finanzlogik Auslandskrankenversicherung



Coronavirus

Auch bei Infektion mit dem Coronavirus ist man in der Auslandskranken-versicherung versichert.



Hier finden Sie eine günstige Auslandskrankenversicherung

Kurz das Wichtigste

  • Alle gesetzlich Krankenversicherten braucht für Reisen und Urlaube ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung. Auch wer privat krankenversichert ist, sollte überprüfen, ob eine Absicherung vorhanden ist.

  • Ohne entsprechenden Versicherungsschutz, müssen, im Krankheitsfall, Behandlungskosten selbst bezahlt werden. Und das kann richtig teuer werden!

  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Singles für rund 10 Euro jährlich zu haben, Familien rund 30 Euro.

  • Solange Sie Deutschland noch nicht verlassen haben können Sie eine Versicherung abzuschließen





So ist es meistens

  • Oft ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung über die Kreditkarte oder den Autoclub vorhanden. Doch vergleichen Sie die Konditionen mit dem Vergleichsrechner von finanzlogik.de und wechseln Sie gegebenenfalls.

  • Grundsätzlich empfehlen wir die Tarife zu vergleichen. Ob Singles, Familien mit Kindern oder Senioren, es gibt für jeden den richtigen Taif

Unfälle, Krankheiten, Infektionen machen jede Reise oder Urlaub zu einem "unvergesslichen Ereignis". Besonders dann, wenn man keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hatte und dann die Kosten für Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder sogar den Rücktransport selbst bezahlen muss. Und wenn man sich vergegenwärtigt dass ein Krankenhaustag in machen Ländern mehrere Tausend Euro kostet, oder der Rücktransport regelmäßig mehrere Zehntausend Euro, dann hat man einfach an der falschen Stelle gespart, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt davon kaum etwas.

Gute Auslandsreise-Policen gibt es für wenige Euros im Jahr, und sie lassen sich online in weniger als fünf Minuten abschließen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

Wer auf Reisen ins Krankenhaus muss, oder auch einfach nur zum Arzt muss, erhält in den meisten Fällen eine Rechnung wie ein Privatpatient. Das ist auch bei Medikamenten so. Für privatärztliche Rechnung kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf.

Wichtig! Seit Mai 2016 dürfen gesetzliche Krankenkassen definitiv ihren Kunden keine privaten Auslandskrankenversicherung umsonst anbieten oder Leistungen im Ausland kostenfrei übernehmen. Daher braucht jeder Reisende eine eigene Auslandsreise-KV.

  • Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche KV beim Urlaub innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat

  • Auch wenn die USA und Kanada zu diesem Abkommen gehören, werden hier nur geringe Anteile der dortigen medizinischen Kosten übernommen. Zudem sind z.B. in den USA ärztliche Behandlungen jeglicher Art extrem teuer.

  • Ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland zahlt die Kasse nichts.

  • Für die Kosten eines Rücktransports aus gesundheitlichen Gründen kommt die gesetzliche Krankenasse auch nicht auf!

Auch privat Krankenversicherte (PKV), sollte vor dem Urlaub prüfen, ob der Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz ausreicht. Denn nicht alle PKV-Tarife decken sämtliche Kosten im Ausland ab. Sicher ist sicher - schließen Sie dann lieber eine zusätzliche Versicherung ab.

Oft sind viele schon Besitzer einer Auslandskrankenversicherung. Meistens über den Anbieter ihrer Kreditkarte oder über die Mitgliedschaft im Autoclub. Allerdings handelt es sich bei diesen Policen meist um sogenannte including Services, welche mit abgespeckten Leistungen und reduzierten Bedingungen absichern. Vergleichen Sie diese Policen ob sie einen wirklich brauchbaren Schutz bieten.


Der Preis sollte keine Rolle spielen

Preislich gesehen ist die Auslandsreise-Krankenversicherung eine sehr günstige Versicherung. Die jährlichen Kosten belaufen sich bei Singles auf rund 10 Euro, für Familien meistens rund 30 Euro, und für Senioren ungefähr 50 Euro. Achten Sie daher weniger auf den Preis, sondern richten Sie ihr Hauptaugenmerk auf die Leistungen. Ein paar Euro mehr ist Ihre Sicherheit in jedem Fall wert.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht mit einer Frist von meist drei Monaten gekündigt wird.


Das sollten Sie beachten

Dauer der Reise

Alle Reisen innerhalb eines Jahres sind mit der Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert, solange sie eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Normalerweise sind Reisen bis 42 Tage versichert. Andere Tarife sichern Sie auch bei 56 oder sogar 70 Tagen ab. Wenn Sie mehrere Male im Jahr verreisen ist das nicht wichtig, die Reisetage werden nicht zusammengezählt.

