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Ratgeber Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


Die Pferde-Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss somit laut Gesetz nicht abgeschlossen werden. Allerdings versichert die Pferdehaftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haftpflicht als Pferdebesitzer. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Pferde (wie auch für Hunde) muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie gehört zur Grundausstattung der Pferdebesitzer.



Was ist versichert?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind in den meisten Pferde-Haftpflichtversicherung grundsätzlich enthalten. Weitere Zusatzleistungen können bei den meisten Policen ergänzt werden.

  • Personenschäden
    Verletzungen die durch einen Unfall mit einem Pferd, z.B. durch Biss, Sturz usw. herrühren, führen i.d.R zu Heil- und Arztkosten. Im schlimmsten Fall zu Reha-, oder sogar zu lebenslangen Rentenzahlungen.

  • Sachschäden
    Erstattungs- oder Reparaturkosten an Sachen sind als Sachschadendeckung abgesichert.

  • Vermögensschäden
    Ein typischer Vermögensschaden in der Pferde-Haftpflicht ist der Verdienstausfall, bzw. ein entgangener Gewinn.

Zu den genannten Grundabsicherungen sind weitere Leistungen oft beinhaltet bzw. können weitere Absicherungen hinzu gebucht werden. Dazu zählen:

  • Mietschäden - Für gemietete Boxen, Hänger oder auch andere gemietete Sachen für Ihr Pferd empfiehlt es sich Mietschäden mitzuversichern.

  • Flurschäden - Für landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen die durch Ihr Pferd verwüstet oder durch Bissspuren beschädigt werden, kommt die Versicherung dann auf, wenn Sie Flurschäden mitversichert haben. Ist Ihr Pferd längere Zeit unbeaufsichtigt auf der Koppel oder sind Sie viel im Gelände unterwegs, lohnt sich diese Zusatzleistung.

  • Deckschäden - führen meistens zu Kosten für die medizinische Versorgung sowie zu Kosten für die Aufzucht des Fohlens, die dann die Versicherung übernimmt. Besitzen Sie einen Hengst sollten Sie diese Schäden unbedingt mitversichern.

  • Fremdreiterrisiko - Entsteht eine Schaden wenn nicht Sie selbst bzw. jemand aus Ihrem Haushalt anwesend ist, springt die Versicherung auch dann ein, wenn Ihr Pferd von jemand anderem betreut bzw. geritten wird. Vorausgesetzt Sie haben diese Zusatzpolice abgeschlossen

  • Reitbeteiligung - Auch wenn jemand anderes sich regelmäßig um Ihr Pferd kümmert und reitet, die so genannte Reitbeteiligung, ist diese Person versichert. (incl. Eigenschäden) Bei manchen Versicherungen ist hier eine Namensnennung erforderlich.

  • Turniere und Wettkämpfe - Selbstverständlich lässt sich auch das erhöhte Risiko von Reitturnieren mitversichern.

  • Kutsch- und Schlittenfahrten - Wenn Sie Ihr Pferd für solche Fahrten einspannen, wird dieser zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt.

  • Forderungsausfalldeckung - Erleiden Sie oder Ihr Pferd einen Schaden und der Schädiger kommt für den Schaden nicht auf, sind Sie über Ihre eigene Pferde-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Was ist nicht versichert?

Nicht jeder Schaden kann über die Pferdehaftpflichtversicherung versichert werden.Es gibt auch einige Leistungsausschlüsse:

  • vorsätzlich herbei geführte Schäden sind grundsätzlich nicht versicherbar
  • erleiden Sie selbst oder eine Person die Ihrem Haushalt angehört einen Schaden, ist dieser auch nicht versichert

  • missachten Sie eine behördliche Auflage, wie z.B. den Trensenzwang, und erleiden einen Schaden sind Sie nicht versichert

  • Auch auferlegte Buß- und Strafgelder müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen

Welchen Umfang die Leistungen der Versicherung haben ist unterschiedlich. Bei einigen Tarifen ist der Leistungsumfang größer, bei anderen wiederum müssen Leistungen hinzu gebucht werden. Vergleichen Sie also immer den Leistungsumfang.

