiten Sie die Grenze während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende – und nur dann, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen auch im folgenden Jahr über der dann geltenden Grenze liegen wird.
Selbstständige und Freiberufler unterliegen häufig nicht der Versicherungspflicht in der GKV und können deshalb grundsätzlich zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Beamte und Beamtenanwärter können sich grundsätzlich ebenfalls privat versichern. Für sie gelten zusätzlich Besonderheiten durch die Beihilfe.
Entscheidend ist aber nicht nur, ab wann ein Wechsel möglich ist. Vorher sollte geprüft werden, ob die PKV auch langfristig zu Einkommen, Familie, gewünschtem Leistungsumfang und finanzieller Situation passt.
Für wen kann sich eine private Krankenversicherung lohnen?
Ob eine private Krankenversicherung zu Ihnen passt, lässt sich nicht allein am heutigen Beitrag festmachen.
Interessant kann die PKV vor allem sein, wenn Sie langfristig die Voraussetzungen erfüllen, bestimmte Leistungen gezielt absichern möchten und der Beitrag auch bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation finanziell tragbar bleibt.
Besonders wichtig sind dabei:
- Ihr Einkommen und dessen langfristige Stabilität,
- Ihre familiäre Situation,
- gewünschte Leistungen und Selbstbehalt,
- Ihr Gesundheitszustand beim Abschluss,
- Ihre Rücklagen und finanzielle Tragfähigkeit,
- die Frage, ob Sie den Beitrag auch bei geringerem Einkommen oder im Ruhestand tragen können.
Für Familien ist wichtig: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Für privat versicherte Familienmitglieder fällt grundsätzlich ein eigener Beitrag an.
Auch die spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht jederzeit frei möglich. Deshalb sollte ein Wechsel nicht nur danach beurteilt werden, ob die PKV heute günstiger erscheint.
Die sinnvollere Frage lautet daher nicht: „Ist die PKV besser?“, sondern: „Passt die PKV langfristig zu meiner persönlichen und finanziellen Situation?“
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht direkt nach Ihrem Einkommen. Entscheidend sind vor allem Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und der gewählte Leistungsumfang.
Auch der Selbstbehalt beeinflusst den Beitrag: Je mehr Behandlungskosten Sie zunächst selbst übernehmen, desto niedriger kann der monatliche Versicherungsbeitrag ausfallen. Dafür müssen Sie diese Eigenkosten im Krankheitsfall finanziell tragen können.
Deshalb sollte bei einem Vergleich nicht nur auf den Monatsbeitrag geschaut werden. Wichtig sind auch:
- welche Leistungen versichert sind,
- wie hoch der Selbstbehalt ist,
- ob Risikozuschläge vereinbart werden,
- wie sich der Beitrag langfristig entwickeln kann,
- und ob der Beitrag auch bei geringerem Einkommen oder im Ruhestand tragbar bleibt.
Ein günstiger Einstiegspreis sagt daher allein noch wenig darüber aus, ob ein Tarif langfristig zu Ihrer Situation passt.
Welche Rolle spielt der Selbstbehalt bei der PKV?
Beim Selbstbehalt übernehmen Sie einen vereinbarten Teil Ihrer Krankheitskosten selbst. Erst darüber hinaus erstattet der Versicherer die tariflich versicherten Kosten.
Ein höherer Selbstbehalt kann den monatlichen Beitrag senken. Gleichzeitig steigt aber der Betrag, den Sie im Krankheitsfall selbst tragen müssen. Deshalb sollte der Selbstbehalt nicht nur danach gewählt werden, wie stark er den Beitrag reduziert.
Wichtig ist vor allem:
- Wie hoch ist der Selbstbehalt pro Jahr?
- Können Sie diesen Betrag jederzeit aus Ihren Rücklagen bezahlen?
- Wie stark sinkt der Versicherungsbeitrag tatsächlich?
- Sind Sie angestellt? Dann beteiligt sich der Arbeitgeber grundsätzlich am Versicherungsbeitrag, nicht aber automatisch an den Kosten aus dem Selbstbehalt.
- Lässt sich der Selbstbehalt später wieder reduzieren? Eine spätere Senkung kann als Leistungsausweitung gelten und je nach Tarif eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich machen.
Der Selbstbehalt ist deshalb Teil der gesamten finanziellen Planung. Ein niedrigerer Monatsbeitrag ist nur dann sinnvoll, wenn die möglichen Eigenkosten auch zu Ihren Rücklagen und Ihrer finanziellen Tragfähigkeit passen.
Was bedeutet die Gesundheitsprüfung bei der PKV?
Beim Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Damit prüft er, ob bei Ihnen aus seiner Sicht ein erhöhtes Krankheitskostenrisiko besteht.
Abgefragt werden je nach Versicherer zum Beispiel frühere oder laufende Erkrankungen, Behandlungen, Beschwerden oder bestimmte Therapien innerhalb festgelegter Zeiträume. Entscheidend ist, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Je nach Ergebnis kann der Versicherer:
- den Antrag zu normalen Bedingungen annehmen,
- einen Risikozuschlag verlangen,
- bestimmte Leistungen ausschließen,
- oder den Antrag ablehnen.
Deshalb sollte die Gesundheitsprüfung nicht nebenbei erledigt werden. Unvollständige oder falsche Angaben können später zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen.