Außer wenn Ihre Reise mehr als 70 Tage dauert, hierfür gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen. Diese finden Sie auch über das Vergleichsportale von finanzlogik.de

Reise-Versicherungen im Überblick

Versicherungstypen

  • Reiserücktrittsversicherung

  • Reiseabbruchversicherung

  • Reisegepäckversicherung

  • Reisekrankenversicherung bis 70 Tage und ab 70 Tage

Mit Abstand ist die Auslandskrankenversicherung die wichtigste Versicherung wenn es um Reisen und Urlaub geht. Je nach Dauer ist die Auslandsreise-Krankenversicherung für längere Aufenthalte zu berücksichtigen.

Welche Kosten sollten übernommen werden

Die wichtigsten medizinischen Behandlungen sollten voll erstattet werden. Vor allem für Eltern wichtig; das sogenannte Rooming-in. Dann können Sie mit Ihren Kindern im Krankenhaus untergebracht werden. Außerdem natürlich provisorischer Zahnersatz, Sportunfälle, psychische Erkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen und verordnete Hilfsmittel wie z.B. ein Rollstuhl, Krücken, Halskrause usw. .

Die richtige Wahl des Geltungsbereichs

Idealerweise wählen Sie den Geltungsbereich; weltweiter Versicherungsschutz. So sind sie bei Ihren Reisen nicht eingeschränkt. Mit eine richtig gute Auslandskrankenversicherung sind außer den privaten Urlauben auch berufliche Reisen abgesichert.

Medizinischer Rücktransport

Ganz wichtig ist der Rücktransport. Oft steht in den Versicherungsbedingungen, dass nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert ist. Sinnvoll, vertretbar und bei einem zu erwartenden Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen - ist das was wichtig ist.

Gerichtsurteile aus den letzten Jahren haben deutlich gezeigt, dass es ein großer Unterschied ist, ob eine Versicherungsleistung erfolgt, wenn sie medizinisch sinnvoll oder notwendig ist.

Sollte eine Leistung nur dann übernommen werden, wenn Sie „medizinisch notwendig“ ist, bedeutet das, dass jede Behandlung oder ein Rücktransport nach Deutschland nur bezahlt werden, wenn diese absolut notwendig ist um bei akuten Beschwerden zu helfen. Ein Arzt muss die Behandlung nicht nur für sinnvoll erklären, sondern muss sie als absolut notwendig anerkennen. Die Vorbedingung für eine Kostenübernahme sind also sehr restriktiv.

Anders ist dies bei der Formulierung „medizinisch sinnvoll„: Hier hat der Arzt deutlich mehr Spielraum und kann auch Behandlungen durchführen, die nicht nur absolut notwendig sind, aber dennoch die Situation des Patienten verbessern. Wenn beispielsweise ein medizinisch sinnvoller Rücktransport versichert ist, kann der Patient nicht nur für eine notwendige komplizierte Operation zurück nach Deutschland gebracht werden, sondern auch, wenn die Therapie in Deutschland besser für ihn wäre und der Patient bei seiner Familie sein möchte.)

Schwangere

Gerade wenn Schwangere auf Reisen gehen, sollte darauf geachtet werden, dass Untersuchungen, Behandlungen und die Entbindung in der Auslandskrankenversicherung bezahlt werden. Neugeborene sind oft sofort mitversichert. Allerdings sind u.U. Fristen zu berücksichtigen. Diese finden Sie in den Bedingungen. Manchmal muss der Tarif eines Elternteils bereits einige Zeit bestehen.

Kümmern Sie sich rechtzeitig

Spätestens an der deutschen Grenze wird es knapp. Denn solange Sie noch in Deutschland sind, können Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, so das sie gilt. Über das Internet können Sie die Versicherung auch "auf den letzten Drücker" online noch abschließen. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter als Versicherungsbeginn das aktuelle Datum. Aber wenn doch, dann erhalten Sie sofort online die gültige Versicherungsbestätigung. Das dauert dann nur wenige Minuten.

Sollten Sie diesen Zeitpunkt verpasst haben dann ist es für eine deutsche Auslandskrankenversicherung zu spät. Jetzt bleibt nur noch eine internationale Versicherungsagenturen wie World Nomads, und das wird entsprechend teuer.

Im Krankheitsfall richtig verhalten

Im Krankheitsfall informieren Sie ihre Versicherung sofort. Hierzu brauchen Sie die Versicherungsnummer und die Notrufnummer Ihrer Versicherung. Begleichen Sie kleinere Rechnungen vor Ort. Sie werden Ihnen von der Versicherung erstattet. Sollte es mit Bargeld knapp sein, nutzen Sie evtl. Ihre Autoclubmitgliedschaft. Mit Rechnungen auf deutsch oder englisch wird es einfacher.




Das könnte Sie interessieren:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Anträgen auf BU-Rente?

13.01.2024

Bewilligung oder Ablehnung: Ein Blick auf die Zahlen und Gründe für Entscheidungen

Warum die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wichtig ist

06.01.2024

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein entscheidender Baustein der Absicherung, doch ...

Cyberversicherungen im Aufwind: Große Unterschiede zwischen den Bedingungen - Was sollte man beachten?

30.12.2023

Cyberangriffe und Hackeraktivitäten nehmen weltweit zu, und damit ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty