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Ratgeber Hundhalter-Haftpflichtversicherung


Der Hund zählt zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Auch wenn Hunde seit langem domestiziert sind und eigentlich als Menschenfreundlich gelten, steckt immer noch ein wildes Tier in ihnen. Darum kann jeder Hund Schäden anrichten. Nicht nur beißen, auch der Kratzschaden an Sachen, oder das zerbeißen von Sachen kann das Ergebnis sein. Die Schäden durch Hunde gehen jedes Jahr in die Hunderttausende. Jeder vom Hund verursachte Schaden muss von seinem Halter in voller Höhe ersetzt werden.

Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Hunde-Haftpflicht für jeden Hundehalter eine Mast-have-Versicherung, da diese Versicherung für diese Schäden aufkommt. Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine recht günstige Versicherung, und an dieser Absicherung sollte man nicht sparen. Einzig die Versicherungsleistungen sollten entscheidend sein.

Was ist versichert?

Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sind in der Hunde-Haftpflichtversicherung versichert. Wird ein Mensch von Ihrem Hund gebissen, ist ein Personenschaden entstanden. Kann dieser Mensch, aufgrund des Bisses nicht arbeiten und macht Verdienstausfall geltend ist dazu noch ein Vermögensschaden entstanden. Springt Ihr Hund, vor lauter Freude an einem Mensch hoch und zerreißt dabei das teure Kleid, ist ein Sachschaden entstanden.

Die Hundehaftpflichtversicherung springt auch dann ein wenn Ihr Hund dem "Hundesitter" von der Leine springt und beim über die Straße springen einen Autounfall verursacht. Sehr vorteilhaft ist es dann, wenn der Hundesitter auch eine private Haftpflichtversicherung besitzt welche das gelegentliche hüten fremder Hunde versichert.

Was ist nicht versichert?

Bei Schäden an Ihrem Haushalt bzw. Schäden an Familienangehörigen kommt die Hund-Haftpflichtversicherung nicht auf. Wird ein Familienmitglied vom Hund gebissen ist es gut wenn eine private Unfallversicherung abgeschlossen ist.

Welche Personen-, Sach-, und Vermögensschäden versichert sind, finden Sie in der „Risikobeschreibungen und den Besonderen Bedingungen zur Hunde-Haftpflichtversicherung“ Ihrer Police, u.a. unter dem Punkt „Mitversicherte Personen“.

Versicherungspflicht nicht nur bei Kampfhunden

Die Versicherungspflicht für Hunde ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Wer seinen Hund versichert ist allerdings bundesweit sicher. In diesen Bundesländer gilt Versicherungspflicht für alle Hunde: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. In anderen Bundesländern besteht die Versicherungspflicht nur für die sogenannten Kampfhunde. Riskante Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht einmal für Kampfhunde Versicherungspflicht. Hier bleiben Geschädigte regelmäßig auf ihren Schäden sitzen. Die Einstufung der Rassen ist ebenfalls nicht bundesweit geregelt. Von Nord nach Süd werden die gefährlichen Rassen unterschiedlich eingestuft. In einigen Bundesländern wird ein Hund erst dann als gefährlich eingestuft, wenn etwas passiert ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Hund zu den gefährlichen Rassen gehört, informieren Sie sich z.B. hier https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste Darüber hinaus erteilt Ihnen jedes Rathaus genaue Informationen über die Hunderassen im jeweiligen Bundesland.

Die wichtigsten Tarifmerkmale Ihrer Hund-Haftpflichtversicherung

Die folgenden Versicherungsleistungen sollten Sie unbedingt versichert haben:

Mietschäden - Die Versicherungssumme für Mietschäden sollte mind. 250.000 Euro betragen. Abgesichert sind Mietschäden in Wohnungen, Hotels und Ferienwohnungen. Nicht versichert ist z.B. Ihre eigene Mietwohnung die Sie dauerhaft bewohnen.

Deckschäden - Der wirtschaftliche Schaden von Züchtern entsteht wenn Ihr Rüde die Rassehündin begattet und daraus unerwünschter Nachwuchs entsteht. Tierarztkosten, Futter-, und Unterbringungskosten sind nur der kleinste Teil. Entgangener Gewinn durch Ausfall der Hündin ist der teure Teil. In wie fern dieses Risiko abgesichert ist finden Sie unter dem Punkt Deckungserweiterung in den Bes. Bedingungen/Risikobeschreibung.

Vermögensschäden - Die Versicherungssumme für Vermögensschäden sollte auf jeden Fall 50.000 Euro hoch sein. Macht ein "Gebissener" Verdienstausfall geltend handelt es sich um einen Vermögensschaden.

Auslandsaufenthalt - Versicherer unterscheiden zwischen Europaweit und weltweit. Je nach dem wie Ihre Reiseplanung ist können Sie wählen. Die Dauer des Auslandsaufenthalt ist ebenfalls bei den meisten Gesellschaften wählbar.

Spartipps für die Hundehaftpflicht

Auch bei der Hunde-Haftpflichtversicherung können Sie durch das richtige Wissen sparen.

Deckungssumme – Bei den Deckungssummen lässt sich nicht unbedingt am Beitrag sparen. Da die meisten Angebote zwischen 3 bis 10 Millionen Euro variieren, ist es am besten im Vergleichsrechner die unterschiedlichen Varianten anzuschauen. Die gesetzliche Empfehlung ist mindestens 3 Millionen. Experten raten aber mindestens zu 5 Millionen Euro Deckungssumme.

Selbstbeteiligung – Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung lässt sich allerdings der Beitrag um bis zu rund 15 Euro im Jahr senken. Dann bezahlen Sie kleine Schäden bzw. einen kleinen Teil der entstanden Schäden selber.

Rabatt für mehrere Hunde – Meistens erhalten Sie schon ab dem zweiten Hund einen Rabatt. Mit integriertem Welpenschutz ist auch der etwaige Nachwuchs mitversichert, sofern Sie die Hunde beim selben Versicherer versichert haben.

Bei ungünstigen Bedingungen wechseln - Besitzen Sie bereits eine Hund-Haftpflichtpolice schon seit längerem, vergleichen Sie die Bedingungen mit aktuellen Tarifen. Stellen Sie fest, dass Ihre Police ungünstige bzw. keine aktuellen Bedingungen hat, wechseln Sie zu einem anderen Anbieter. Kündigen können Sie 3 Monate vor Vertragsablauf.

Achtung! Sonderfall: Jagdhunde

Die Hunde-Haftpflichtversicherung gilt nicht für Jagdhunde. Für diese Tiere müssen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.

Fazit

  • Besitzer von Hunden haften für die Schäden die durch ihre Vierbeiner verursacht werden in voller Höhe. Egal, welche Art von Schaden.

  • Hunde sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert

  • In einigen Bundesländern ist die Hunde-Haftpflichtversicherung Pflicht. Unabhängig davon sollte jeder Hundebesitzer eine Hund-Haftpflichtpolice abschließen, denn Hunde sind nicht zu 100% kontrollierbar.

  • Kampfhunde, ob aus Rassegründen oder als aktive Kampfhunde müssen versichert werden.

  • Die Versicherungsleistungen stehen im Vordergrund, da diese Versicherung sowieso recht günstig ist.




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