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Ratgeber Risikolebensversicherung


Über das überraschende Ableben durch Krankheit oder Unfall denkt normalerweise niemand gerne nach, und trotzdem kennt fast jeder solche Situationen aus seinem Umfeld. Oft hinterlässt der Verstorbene eine Familie mit Kindern und ein noch nicht abbezahlte Immobilie. Die Kinder sind mit der Ausbildung noch nicht fertig, und die Kreditraten kann der hinter blieben Partner nicht alleine stemmen. Was folgt, ist der Verkauf der Immobilie, und nicht selten der existenzielle Abstieg der Hinterbliebenen.

Der Umzug in eine kleinere Mietwohnung wird das Ende vom Lied sein, und die Ausbildung der Kinder mit z.B. einem Studium steht in Frage.

Wer seine Angehörigen vor einem solchen Szenario schützen will, braucht so früh wie möglich eine Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bezahlt im Todesfall der Versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Sie gehört zu den wenigen Versicherungen, bei denen es in erster Linie auf den Beitrag ankommt. Das liegt daran, dass die Auszahlung der Versicherungssumme unproblematisch ist, denn der Tod ist der eindeutigste Versicherungsfall, den es gibt. Selbst ein Suizid ist spätestens ab dem drei Versicherungsjahr nach Abschluss des Vertrages versichert.

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird in der Risikolebensversicherung kein Geld angespart. Sie ist eine reine Risikoversicherung. Dadurch ist sie auch viel günstiger als eine Fondsgebundene oder Kapitallebensversicherung. Während in der Risikolebensversicherung Versicherungssummen von mehreren hunderttausend Euro für wenig Beitrag versichert werden können, kostet die selbe notwendige Versicherungssumme mehrere Hundert Euro monatlich bei der Fondsgebundene und Kapitallebensversicherung. Darüber hinaus sind die Renditeaussichten bei Fondsgebundene und Kapitallebensversicherung sehr mager, und diese Verträge enthalten meist sehr hohe Kosten, welche Ihnen vor allem in den ersten Jahren beim Kapitalaufbau fehlen.

Zur Absicherung Ihrer Angehörigen ist die Risikolebensversicherung die beste Lösung.

Für wen ist die Risikolebensversicherung sinnvoll?

Unumstritten ist, dass kein Mensch sicher sein kann vorzeitig aus dem Leben gerissen zu werden. Das bedeutet aber nicht, dass jeder unbedingt eine Risikolebensversicherung braucht. Es gibt auch keine Verpflichtung eine Risikolebensversicherung abschließen zu müssen. Nicht einmal dann, wenn Sie eine Immobilie finanzieren. Die Risikolebensversicherung ist vorwiegend zum Schutz Ihrer Liebsten.

Gerade wenn Sie eine Immobilie finanzieren in der Sie mit Ihrer Familie wohnen, ist die Risikolebensversicherung eigentlich ein Muss. Das ist für Unverheiratete genauso wichtig wie für Verheiratete. Sollten Sie sterben können die Kredite bezahlt, und der Verlust Ihres Einkommen ausgeglichen werden.

Vor allem wenn Kinder im Haushalt leben ist der Verlust Ihres Einkommens eine doppelte Belastung, denn zum einen muss der Zurückgebliebene für das Einkommen sorgen und zusätzlich die Betreuung der Kinder stemmen. Oftmals ist dann auch eine höhere Ausbildung der Kinder in Frage gestellt. Zum Beispiel ein Studium. Das ist kostenintensiv und mit nur einem Einkommen nicht so ohne Weiteres bezahlbar.

Aber auch bei Geschäftspartnern ist die Risikolebensversicherung ein beliebtes Instrument um die gemeinsame Unternehmung abzusichern. Hierbei wird die Versicherung meistens über die Firma abgeschlossen.

Restschuldversicherung - Die Restschuldversicherung, oder auch Ratenschutzversicherung genannt, ist zwar eine Art Risikolebensversicherung, sie ist aber an einen Kredit gebunden, und im Gegensatz zur Risikolebensversicherung leistet diese Versicherung nicht nur im Todesfall, sondern oft auch bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Sinn und Zweck der Restschuldversicherung ist es, wie der Name schon sagt, den Rest eines Darlehens abzulösen.

