Ratgeber Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung soll die Menschen finanziell absichern, die von Ihnen abhängig sind. Entscheidend ist deshalb nicht zuerst der Tarif, sondern die Frage, welche finanziellen Folgen Ihr Tod für Ihre Familie hätte.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine mögliche Versorgungslücke erkennen, vorhandene Leistungen wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten berücksichtigen und daraus Ihren Absicherungsbedarf ableiten. Anschließend geht es um die konkrete Gestaltung der Versicherung.


→ Brauche ich überhaupt eine Risikolebensversicherung?

→ Was passiert finanziell mit meiner Familie, wenn ich sterbe?

→ Welche Leistungen bekommt meine Familie bereits – zum Beispiel Witwen- oder Waisenrente?

→ Wie finde ich die richtige Versicherungssumme?

→ Wie lange sollte meine Familie abgesichert sein?

→ Wir haben Kinder – was müssen wir bei der Absicherung berücksichtigen?

→ Wir verdienen beide – müssen trotzdem beide abgesichert werden?

→ Wir finanzieren eine Immobilie – reicht die Restschuld als Versicherungssumme?

→ Was gilt für unverheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften?

→ Was ist bei Alleinerziehenden und Selbstständigen zu beachten?

→ Welche Gesundheitsfragen muss ich beantworten und was gilt bei Vorerkrankungen?

→ Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme – was passt zu meinem Bedarf?

→ Was kostet eine Risikolebensversicherung und wovon hängt der Beitrag ab?

→ Wie sollten Paare den Vertrag gestalten und wer bekommt im Todesfall das Geld?

Brauche ich überhaupt eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Tod andere Menschen finanziell belasten würde.

Fragen Sie sich deshalb zuerst: Wer wäre auf mein Einkommen oder meine finanzielle Unterstützung angewiesen, wenn ich morgen sterben würde?

Das betrifft häufig Familien mit Kindern, Paare mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen oder Menschen, die gemeinsam eine Immobilie finanzieren. Auch wenn beide Partner verdienen, kann eine Absicherung notwendig sein, wenn ein Einkommen allein nicht ausreichen würde, um den Haushalt und bestehende Verpflichtungen weiterzutragen.

Leben Sie dagegen allein, ist niemand finanziell von Ihnen abhängig und bestehen keine größeren Verpflichtungen, die andere nach Ihrem Tod übernehmen müssten, besteht häufig kein Bedarf für eine Risikolebensversicherung.

Entscheidend ist also nicht, ob man grundsätzlich eine Risikolebensversicherung haben sollte, sondern welche finanziellen Folgen Ihr Tod für andere hätte. Besteht eine solche Lücke, sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, wie groß sie wäre und welche Leistungen bereits vorhanden sind.

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Was passiert finanziell mit meiner Familie, wenn ich sterbe?

Mit Ihrem Tod fällt Ihr Einkommen weg. Viele Ausgaben Ihrer Familie laufen jedoch weiter: Wohnen, Lebenshaltung und die Versorgung der Kinder.

Gleichzeitig kann sich die Situation des verbleibenden Partners verändern. Müssen beispielsweise kleinere Kinder betreut werden, kann der Partner möglicherweise weniger arbeiten oder zusätzliche Betreuung benötigen.

Entscheidend ist deshalb, wie viel Geld dem Haushalt nach Ihrem Tod tatsächlich fehlen würde. Diese Versorgungslücke bildet die Grundlage für die weitere Absicherungsplanung.

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Welche Leistungen bekommt meine Familie bereits – zum Beispiel Witwen- oder Waisenrente?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben. Bei unverheirateten Paaren besteht dieser Anspruch grundsätzlich nicht.

Kinder können beim Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente haben, beim Tod beider Eltern auf Vollwaisenrente.

Zusätzlich können betriebliche Hinterbliebenenleistungen oder bereits bestehende Versicherungen vorhanden sein.

Prüfen Sie diese Ansprüche, bevor Sie die private Absicherung festlegen. Für die Planung ist entscheidend, welche Leistungen in Ihrer persönlichen Situation tatsächlich zu erwarten sind.

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Wie finde ich die richtige Versicherungssumme?

Die richtige Versicherungssumme sollte sich daran orientieren, welche finanzielle Lücke Ihr Tod tatsächlich hinterlassen würde. Ein pauschales Vielfaches des Jahresgehalts kann eine grobe Orientierung sein, berücksichtigt Ihre persönliche Situation aber nur unzureichend.

