Pflegezusatzversicherung – Ratgeber
Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage der Versorgung, sondern auch der Finanzierung. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt festgelegte Leistungen – mögliche darüber hinausgehende Kosten müssen anderweitig finanziert werden.
Dabei gibt es nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungen. Auch eigenes Einkommen, Rücklagen, Vermögen und langfristiger Vermögensaufbau können Teil der Pflegevorsorge sein.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, die Möglichkeiten einzuordnen, bevor Sie sich für eine bestimmte Lösung entscheiden.
→ Was zahlt die Pflegeversicherung – und was muss ich selbst bezahlen?
→ Wie groß könnte meine persönliche Pflegelücke sein?
→ Sollte ich für Pflege selbst sparen oder eine Versicherung abschließen?
→ Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?
→ Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente?
→ Was passiert, wenn ich mir die Pflegezusatzversicherung später nicht mehr leisten kann?
→ Ab welchem Alter ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
→ Bin ich mit 60 oder 70 Jahren zu alt für eine Pflegezusatzversicherung?
→ Wie hoch sollte ich mich für den Pflegefall absichern?
→ Wann zahlt eine Pflegezusatzversicherung?
→ Was passiert mit meinem eingezahlten Geld, wenn ich nicht pflegebedürftig werde?
→ Welche Rolle spielen mein Vermögen, meine Immobilie und meine Altersvorsorge?
→ Welche Gesundheitsfragen muss ich beim Abschluss beantworten?
→ Kann ich eine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Was zahlt die Pflegeversicherung – und was muss ich selbst bezahlen?
Die gesetzliche beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung stellt festgelegte Leistungen zur Verfügung. Welche Leistungen Sie erhalten, hängt unter anderem vom Pflegegrad und davon ab, ob die Pflege zu Hause oder stationär erfolgt.
Die Pflegepflichtversicherung ist jedoch keine Vollkostenversicherung. Welche Kosten Sie darüber hinaus selbst tragen müssen, hängt von der konkreten Pflegesituation ab.
Da sich die gesetzlichen Leistungen und Leistungsbeträge ändern können. Die jeweils aktuellen Leistungen finden Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium.
→ Aktuelle Leistungen der Pflegeversicherung beim Bundesgesundheitsministerium ↗
Für Ihre persönliche Vorsorge ist anschließend entscheidend, welcher finanzielle Bedarf nach diesen Leistungen noch verbleiben könnte.
Wie groß könnte meine persönliche Pflegelücke sein?
Wie hoch Ihre tatsächliche Pflegelücke einmal sein wird, lässt sich heute nicht berechnen. Niemand weiß, ob Sie pflegebedürftig werden, welchen Pflegegrad Sie dann haben, ob Sie zu Hause oder stationär versorgt werden und wie lange Pflege benötigt wird.
Auch Pflegekosten und gesetzliche Leistungen können sich bis dahin erheblich verändern.
Für die Vorsorge ist deshalb eine andere Frage hilfreicher: Welche zusätzliche finanzielle Belastung könnten Sie im Ruhestand aus eigenen Mitteln tragen, ohne dass Ihre übrige finanzielle Planung dadurch gefährdet wird?
Dafür können Sie Ihre voraussichtlichen Alterseinkünfte, Rücklagen und weiteres Vermögen betrachten. Anschließend lässt sich anhand verschiedener Pflegesituationen prüfen, wie viel finanziellen Spielraum Sie hätten und welchen zusätzlichen Betrag Sie vorsorglich absichern möchten.
Es geht also nicht darum, eine heute unbekannte Pflegelücke scheinbar exakt auszurechnen. Es geht darum, frühzeitig festzulegen, welchen Teil eines möglichen Pflegerisikos Sie selbst tragen können und welchen Teil Sie nicht selbst tragen möchten.
→ Finanzplaner
Sollte ich für Pflege selbst sparen oder eine Versicherung abschließen?
Diese Entscheidung hängt nicht davon ab, ob Sie Ihre späteren Pflegekosten heute schon kennen. Entscheidend ist, wie viel finanzielles Risiko Sie selbst übernehmen können und möchten.
Wenn Sie selbst sparen oder investieren, bauen Sie eigenes Vermögen auf. Dieses Geld bleibt grundsätzlich flexibel: Sie können es später für Pflege verwenden, aber auch für andere Ausgaben. Wird es nicht benötigt, bleibt es Teil Ihres Vermögens.