Wichtig ist außerdem: Nicht jeder Versicherer bewertet eine Vorerkrankung gleich. Wenn gesundheitliche Angaben eine Rolle spielen, kann deshalb eine sorgfältige Prüfung verschiedener Annahmemöglichkeiten sinnvoll sein, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird.
Wie wirkt sich die PKV auf Familie und Kinder aus?
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede privat versicherte Person benötigt grundsätzlich einen eigenen Versicherungsschutz und einen eigenen Beitrag.
Deshalb sollte ein PKV-Wechsel immer auch die heutige und mögliche zukünftige Familiensituation berücksichtigen.
Wichtig ist insbesondere:
- Sind beide Eltern privat versichert, benötigt auch das Kind grundsätzlich einen eigenen Versicherungsschutz.
- Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert, hängt die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes unter anderem vom Einkommen und vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
- Für Ehe- oder Lebenspartner gibt es in der PKV ebenfalls keine automatische beitragsfreie Mitversicherung.
- Bei Angestellten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse zu den PKV-Beiträgen von Angehörigen leisten.
Gerade bei Familien sollte deshalb nicht nur der eigene heutige PKV-Beitrag betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Beiträge und Absicherungen künftig für mehrere Familienmitglieder entstehen können.
Die PKV kann trotzdem gut zu einer Familie passen. Sie sollte aber als Familienentscheidung betrachtet werden und nicht nur als Vergleich zwischen dem eigenen heutigen GKV- und PKV-Beitrag.
Was passiert mit den PKV-Beiträgen im Alter?
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird nicht automatisch höher, nur weil Sie älter werden. Bereits bei Vertragsbeginn werden sogenannte Alterungsrückstellungen aufgebaut. Sie sollen dazu beitragen, die im höheren Alter typischerweise steigenden Gesundheitskosten mitzufinanzieren.
Trotzdem können Beiträge im Laufe der Jahre steigen. Gründe dafür sind zum Beispiel höhere Behandlungskosten, medizinischer Fortschritt oder veränderte Rechnungsgrundlagen im Tarif. Solche Beitragsanpassungen betreffen nicht nur ältere Versicherte.
Wichtig ist außerdem: Der PKV-Beitrag richtet sich grundsätzlich nicht nach Ihrem Einkommen. Wenn Ihr Einkommen im Ruhestand sinkt, reduziert sich der Beitrag deshalb nicht automatisch mit. Genau dieser Punkt sollte schon beim Neuabschluss berücksichtigt werden.
Zur Entlastung im Alter gibt es verschiedene Mechanismen:
- Alterungsrückstellungen aus den laufenden Beiträgen,
- den gesetzlichen Zehn-Prozent-Zuschlag, der bis zum Alter von 60 Jahren erhoben wird,
- den späteren Einsatz dieser zusätzlichen Rückstellungen zur Dämpfung von Beitragssteigerungen,
- und bei Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung.
Für die Entscheidung zur PKV ist deshalb nicht nur der heutige Beitrag wichtig. Entscheidend ist, ob die Krankenversicherung auch langfristig zu Ihrer finanziellen Planung passt und ausreichend Spielraum für spätere Beitragsanpassungen bleibt.
Kann ich später wieder von der PKV in die GKV wechseln?
Ein späterer Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht jederzeit frei möglich.
In der Regel müssen sich Ihre Lebensverhältnisse so verändern, dass wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Das kann zum Beispiel bei Arbeitnehmern der Fall sein, wenn das regelmäßige Einkommen unter die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze fällt.
Für Personen ab 55 Jahren gelten zusätzliche Einschränkungen. Eine Rückkehr in die GKV ist dann insbesondere ausgeschlossen, wenn in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und in mindestens der Hälfte dieser Zeit Versicherungsfreiheit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorlag.
Deshalb sollte die Frage einer späteren Rückkehr schon vor dem PKV-Neuabschluss mitgedacht werden. Wer sich für die PKV entscheidet, sollte nicht davon ausgehen, später jederzeit problemlos wieder in die GKV wechseln zu können.
Ob im konkreten Fall tatsächlich Versicherungspflicht entsteht, hängt von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Beratung zur privaten Krankenversicherung
Wenn Sie Ihre Situation eingeordnet haben und prüfen möchten, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, können Sie uns Ihre Ausgangslage schildern.
Die Beratung kann sich auf folgende Bereiche beziehen:
- PKV neu abschließen,
- Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers,
- Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer,
- PKV für Beamte oder Beamtenanwärter.
Wir klären zunächst, was Sie erreichen möchten und welche Leistungen, finanziellen Auswirkungen und vertraglichen Folgen berücksichtigt werden sollten. Erst danach geht es um konkrete Tarife oder einen Wechsel.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Angaben in diesem Ratgeber wurden insbesondere folgende aktuelle Quellen verwendet:
→ Bundesministerium für Gesundheit: Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ↗
→ Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ↗
→ § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Tarifwechsel ↗
→ § 205 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Kündigung der Krankenversicherung ↗
→ PKV-Verband: Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ↗
→ Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung – nicht für jeden sinnvoll ↗Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzwerte können sich ändern. Bei konkreten Entscheidungen kommt es außerdem auf Ihre persönliche Situation und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags an.