Ermitteln Sie zunächst, wie viel Geld Ihrer Familie monatlich fehlen würde. Stellen Sie dafür die notwendigen laufenden Ausgaben den weiterhin vorhandenen Einnahmen gegenüber. Berücksichtigen Sie dabei zum Beispiel das Einkommen des Partners sowie mögliche Witwen-, Witwer- und Waisenrenten oder andere Hinterbliebenenleistungen.

Überlegen Sie anschließend, wie lange diese monatliche Lücke bestehen würde.

Hinzu kommen größere finanzielle Verpflichtungen. Bei einer Immobilie ist beispielsweise zu prüfen, welcher Teil der Restschuld getilgt werden müsste, damit der verbleibende Partner die Finanzierung dauerhaft tragen kann.

Danach betrachten Sie Ihre Rücklagen und Ihr Vermögen. Geld, das im Todesfall tatsächlich für die Versorgung der Familie zur Verfügung stehen soll, kann den zusätzlichen Versicherungsbedarf reduzieren. Dabei sollten Sie aber nicht automatisch sämtliche Rücklagen anrechnen: Eine Familie benötigt auch nach einem Todesfall eine finanzielle Reserve für unerwartete Ausgaben.

Vereinfacht ergibt sich damit:

Versorgungslücke für den benötigten Zeitraum + zusätzlicher Kapitalbedarf – dafür verfügbares Vermögen und Rücklagen = benötigte zusätzliche Absicherung.

Wenn Sie Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen und Verpflichtungen zunächst insgesamt betrachten möchten:

→ Finanzplaner

Möchten Sie den ermittelten Absicherungsbedarf anschließend gemeinsam prüfen:

→ Beratungsanfrage zur Risikolebensversicherung

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Wie lange sollte meine Familie abgesichert sein?

Die Absicherung sollte grundsätzlich so lange bestehen, wie Ihr Tod eine wesentliche finanzielle Lücke hinterlassen würde.

Bei Familien ist vor allem wichtig, wie lange die Kinder voraussichtlich finanziell abhängig sein werden. Das kann über den 18. Geburtstag hinausgehen, beispielsweise während Ausbildung oder Studium.

Auch die Erwerbsmöglichkeiten des Partners spielen eine Rolle. Wer wegen kleiner Kinder zunächst weniger arbeiten kann, benötigt möglicherweise länger finanzielle Unterstützung.

Bei einer Immobilienfinanzierung kommt hinzu, wie sich Restschuld und monatliche Belastung im Laufe der Jahre entwickeln.

Unabhängig von der Versicherungssumme sollte ausreichend kurzfristig verfügbares Geld vorhanden sein. Nach einem Todesfall laufen die laufenden Ausgaben weiter, während eine Versicherungsleistung nicht zwangsläufig sofort zur Verfügung steht. Rücklagen helfen, diese Zeit finanziell zu überbrücken.

→ Rücklagen richtig planen

Ist die Versicherungsleistung ausgezahlt, geht es dagegen um die längerfristige Versorgung: Wie viel davon wird für laufende Ausgaben benötigt, welcher Betrag soll für größere Verpflichtungen eingesetzt werden und wie lange muss das Geld reichen?

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte deshalb den Zeitraum abdecken, in dem Ihre Familie tatsächlich auf diese zusätzliche Absicherung angewiesen wäre.

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Wir haben Kinder – was müssen wir bei der Absicherung berücksichtigen?

Bei Familien mit Kindern geht es nicht nur um das Einkommen, das nach dem Tod eines Elternteils fehlt. Auch dessen Anteil an der Kinderbetreuung muss berücksichtigt werden.

Arbeitet der verbleibende Elternteil, kann es notwendig werden, die Arbeitszeit zu reduzieren oder zusätzliche Betreuung zu bezahlen. Deshalb kann auch der Tod eines Elternteils mit geringerem Einkommen erhebliche finanzielle Folgen haben.

Prüfen Sie deshalb für beide Elternteile, welche finanziellen Folgen ihr jeweiliger Tod hätte. Dabei sollten Einkommen und Kinderbetreuung gemeinsam betrachtet werden.

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Wir verdienen beide – müssen trotzdem beide abgesichert werden?

Entscheidend ist nicht, dass zwei Einkommen vorhanden sind, sondern ob der Haushalt nach dem Tod eines Partners mit dem verbleibenden Einkommen weitergeführt werden könnte.