Deckungssummen

Außer dem Leistungsumfang sind ausreichend hohe Deckungssumme entscheidend. Vor allem Personenschäden sind oft sehr hoch. Eine Höhe von mindestens 5 Millionen Euro Versicherungssumme ist empfehlenswert.

Versicherte Personen

Als Pferdebesitzer haften Sie für alle Personenschäden die Ihr Pferd verursacht, und zwar in voller Höhe. Dies betrifft nicht nur fremde Personen sondern auch die Hüter Ihres Pferdes, also eben auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen. Und gerade bei Personenschäden entstehen schnell hohe Geldforderungen. (z.B. Arztkosten, Verdienstausfall, Renten usw.)

Wichtig! Auch die Kranken- und Sozialversicherungen können im Schadensfall, bei Personenschäden, berechtigten Schadensersatz an den Pferdehalter stellen.

Per Gesetz ist allein schon die Haltung eines Pferdes eine Gefahr. Hieraus leitet der Gesetzgeber dann die sogenannte "Gefährdungshaftung" ab. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Pferd in jeder Situation, gegenüber jeder Person voll haftbar sind.

So sparen Sie bei der Pferde-Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung - Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung(SB) tragen Sie, im Schadensfall, einen kleinen Teil des Schadens selbst. Tarife mit Selbstbeteiligung sind dafür günstiger.

Zahlungsweise - Bezahlen Sie Ihre Pferde-Haftpflichtversicherung jährlich. Bei der sogenannten unterjährigen Zahlungsweise, als monatlich, vierteljährlichen oder halbjährlichen Zahlungsweise berechnen Ihnen die Versicherungsgesellschaften einen Ratenzuschlag. Dieser kann bis zu 10% des Beitrags zusätzlich ausmachen.

Rabatt für mehrere Pferde - Grundsätzlich brauchen Sie für jedes Pferd eine eigene Haftpflichtversicherung. Es gibt aber Versicherungstarife bei denen können Sie mehrere Pferde auf einmal versichern. Die Gesellschaften gewähren Ihnen dann einen Beitragsrabatt.

Das sollten Sie bei der Pferde-Haftpflichtversicherung beachten

Der Abschluss der Versicherung ist recht einfach. Über den Vergleichsrechner können Sie viele Tarife und ihre Leistungen vergleichen und einen Vertrag auch sofort beantragen. Wichtig ist, dass Sie alle Risiken absichern. Ist Ihr Pferd in einer gemieteten Box untergebracht, sollten Mietsachschäden im Leistungsumfang enthalten sein. Wird Ihr Pferd von anderen Reitern geritten, ist der Einschluss der Reitbeteiligung abzusichern. Nehmen Sie mit Ihrem Pferd an Turnieren teil, sollte dieses Risiko ebenfalls in Ihrer Police beinhaltet sein. usw.

Unterschied Ponys und Pferde - Bis zu einem Stockmaß von 148 cm können Ponys zu einem günstigeren Tarif versichert werden als Pferde.

Tipp - Auch wenn die Reitbeteiligung in Ihrem Vertrag abgesichert ist, macht es doch manchmal Sinn mit einer sogenannten Haftungsverzichtserklärung Ihren Schutz noch umfänglicher zu gestalten. Mit einer Haftungsverzichtserklärung erklärt die Reitbeteiligung, dass sie sich der reit-typischen Risiken bewusst ist und Sie nicht in Regress nimmt, wenn sie selbst verletzt wird. Hierfür lassen Sie sich vorher, auf jeden Fall, von einem Rechtsanwalt beraten.

Fazit

  • Als Pferdebesitzer haften Sie für alle Schäden die durch Ihr Pferd verursacht werden in voller Höhe. Darum ist eine Pferde-Haftpflichtversicherung sehr wichtig für jeden Pferdebesitzer.

  • Schäden die ein Pferd verursacht sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung versichert.

  • Die Pferde-Haftpflichtversicherung wird in der Grundausstattung meist mit sehr umfangreichen Leistungen angeboten, trotzdem sollten Sie genau prüfen ob alle Risiken abgesichert sind.




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