Der entscheidende Nachteil: Der Vermögensaufbau braucht Zeit. Werden Sie früh pflegebedürftig oder benötigen Sie über längere Zeit umfangreiche Pflege, kann das bis dahin aufgebaute Vermögen deutlich geringer sein als die finanzielle Belastung.
Eine Pflegezusatzversicherung funktioniert anders. Sie bauen damit nicht in erster Linie eigenes Pflegevermögen auf, sondern übertragen einen vertraglich festgelegten Teil des Pflegerisikos auf den Versicherer. Tritt der versicherte Pflegefall ein, richtet sich die Leistung nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Voraussetzungen.
Dafür zahlen Sie laufende Beiträge. Diese Beiträge stehen Ihnen nicht wie eigenes Sparvermögen frei zur Verfügung. Außerdem muss die Versicherung langfristig bezahlbar bleiben.
Es muss deshalb keine Entscheidung „alles selbst sparen oder alles versichern“ sein. Sie können einen Teil des Risikos selbst tragen, dafür Vermögen aufbauen und nur den Teil zusätzlich absichern, den Sie finanziell nicht selbst übernehmen möchten.
Je größer Ihre eigenen finanziellen Reserven und Ihr langfristig verfügbarer finanzieller Spielraum sind, desto mehr Risiko können Sie grundsätzlich selbst tragen. Je weniger Spielraum vorhanden ist, desto wichtiger wird allerdings auch die Frage, ob die Beiträge einer zusätzlichen Versicherung dauerhaft in Ihr Budget passen.
Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?
Private Pflegezusatzversicherungen können unterschiedlich funktionieren. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe einer möglichen Leistung, sondern auch, wie diese Leistung bestimmt wird und wofür sie verwendet werden kann.
Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung: Sie vereinbaren eine Geldleistung, deren Höhe sich in der Regel nach dem festgestellten Pflegegrad richtet. Das ausgezahlte Geld ist grundsätzlich nicht an tatsächlich entstandene Pflegekosten gebunden. Es kann beispielsweise auch für Unterstützung zu Hause oder andere durch die Pflegebedürftigkeit entstehende Ausgaben verwendet werden.
Pflegekostenversicherung: Sie knüpft stärker an tatsächlich entstandene Pflegekosten an. Je nach Vertrag werden bestimmte verbleibende Kosten ganz oder teilweise erstattet. Welche Aufwendungen berücksichtigt werden und welche Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Pflegerentenversicherung: Sie zahlt bei Eintritt der vertraglich vereinbarten Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte Rente. Diese Versicherungen werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und unterscheiden sich deshalb auch bei Beiträgen und Vertragswerten von einer Pflegetagegeldversicherung.
Welche Form zu Ihnen passt, hängt unter anderem davon ab, wie frei Sie über eine spätere Leistung verfügen möchten, welches Risiko Sie absichern wollen und welche Beitragsbelastung Sie langfristig tragen können.
Der heutige Monatsbeitrag allein reicht für einen sinnvollen Vergleich deshalb nicht aus. Entscheidend ist auch, welche Leistungen Sie dafür erhalten, wie sich die Beiträge während der Vertragsdauer verändern können und welche Möglichkeiten Sie haben, den Vertrag später an Ihre finanzielle Situation anzupassen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente?
Der Unterschied liegt nicht nur darin, welche Geldleistung im Pflegefall gezahlt wird. Pflegetagegeld und Pflegerente unterscheiden sich auch darin, wie Beiträge und Leistungen vertraglich gestaltet werden können.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung zahlen Sie grundsätzlich laufende Beiträge für einen vereinbarten Versicherungsschutz. Die Leistung wird für die verschiedenen Pflegegrade festgelegt. Der Beitrag kann sich während der Vertragsdauer unter bestimmten Voraussetzungen verändern.
Eine Pflegerentenversicherung wird dagegen nach Art einer Renten- beziehungsweise Lebensversicherung kalkuliert. Dadurch ergeben sich andere Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Tarif können Beiträge beispielsweise laufend, nur bis zu einem bestimmten Alter oder als Einmalbeitrag vorgesehen sein.
Auch die Leistung lässt sich je nach Tarif unterschiedlich gestalten. Dazu können unterschiedliche Rentenhöhen für die einzelnen Pflegegrade, eine Beitragsbefreiung im Pflegefall oder eine Dynamik gehören, mit der die versicherte Pflegerente im Laufe der Zeit erhöht wird.