Prüfen Sie deshalb beide Situationen getrennt: Was passiert, wenn Ihr Einkommen wegfällt – und was passiert, wenn das Einkommen Ihres Partners wegfällt?

Berücksichtigen Sie dabei auch die Aufgabenverteilung in der Familie. Muss der verbleibende Partner nach einem Todesfall mehr Kinderbetreuung übernehmen, kann sich auch dessen Erwerbsmöglichkeit verändern.

Für beide Partner können deshalb unterschiedliche Absicherungsbedarfe und Versicherungssummen entstehen.

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Wir finanzieren eine Immobilie – reicht die Restschuld als Versicherungssumme?

Die Restschuld ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber nicht automatisch die richtige Versicherungssumme.

Entscheidend ist, welche Belastung der verbleibende Partner dauerhaft tragen kann. Manchmal muss die Immobilie vollständig entschuldet werden, in anderen Fällen reicht eine teilweise Tilgung, damit die verbleibende Kreditrate bezahlbar bleibt.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob nach der Anpassung der Finanzierung noch genügend Einkommen für Lebenshaltung und Familie vorhanden ist.

Die Absicherung sollte deshalb nicht einfach der Restschuld entsprechen. Ziel ist eine Finanzierung, die auch nach dem Tod eines Partners finanziell tragfähig bleibt.

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Was gilt für unverheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften?

Wer unverheiratet zusammenlebt, hat beim Tod des Partners grundsätzlich keinen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Dadurch kann die privat zu schließende Versorgungslücke größer sein.

Anders ist es bei einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie wird bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente grundsätzlich wie eine Ehe behandelt.

Unverheiratete Paare sollten deshalb besonders genau prüfen, wie sie gegenseitig finanziell abgesichert sind. Bei einer gemeinsamen Immobilie gehört dazu auch die Frage, wem die Immobilie gehört und wer für das Darlehen haftet.

Bei der späteren Vertragsgestaltung sollten außerdem Bezugsrecht und mögliche erbschaftsteuerliche Folgen berücksichtigt werden.

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Was ist bei Alleinerziehenden und Selbstständigen zu beachten?

Bei Alleinerziehenden steht die Absicherung der Kinder besonders im Mittelpunkt. Neben dem wegfallenden Einkommen sollte geklärt werden, wer die Betreuung übernehmen würde und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen könnten.

Bei Selbstständigen ist dagegen besonders wichtig, die tatsächlich vorhandene Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Je nach Erwerbsbiografie können Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder anderen Versorgungssystemen unterschiedlich ausfallen.

In beiden Situationen sollten Sie deshalb nicht von einer pauschalen Standardversorgung ausgehen, sondern die persönliche Situation genau prüfen.

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Welche Gesundheitsfragen muss ich beantworten und was gilt bei Vorerkrankungen?

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung prüft der Versicherer das zu versichernde Risiko. Dazu werden Gesundheitsfragen gestellt, beispielsweise zu Erkrankungen, Behandlungen, Medikamenten, Operationen oder Krankenhausaufenthalten innerhalb bestimmter Abfragezeiträume. Welche Fragen und Zeiträume gelten, hängt vom jeweiligen Versicherer und Antrag ab.

Diese Fragen sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Verlassen Sie sich dabei nicht nur auf Ihre Erinnerung. Wenn Sie unsicher sind, welche Diagnosen oder Behandlungen dokumentiert wurden, kann es sinnvoll sein, vor der Antragstellung Unterlagen bei Ärzten oder der Krankenversicherung anzufordern.

Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass keine Risikolebensversicherung möglich ist. Je nach Erkrankung und Versicherer kann eine normale Annahme, ein Beitragszuschlag oder auch eine Ablehnung infrage kommen.

Bei relevanten Vorerkrankungen sollten Sie deshalb nicht vorschnell mehrere Anträge bei verschiedenen Versicherern stellen. Eine anonyme oder pseudonymisierte Risikovoranfrage kann helfen, zunächst zu klären, wie verschiedene Versicherer die gesundheitliche Situation beurteilen, ohne unmittelbar einen regulären Antrag zu stellen.

Gerade bei gesundheitlichen Besonderheiten ist daher nicht nur der günstigste Beitrag entscheidend. Wichtig ist zunächst, ob und zu welchen Bedingungen eine Absicherung möglich ist.

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Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme – was passt zu meinem Bedarf?

Für die Absicherung von Partner und Familie ist eine gleichbleibende Versicherungssumme in der Regel die flexiblere Lösung. Die vereinbarte Todesfallleistung bleibt während der Laufzeit erhalten, auch wenn sich Ihre finanzielle Situation später verändert.