Da die Restschuldversicherung gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossen wird, und die kompletten Beiträge meist in die Kreditsumme eingerechnet werden, erhöht sich die Kreditsumme, was bedeutet, dass für die Versicherungsbeiträge ebenfalls Zinsen bezahlt werden müssen. Zudem ist ein Ausstieg aus der Versicherung nur sehr schwer möglich. Darüber hinaus sind die Bedingungen dieser Versicherung, bezüglich begrenzter Zeiträume und umfangreichen Ausschlusskriterien, meist unvorteilhaft.

Wichtig! Die Restschuldversicherung ist keine Pflichtversicherung um ein Darlehen zu erhalten.

Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung kommen Sie der Forderung eines Kreditgebers besser nach, und bleiben flexibler.

Wieviel kostet eine Risikolebensversicherung?

Der Versicherungsbeitrag bei der Risikolebensversicherung berechnet sich vorwiegend über das Eintrittsalter, die Versicherungssumme und, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind. Natürlich spielt Ihre Gesundheit eine wichtige Rolle, manchmal auch Ihre berufliche Tätigkeit, also ob Sie körperlich tätig sind oder nicht. Seit 2012 werden die Beiträge für Männer und Frauen gleich berechnet.

Eine Absicherung über 250.000 Euro erhalten Sie schon für einen Monatsbeitrag von 7,41 €.

Eintrittsalter

Männlich/Weiblich

30

40

50

Raucher

15,53 €

45,99 €

128,98 €

Nichtraucher

7,41 €

18,51 €

48,72 €

Quelle: Vergleichsrechner finanzlogik.de - Annahme: Weiblich/Männlich, Laufzeit 15 Jahre, Versicherungssumme 250.000 Euro, monatliche Zahlungsweise

Wichtig! Achten Sie auf den Brutto- bzw. Netto-Beitrag. Der Netto-Beitrag ist Ihr Zahlbeitrag.

Info zum Beitrag: Versicherungen erwirtschaften Überschüsse. Diese Überschüsse müssen, und werden an die Versicherungsnehmer, sofort weitergegeben, in Form der Beitragsverrechnung. Sollte der Versicherer keine Überschüsse mehr erwirtschaften, kann er auch keine Beitragsverrechnung mit Überschüssen weitergeben. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer dann den Brutto-Beitrag bezahlen. Es ist daher wichtig das Verhältnis von Brutto- und Nettobeitrag im Auge zu behalten. Es sollte keine allzu große Differenz ausgewiesen sein.

Die Ergebnisse in der Tabelle wurden mit einem Versicherer gerechnet der KEINEN Brutto oder Netto-Beitrag hat. Das bedeutet der Beitrag bleibt gleich.

So ermitteln Sie die Versicherungssumme

Die Ermittlung der Versicherungssumme ist eine der Herausforderung beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Da ja eine Einkommenslücke geschlossen werden soll, und evtl. vorhandene Schulden getilgt werden müssen, sollte man genau rechnen. Vor allem das Schließen einer Einkommenslücke ist genau zu überlegen, denn wenn das Gehalt des Verstorbenen zum Beispiel 30.000 Euro war, und die Lücke bis zum Ende der Ausbildung der Kinder geschlossen werden soll, kommen schnell mehrere hunderttausend Euro zusammen. Es ist also wichtig auch einige Überlegungen anzustellen die über die reine Zahlungen der Versicherungssumme hinaus geht.

  1. Für die Ablösung der Schulden sollten Sie immer einkalkulieren, dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank fällig werden kann. Das bedeutet, die Bank berechnet Ihnen beim vorzeitigen Ablösen der gesamten Kreditsumme, eine Entschädigung für den entgangenen Zinsengewinn. Je länger die Zinsbindung des Darlehens noch ist, umso höher ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Idealerweise berechnen Sie die Versicherungssumme also um 10% höher als wie die Schulden die getilgt werden sollen.

  2. Für das Schließen einer Einkommenslücke sollten Sie mindestens drei bis fünf Jahresnettogehälter einkalkulieren. Je nach dem wie Ihre persönliche Situation ist, berücksichtigen Sie:

    • Wann stehen die Kinder auf eigenen Füßen?