Bei einer Pflegerentenversicherung können außerdem Vertragswerte eine Rolle spielen. Das kann beispielsweise relevant werden, wenn der Vertrag später geändert, beitragsfrei gestellt oder beendet werden soll. Welche Möglichkeiten und Leistungen dann bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Für den Vergleich ist deshalb nicht nur die anfängliche Pflegeleistung wichtig. Prüfen Sie auch: Wie lange müssen oder möchten Sie Beiträge zahlen? Wie soll sich die Leistung entwickeln? Und welche Möglichkeiten bietet der Vertrag, wenn sich Ihre finanzielle Situation später verändert?
Was passiert, wenn ich mir die Pflegezusatzversicherung später nicht mehr leisten kann?
Gerade bei einer Pflegezusatzversicherung ist diese Frage wichtig, weil der Vertrag möglicherweise über Jahrzehnte bestehen soll.
Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn der Beitrag später zu hoch wird, hängt von der Versicherungsform und dem konkreten Vertrag ab. Je nach Tarif kann beispielsweise eine Verringerung der versicherten Leistung oder eine andere Anpassung des Vertrags möglich sein.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung steht die Absicherung des Pflegerisikos im Vordergrund. Eine Kündigung beendet den Versicherungsschutz; ein frei verfügbarer Rückkaufswert wie bei einer Lebens- oder Rentenversicherung wird dabei grundsätzlich nicht aufgebaut.
Eine Pflegerentenversicherung wird dagegen nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert und baut einen Rückkaufswert auf. Je nach Vertragsgestaltung kann deshalb neben einer Reduzierung auch eine Beitragsfreistellung oder Kündigung gegen Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswerts möglich sein. Welche Leistung beziehungsweise welcher Rückkaufswert zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich vorhanden ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Ein späterer Neuabschluss kann wegen des höheren Eintrittsalters oder des dann bestehenden Gesundheitszustands schwieriger oder teurer sein.
Prüfen Sie deshalb schon beim Abschluss, welche Möglichkeiten der Vertrag bietet, wenn Sie den vereinbarten Beitrag später nicht mehr zahlen möchten oder können.
b welchem Alter ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Ein bestimmtes Alter, ab dem eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, gibt es nicht.
Ein früher Abschluss hat grundsätzlich zwei Vorteile: Das Eintrittsalter ist niedriger und der Gesundheitszustand kann den Abschluss noch leichter ermöglichen. Dem steht gegenüber, dass Sie bei einem sehr frühen Abschluss möglicherweise über viele Jahrzehnte Beiträge zahlen.
Gleichzeitig lässt sich in jungen Jahren oft noch schwer beurteilen, wie die spätere finanzielle Situation aussehen wird. Einkommen, Familie, Wohneigentum, Altersvorsorge und vorhandenes Vermögen können sich bis zum Ruhestand erheblich verändern.
Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach dem Grundsatz „je früher, desto besser“ getroffen werden. Entscheidend ist, ob Sie bereits sinnvoll beurteilen können, welchen Teil eines möglichen Pflegerisikos Sie langfristig selbst tragen möchten und ob der Beitrag dauerhaft in Ihre Finanzplanung passt.
Bin ich mit 60 oder 70 Jahren zu alt für eine Pflegezusatzversicherung?
Ein höheres Alter schließt eine Pflegezusatzversicherung nicht grundsätzlich aus. Ob ein Abschluss noch möglich ist, hängt von der Versicherungsform, dem Anbieter und häufig auch vom Gesundheitszustand ab.
Mit zunehmendem Eintrittsalter können die Beiträge für einen neu abgeschlossenen Versicherungsschutz deutlich höher ausfallen. Gleichzeitig können Vorerkrankungen dazu führen, dass ein Antrag nur eingeschränkt oder gar nicht angenommen wird.
Gerade bei einem späten Einstieg sollte deshalb nicht nur geprüft werden, ob eine Versicherung noch abgeschlossen werden kann, sondern auch, ob sich der dafür erforderliche Beitrag dauerhaft aus dem Einkommen im Ruhestand finanzieren lässt.