Eine fallende Versicherungssumme kommt vor allem in Verbindung mit einer Finanzierung infrage, wenn die Absicherung gezielt einer sinkenden Darlehensschuld folgen soll.

Dabei sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass sich eine Finanzierung anders entwickeln kann als ursprünglich geplant. Eine Anschluss- oder Nachfinanzierung, eine längere Laufzeit oder andere Veränderungen können dazu führen, dass später wieder mehr Absicherung benötigt wird.

Das kann problematisch werden, wenn sich zwischenzeitlich Ihr Gesundheitszustand verändert hat. Eine spätere Erhöhung oder ein neuer Vertrag ist dann möglicherweise nur zu anderen Bedingungen oder nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Eine fallende Versicherungssumme sollte deshalb nicht allein deshalb gewählt werden, weil der Beitrag zunächst günstiger ist. Sie sollte nur eingesetzt werden, wenn der sinkende Absicherungsbedarf tatsächlich eng mit einer Finanzierung verbunden ist und die möglichen späteren Veränderungen mitbedacht wurden.

Wenn Sie die Möglichkeiten genauer klären möchten:

→ Beratungsanfrage zur Risikolebensversicherung

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Was kostet eine Risikolebensversicherung und wovon hängt der Beitrag ab?

Der Beitrag hängt zunächst von der gewünschten Versicherungssumme und Laufzeit ab. Zusätzlich berücksichtigen Versicherer persönliche Merkmale wie Alter, Gesundheitszustand und Raucherstatus sowie je nach Anbieter beispielsweise Beruf oder bestimmte Freizeitaktivitäten.

Deshalb können zwei Personen für die gleiche Versicherungssumme und Laufzeit unterschiedliche Beiträge zahlen.

Vergleichen Sie die Beiträge erst, wenn Versicherungssumme und Laufzeit zu Ihrem Bedarf feststehen. Achten Sie dabei neben dem Preis auch auf die Vertragsbedingungen und Möglichkeiten, die Absicherung später an veränderte Lebenssituationen anzupassen.

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Wie sollten Paare den Vertrag gestalten und wer bekommt im Todesfall das Geld?

Bei einer Risikolebensversicherung sollten Paare nicht nur Versicherungssumme und Laufzeit festlegen. Wichtig ist auch, wer Versicherungsnehmer, wer versicherte Person und wer im Todesfall bezugsberechtigt ist. Diese Gestaltung bestimmt, wer über den Vertrag verfügen kann und an wen die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Häufig schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag auf sein Leben ab und setzt den anderen als bezugsberechtigte Person ein. Zwei getrennte Verträge haben den Vorteil, dass Versicherungssumme und Laufzeit für beide Partner unterschiedlich gewählt werden können.

Eine weitere Möglichkeit sind sogenannte Über-Kreuz-Verträge. Dabei schließt beispielsweise Partner A einen Vertrag auf das Leben von Partner B ab und Partner B entsprechend einen Vertrag auf das Leben von Partner A. Stirbt die versicherte Person, erhält der überlebende Partner die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Diese Gestaltung kann insbesondere bei unverheirateten Paaren wegen der Erbschaftsteuer von Bedeutung sein.

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten deutlich höhere erbschaftsteuerliche Freibeträge als bei unverheirateten Partnern. Trotzdem sollte auch hier die Vertragsgestaltung zur Höhe der Absicherung und zur persönlichen Vermögenssituation passen.

Wichtig ist außerdem das Bezugsrecht. Dort wird festgelegt, wer die Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll. Besonders bei Kindern, unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien oder hohen Versicherungssummen sollte dies bewusst festgelegt und bei Veränderungen der Lebenssituation überprüft werden.

Die Vertragsgestaltung sollte deshalb nicht erst nach der Tarifauswahl geklärt werden. Wer abgesichert werden soll, wem der Vertrag gehört und wer die Leistung erhalten soll, gehört zur Planung der Hinterbliebenenabsicherung. Bei größeren Versicherungssummen oder besonderen Familien- und Vermögensverhältnissen sollte die steuerliche und gegebenenfalls rechtliche Gestaltung individuell geprüft werden.

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Quellen und weiterführende Informationen

→ Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente – Witwen-, Witwer- und Waisenrente ↗

→ Versicherungsvertragsgesetz § 19 – Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragen ↗

→ Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz § 16 – Freibeträge ↗

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