    • Wie viel Vermögen ist vorhanden?

    • Welche Belastung fällt durch die Tilgung der Schulden weg?

    • Wie hoch sind die mtl. Haushaltsausgaben?

    • usw.

Nehmen Sie sich Zeit für diese Überlegungen. Bei der Formel des drei- bis fünffachen des letzten Jahresnettoeinkommens, wissen Sie zumindest, dass die Hinterbliebenen für diese Zeit abgesichert sind.

Versicherungssumme - fallend oder gleichbleibend?

Eine Besonderheit der Risikolebensversicherung ist die Gestaltung des Versicherungsverlaufs in Bezug auf die Versicherungssumme.

Fallende Versicherungssumme - Die Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme hat den Vorteil, dass der Beitrag geringer ist. Wenn Sie die Versicherung also an die Tilgung eines Darlehens angleichen, fällt die Versicherungssumme gleichbleibend mit der Tilgung Ihres Darlehens. Und wenn Sie Sondertilgungen leisten entsteht sogar ein Puffer. Da ja dann die Restschuld geringer ist wie die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung.

Allerdings birgt die fallende Summe das Risiko, daß wenn es aus irgendwelchen Gründen zu einer Tilgungsaussetzung kommt, z.B. weil Sie arbeitslos werden, oder Krankengeld beziehen müssen (welches ja geringer ist als Ihr Nettoeinkommen), und Sie für diesen Zeitraum nur die Zinsen, also keine Tilgung leisten können, eine Lücke entsteht.

In jedem Fall ist die Risikolebensversicherung mit fallender Summe risikoreicher als die Versicherungssumme mit gleichbleibender Versicherungssumme.

Zudem ist die fallende Versicherungssumme meistens nicht wirklich so viel günstiger als die gleichbleibende Versicherungssumme.

Gleichbleibende Versicherungssumme - Die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme wird in den meisten Fällen gewählt. Garantiert Sie doch ein immer gleich hohe Leistungssumme. Und wenn Sie nicht nur die Schuldenablöse absichern wollen sondern auch Ihre Hinterbliebenen, ist der entstehende "Überschuss" durch Darlehenstilgung ein Ausgleich für Preissteigerungen.

Die richtige Laufzeit

Während die Laufzeit bei der Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme eine individuelle Wahl zulässt ist die Laufzeit mit fallender Versicherungssumme normalerweise an die Laufzeit eines Darlehns angelehnt.

Die Risikolebensversicherung für Ehepartner

Für Ehepartner wird gerne die Risikolebensversicherung für 2 versicherte Personen in Erwägung gezogen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung, oder auch einfach verbundene Leben.

Die Versicherung wird also so abgeschlossen, dass beide Ehepartner in einem Vertrag versichert werden. Das bedeutet aber auch, dass wenn ein Partner stirbt, oder auch beide Versicherten gleichzeitig, dann zahlt die Versicherung an die zurück Gebliebenen einmalig die Versicherungssumme. Wenn nur ein Darlehen mit der Versicherung abgezahlt werden soll ist das sinnvoll.

Auch wenn die gleichzeitige Absicherung zweier Partner in der "verbundenen Leben" billiger ist, muss man doch auch berücksichtigen, dass sie eigentlich nur für wenige Situationen wirklich passend ist.

So besteht oft die Gefahr, dass die hinter bliebenen Kinder, wenn beide Eltern gleichzeitig sterben, nicht ausreichend abgesichert sind. Zudem bezahlt die Versicherung i.d.R. nur einmal die Versicherungssumme aus - auch wenn nur ein Partner stirbt. Der zurückbleibende Partner steht dann ohne Versicherungsschutz für die Zukunft da. Schon alleine darum sind getrennte Verträge meist sinnvoller.