Ebenso wichtig ist die Alternative: Sind bereits ausreichendes Vermögen, laufende Alterseinkünfte oder andere finanzielle Mittel vorhanden, kann möglicherweise ein größerer Teil einer späteren Pflegebelastung selbst getragen werden.
Das Alter allein entscheidet daher nicht. Entscheidend ist, welche Absicherung noch möglich und langfristig bezahlbar ist – und wie viel finanzielles Risiko Sie aus eigenen Mitteln tragen können und möchten.
Wie hoch sollte ich mich für den Pflegefall absichern?
Wie hoch die tatsächliche finanzielle Belastung bei einer späteren Pflegebedürftigkeit sein wird, lässt sich heute nicht seriös berechnen. Pflegekosten, gesetzliche Leistungen und Ihre persönliche Pflegesituation können sich über viele Jahre verändern.
Die heutigen Zahlen zeigen aber die Größenordnung: Im Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Jahr einer stationären Pflege bundesweit durchschnittlich rund 3.364 Euro im Monat selbst tragen. Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann die Belastung deutlich davon abweichen.
Schon eine einfache Inflationsrechnung zeigt, warum eine heute ausreichend erscheinende Absicherung später zu niedrig sein kann. Aus 3.364 Euro würden bei 2 Prozent jährlicher Inflation nach zehn Jahren rechnerisch rund 4.100 Euro im Monat. Das ist keine Prognose zukünftiger Pflegekosten, sondern lediglich ein Beispiel für den Kaufkraftverlust.
Wenn Sie fragen, wie hoch Sie sich absichern sollten, lautet die praktische Antwort deshalb: so hoch, wie es für Ihren gewünschten Schutz sinnvoll ist und Sie sich den Beitrag langfristig leisten können und wollen.
Dabei müssen Sie nicht zwingend die gesamte mögliche Belastung versichern. Eigene Renteneinkünfte und Vermögen können einen Teil übernehmen. Je weniger Sie davon im Pflegefall einsetzen möchten, desto größer ist der Betrag, den Sie zusätzlich absichern müssten.
Wichtig ist deshalb nicht, eine vermeintlich exakte Pflegelücke für die Zukunft auszurechnen. Entscheidend ist, welche möglichst hohe zusätzliche Leistung Sie langfristig finanzieren können, ohne dass der Versicherungsbeitrag selbst zum finanziellen Problem wird.
Prüfen Sie außerdem, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die versicherte Leistung später erhöhen können, damit eine heute gewählte Absicherung über eine lange Vertragsdauer angepasst werden kann.
Wann zahlt eine Pflegezusatzversicherung?
Eine Pflegezusatzversicherung leistet, wenn die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Bei Pflegetagegeldversicherungen orientiert sich die Auszahlung in der Regel am festgestellten Pflegegrad.
Wichtig: Die vereinbarte Höchstleistung bedeutet nicht automatisch, dass Sie diesen Betrag bei jedem Pflegegrad erhalten. Viele Tarife staffeln ihre Leistungen. Die volle vereinbarte Leistung wird dann beispielsweise erst bei Pflegegrad 5 gezahlt, während bei Pflegegrad 2, 3 oder 4 nur ein bestimmter Anteil davon ausgezahlt wird.
Andere Tarife leisten bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad den vollen vereinbarten Betrag oder ermöglichen es, die Leistung für einzelne Pflegegrade unterschiedlich festzulegen.
Auch zwischen ambulanter und stationärer Pflege kann es Unterschiede geben. Ein Tarif kann beispielsweise bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 die volle Leistung zahlen, während die ambulante Leistung weiterhin nach Pflegegraden gestaffelt ist.
Schauen Sie deshalb beim Vergleich nicht zuerst auf die höchste beworbene Monatsleistung. Prüfen Sie konkret, wie viele Euro Sie bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 erhalten – jeweils bei Pflege zu Hause und im Pflegeheim.
Prüfen Sie außerdem, ob im Pflegefall weiterhin Beiträge gezahlt werden müssen, welche Nachweise für die Leistung erforderlich sind und ob Wartezeiten bestehen. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Was passiert mit meinem Geld, wenn ich nicht pflegebedürftig werde?
Das hängt davon ab, wie Sie vorsorgen.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung zahlen Sie Beiträge für den Versicherungsschutz. Werden Sie nicht pflegebedürftig, erhalten Sie die gezahlten Beiträge nicht zurück. Auch bei einer Kündigung wird grundsätzlich kein Rückkaufswert ausgezahlt.
Bei einer Pflegerentenversicherung ist das anders. Sie wird nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert und baut einen Rückkaufswert auf. Dabei können Beitragszahlung und Pflegeschutz unterschiedlich gestaltet sein. Sie können beispielsweise nur bis zu einem bestimmten Alter Beiträge zahlen, während der Pflegeschutz danach weiterbesteht.
Das Ende der Beitragszahlung bedeutet deshalb bei einer Pflegerente nicht automatisch, dass der vorhandene Vertragswert ausgezahlt wird. Entscheidend ist, was für diesen Zeitpunkt vereinbart wurde und welche Möglichkeiten der Vertrag beispielsweise für Kündigung, Beitragsfreistellung oder eine Leistung im Todesfall vorsieht.
Wenn Sie selbst sparen oder investieren, bleibt das aufgebaute Vermögen dagegen grundsätzlich Ihr Eigentum. Werden Sie nicht pflegebedürftig, können Sie es weiterhin selbst verwenden oder später vererben.
Für Ihre Entscheidung ist deshalb eine ganz praktische Frage wichtig: Soll das Geld ausschließlich der Absicherung des Pflegerisikos dienen, oder soll auch dann ein Vermögenswert vorhanden sein, wenn Sie keine Pflegeleistung benötigen?
Welche Rolle spielen mein Vermögen, meine Immobilie und meine Altersvorsorge?
Wer Vermögen aufgebaut oder eine Immobilie besitzt, stellt sich bei der Pflegevorsorge häufig eine andere Frage: Was passiert damit, wenn ich über Jahre hohe Pflegekosten bezahlen muss?
Zunächst werden Pflegekosten aus den Leistungen der Pflegeversicherung und den eigenen verfügbaren Einkünften finanziert. Reicht das nicht aus, kann auch eigenes Vermögen benötigt werden. Wer später staatliche Hilfe zur Pflege benötigt, muss grundsätzlich verwertbares Vermögen einsetzen, soweit es nicht unter die gesetzlichen Schutzregelungen fällt.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass bei Pflegebedürftigkeit das Eigenheim verkauft werden muss. Für angemessenes selbst genutztes Wohneigentum bestehen gesetzliche Schutzregelungen. Ob eine Immobilie geschützt ist, hängt unter anderem davon ab, wer darin wohnt, wie die Immobilie genutzt wird und ob sie als angemessen gilt.
Anders kann die Situation bei weiterem Vermögen aussehen – beispielsweise bei Wertpapierdepots, größeren Geldvermögen oder zusätzlichen beziehungsweise vermieteten Immobilien. Solches Vermögen kann grundsätzlich zur Finanzierung der eigenen Pflege herangezogen werden, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen.
Für Menschen mit Vermögen bekommt eine Pflegezusatzversicherung deshalb eine zusätzliche Funktion: Sie kann Vermögen schützen, indem sie einen Teil der laufenden Pflegekosten übernimmt, der sonst aus dem eigenen Vermögen finanziert werden müsste.
Das kann auch für die Nachlassplanung wichtig sein. Wer beispielsweise ein Eigenheim, ein Depot oder weitere Immobilien später an Kinder oder andere Erben weitergeben möchte, muss berücksichtigen, dass eine längere Pflegebedürftigkeit das dafür vorgesehene Vermögen vorher erheblich reduzieren kann.
Eine Pflegezusatzversicherung garantiert allerdings nicht, dass das gesamte Vermögen unangetastet bleibt. Entscheidend ist, wie hoch die tatsächlichen Pflegekosten sind und welchen Teil davon die vereinbarte Versicherungsleistung abdeckt.
Pflegevorsorge ist deshalb auch Vermögensplanung: Möchten Sie mögliche Pflegekosten bewusst aus Ihrem Vermögen bezahlen – oder möchten Sie einen Teil dieses Risikos versichern, damit aufgebautes Vermögen möglichst erhalten bleibt?