Die Risikolebensversicherung für unverheiratete Partner

Im Todesfall unterliegt die ausgezahlte Versicherungssumme der Erbschaftssteuer. Während der Freibetrag für Ehepartner 500.000 Euro beträgt (dieser Betrag ist also steuerfrei), ist der Freibetrag für nicht Verheiratete nur 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Unverheiratete Paare wesentlich höhere Erbschaftssteuer aus der Versicherungsleistung bezahlen müssen. Aber, für diese Situation bietet der Abschluss zweier separaten Über-Kreuz-Verträge eine Lösung. In dem Moment nämlich wo der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Bezugsberechtigte im Todesfall und der Beitragszahler ist, und der Partner die versicherte Person, also bei dessen Tod bezahlt wird, wird die Erbschaftsteuer mit dem höheren Freibetrag berechnet.

Wichtig! Berücksichtigen Sie das gesamte Vermögen das im Todesfall vererbt wird, also außer der Versicherungssumme auch Sparvermögen, Immobilienwerte usw., denn das gehört alles zur Erbmasse. Das ist auch für Verheiratete wichtig.

Freibeträge Erbschaftssteuer:

  • Verheiratete 500.000 Euro

  • Kinder 400.000 Euro

  • Andere 20.000 Euro

Steuern sparen mit der Risikolebensversicherung

Nach §10 Einkommenssteuergesetz sind Beiträge für die Risikolebensversicherung Vorsorgeaufwendungen. Sie können also die Beitragskosten für diese Verträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie ihre Steuererklärung selber machen, dann tragen Sie unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge ein.

Das sollten Sie Beim Abschluss beachten

Gesundheitsfragen - Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist absolut wichtig für Ihren Versicherungsschutz. Falsch beantwortete Fragen (auch ohne Absicht) führen zu verminderter Versicherungsleistung, oder sogar zur kompletten Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft.

Rauchen/Nichtrauchen - Generell unterscheiden die meisten Versicherer zwischen Raucher und Nichtraucher. Raucher sind in der Risikolebensversicherung teurer. Sind Sie bei Abschluss des Vertrages Raucher und hören mit dem Rauchen auf, können Sie nach 12 Monaten beantragen, dass der Beitrag günstiger wird. Für die Beantragung benötigen Sie ein Attest Ihres Arztes.

Wenn Sie beim Abschluss der Versicherung Nichtraucher waren und mit dem Rauchen (wieder) anfangen, müssen Sie das der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Meistens wird der Versicherungsbeitrag dann teurer. Wenn Sie es nicht melden, wird die Leistung im Todesfall gekürzt.

Nachversicherungsgarantien - Viele Versicherungsgesellschaften bieten bei ihren Risikolebensversicherungen sogenannte Nachversicherungsgarantien. Das bedeutet, dass Sie bei bestimmten Ereignissen, wie z.B. bei Heirat, der Geburt eines Kindes oder auch beim Erwerb einer Immobilie, die Versicherung ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen können. Das ist natürlich vorteilhaft.

Dynamik - Wenn Sie eine Dynamik in Ihrer Versicherung vereinbaren, erhöht sich die Versicherungssumme in dem vereinbarten Rhythmus. Das gilt natürlich auch für den Beitrag. Abgesehen davon, dass für die Meisten eine ständige Erhöhung des Beitrages unangenehm ist, ist die Anpassung des Versicherungsbedarfs mit den Nachversicherungsgarantien meist ausreichend.

Versicherung wechseln - Wenn Sie bereits eine Risikolebensversicherung haben, vergleichen Sie genau, ob Sie die Versicherung wechseln sollten. Denn, zum einen werden die Beiträge anhand des Alters bei Abschluss berechnet, und zum andern ist Ihr Gesundheitszustand ausschlaggebend.

In jedem Fall sollten Sie eine bestehende Versicherung erst kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung bereits abgeschlossen haben.

Fazit

  • Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin, falls Sie sterben.

  • Wer eine Immobilie finanziert hat, und/oder Haupt- bzw. Alleinverdiener einer Familie ist, sollte auf jeden Falle eine haben

  • Verheiratete können Beiträge sparen indem sie beide in einer Police abgesichert sind.Oft ist es aber besser, wenn jeder seinen eigenen Vertrag hat

  • Vorhandene Kredite und die entstehende Einkommenslücke bestimmen die Versicherungssumme (Kosten für die Ausbildung der Kinder mitberücksichtigen)




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