→ Finanzplaner
Wer Vermögen später an Kinder oder andere Angehörige weitergeben möchte, beschäftigt sich möglicherweise auch mit einer frühzeitigen Vermögensübertragung. Dabei spielt die Zehnjahresfrist bei Schenkungen eine wichtige Rolle: Wird der Schenkende nach der Übertragung bedürftig, kann eine Schenkung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Sind beim Eintritt der Bedürftigkeit seit der Schenkung zehn Jahre vergangen, ist dieser Rückforderungsanspruch grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Immobilie oder anderes Vermögen erst kurz vor einer absehbaren Pflegebedürftigkeit zu übertragen, schützt das Vermögen deshalb nicht automatisch. Wer Vermögen ohnehin an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte die Übertragung frühzeitig planen und dabei auch die rechtlichen und steuerlichen Folgen berücksichtigen.
Eine Pflegezusatzversicherung verfolgt einen anderen Ansatz: Sie verändert nicht die Eigentumsverhältnisse am Vermögen, sondern stellt im Pflegefall zusätzliches Geld zur Verfügung. Dadurch kann sich der Betrag reduzieren, der für Pflege aus Einkommen und Vermögen aufgebracht werden muss.
Was ist der Pflege-Bahr?
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Erfüllt der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen und zahlen Sie selbst mindestens 10 Euro monatlich, erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr.
Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen privaten Pflegezusatzversicherungen ist der Zugang: Bei förderfähigen Pflege-Bahr-Tarifen dürfen Antragsteller nicht wegen ihres Gesundheitszustands abgelehnt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Dafür gelten gesetzliche Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz. Der Pflege-Bahr ist deshalb insbesondere für Menschen interessant, für die eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht oder nur schwer erreichbar ist.
Die staatliche Förderung allein macht einen Tarif allerdings noch nicht passend. Entscheidend bleibt, wie hoch die tatsächliche Leistung bei den einzelnen Pflegegraden ist und welchen Teil einer möglichen finanziellen Belastung sie abdecken kann.
Welche Gesundheitsfragen muss ich beim Abschluss beantworten?
Bei einer ungeförderten Pflegezusatzversicherung müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Gefragt wird je nach Versicherer beispielsweise nach bestehenden oder früheren Erkrankungen, Behandlungen, Medikamenten oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Welche Erkrankungen und Zeiträume abgefragt werden, legt der jeweilige Versicherer fest. Es gibt deshalb keinen einheitlichen Fragenkatalog für alle Pflegezusatzversicherungen.
Beantworten Sie genau das, wonach gefragt wird – vollständig und wahrheitsgemäß. Entscheidend ist nicht, welche Erkrankung Sie selbst für wichtig halten, sondern welche Angaben der Versicherer verlangt.
Bestehen Vorerkrankungen, kann es sinnvoll sein, vor einem konkreten Antrag zu prüfen, welche Versicherer für Ihre gesundheitliche Situation infrage kommen und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist. So vermeiden Sie unnötige Anträge bei Versicherern, bei denen eine Annahme ohnehin schwierig wäre.
Kann ich eine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung können steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich die Beiträge tatsächlich steuermindernd auswirken. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge. Diese können bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder andere berücksichtigungsfähige Versicherungen ausgeschöpft sein.
Ob Ihre Pflegezusatzversicherung Ihre Steuer tatsächlich reduziert, hängt deshalb von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
Für die Entscheidung für oder gegen eine Pflegezusatzversicherung sollte ein möglicher Steuervorteil daher nicht eingeplant werden, bevor geklärt ist, ob er bei Ihnen tatsächlich entsteht.
Pflegevorsorge passend zur eigenen Situation planen
Wie Sie für einen möglichen Pflegefall vorsorgen, hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihrem vorhandenen Vermögen und davon ab, welchen Teil des Risikos Sie selbst tragen möchten.
Wenn Sie eine zusätzliche Absicherung in Betracht ziehen, können wir gemeinsam prüfen, welche Versicherungsform zu Ihrer Situation passt, welche Leistung sinnvoll ist und wie der Beitrag langfristig in Ihre Finanzplanung passt.
Quellen und weiterführende Informationen
→ Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung ↗
→ Bundesgesundheitsministerium: Private Pflege-Zusatzversicherungen ↗
→ Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur Pflegefinanzierung ↗
→ gesund.bund.de: Private Pflegezusatzversicherung ↗
→ Gesetze im Internet: § 90 SGB XII – einzusetzendes und geschütztes Vermögen ↗
→ Gesetze im Internet: § 528 BGB – Rückforderung einer Schenkung bei Verarmung ↗
→ Gesetze im Internet: § 529 BGB – Zehnjahresfrist und weitere Ausschlussgründe ↗