Versicherung richtig kündigen: Fristen, Sonderkündigung und Wechsel
Eine Versicherung zu kündigen ist oft schnell erledigt. Schwieriger ist die Frage, wann Sie kündigen können und ob eine Kündigung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte können sich je nach Vertrag und Versicherungsart unterscheiden. Wenn Sie den bisherigen Vertrag durch eine neue Versicherung ersetzen möchten, sollte der neue Versicherer Ihren Antrag zuerst verbindlich angenommen haben und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen. So vermeiden Sie eine unbeabsichtigte Lücke im Versicherungsschutz.
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Allgemeine Fragen zur Kündigung
→ Wann kann ich eine Versicherung kündigen?
→ Welche Kündigungsfrist gilt für Versicherungen?
→ Versicherung mit 3, 5 oder mehr Jahren Laufzeit kündigen
→ Kann ich eine Versicherung per E-Mail kündigen?
→ Was muss in einer Versicherungskündigung stehen?
→ Muss der Versicherer meine Kündigung bestätigen?
Wann kann ich eine Versicherung kündigen?
Eine Versicherung können Sie in der Regel zum Ende der vereinbarten Versicherungsperiode kündigen. Welche Frist dabei gilt, steht in Ihrem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Bei vielen Versicherungsverträgen liegt die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten. Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung dem Versicherer rechtzeitig zugeht. Das Versicherungsjahr muss dabei nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Versicherungsperiode.
Zusätzlich kann es Situationen geben, in denen Sie außerordentlich kündigen können – zum Beispiel nach bestimmten Beitragserhöhungen oder nach einem Versicherungsfall. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Fristen.
Wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln möchten, sollte der neue Versicherungsschutz zuerst verbindlich angenommen sein und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Versicherungen?
Die Kündigungsfrist hängt vom Vertrag und von der Versicherungsart ab. Maßgeblich sind deshalb zuerst Ihre Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen.
Bei vielen Versicherungsverträgen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien gleich sein muss und grundsätzlich nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als drei Monate sein darf.
Wichtig ist auch der Kündigungstermin. Häufig kann zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Dieses Ende muss nicht mit dem 31. Dezember zusammenfallen.
Für einzelne Versicherungsarten gelten zusätzliche Besonderheiten. Deshalb sollten Sie bei Kfz-, Kranken-, Wohngebäude- oder anderen Versicherungen immer auch die jeweiligen Regeln der Sparte prüfen.
Versicherung mit 3, 5 oder mehr Jahren Laufzeit kündigen
Ein Versicherungsvertrag mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren bindet Sie nicht automatisch für die gesamte Laufzeit.
Nach § 11 Versicherungsvertragsgesetz können Sie einen Vertrag, der für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ein Vertrag mit fünf Jahren Laufzeit kann deshalb grundsätzlich bereits zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht.
Prüfen Sie trotzdem Ihren Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen. Dort sehen Sie, wann Ihr Versicherungsjahr beginnt und zu welchem Termin die Kündigung möglich ist.
Kann ich eine Versicherung per E-Mail kündigen?
In vielen Fällen können Sie eine Versicherung auch per E-Mail kündigen. Entscheidend ist, dass für die Kündigung keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist und die Vertragsbedingungen keine wirksamen Besonderheiten vorsehen.
Wichtig ist vor allem, dass die Kündigung eindeutig formuliert ist und dem Versicherer rechtzeitig zugeht. Geben Sie deshalb mindestens Ihren Namen, die Versicherungs- oder Vertragsnummer und den gewünschten Kündigungstermin an.
Bewahren Sie die gesendete E-Mail und möglichst auch eine Eingangs- oder Kündigungsbestätigung auf. Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist.
Einen allgemeinen gesetzlichen Kündigungsbutton für Versicherungen gibt es nicht. Die Pflicht zum Kündigungsbutton gilt nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen; dazu gehören auch Versicherungen.
Was muss in einer Versicherungskündigung stehen?
Eine Kündigung sollte eindeutig erkennen lassen, welchen Vertrag Sie beenden möchten und zu welchem Zeitpunkt.
Sinnvoll sind insbesondere:
Ihr Name und Ihre Anschrift
die Versicherungs- oder Vertragsnummer
die eindeutige Erklärung, dass Sie den Vertrag kündigen
der gewünschte Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
die Bitte um Bestätigung des VertragsendesWenn Sie wegen eines besonderen Kündigungsrechts kündigen, sollte auch der Grund genannt werden, zum Beispiel eine Beitragserhöhung.
Entscheidend ist nicht nur der Inhalt. Die Kündigung muss dem Versicherer auch rechtzeitig zugehen. Bewahren Sie deshalb einen Nachweis über die Übermittlung auf.
Eine einfache Formulierung kann zum Beispiel lauten:
„Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer … zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende.“
Versicherung nach Beitragserhöhung oder Schaden kündigen
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, können Sie den Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Auch nach einem Versicherungsfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Nach § 92 VVG kann das Versicherungsverhältnis nach einem Schaden grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung ist dabei nur innerhalb bestimmter Fristen möglich.
Wichtig ist: Nicht jede Beitragserhöhung und nicht jeder Schadenfall führt automatisch zu demselben Kündigungsrecht. Prüfen Sie deshalb die Mitteilung des Versicherers und die Bedingungen Ihres Vertrags.
Wenn Sie den Vertrag durch eine neue Versicherung ersetzen möchten, sollte der neue Versicherungsschutz zuerst verbindlich angenommen sein und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen.
Was sollte ich vor der Kündigung finanziell prüfen?
Eine Kündigung kann Beiträge sparen. Entscheidend ist aber, welches finanzielle Risiko Sie danach selbst tragen müssen.
Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung:
Welche Kosten könnten entstehen, wenn der bisher versicherte Schaden eintritt?
Welche Rücklagen stehen dafür kurzfristig zur Verfügung?
Können und möchten Sie dieses Risiko selbst tragen?
Besteht bereits anderer Versicherungsschutz?
Soll der bisherige Vertrag durch einen neuen ersetzt werden?Je größer der mögliche finanzielle Schaden im Verhältnis zu Ihren Rücklagen ist, desto wichtiger ist es, den Versicherungsschutz nicht nur nach dem Beitrag zu beurteilen.
Wenn Sie wechseln möchten, sollte der neue Versicherer Ihren Antrag zuerst verbindlich angenommen haben und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen.
Mit der Finanzlogik können Sie bestehenden Versicherungsschutz, mögliche Eigenkosten und Ihre verfügbaren Rücklagen gemeinsam betrachten.
→ Versicherungsschutz und Rücklagen mit der Finanzlogik prüfen
Wohngebäudeversicherung kündigen
Bei einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie vor der Kündigung drei Punkte prüfen: die Kündigungsfrist, mögliche Rechte einer finanzierenden Bank und die Besonderheiten bei einem Eigentümerwechsel.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Maßgeblich sind zunächst Versicherungsperiode und Vertragsbedingungen. Bei einer ordentlichen Kündigung gelten die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes sowie die vertraglich vereinbarte Frist.Brauche ich die Zustimmung der Bank?
Ist zugunsten einer Bank oder eines anderen Grundpfandrechtsgläubigers eine Hypothek oder Grundschuld beim Versicherer angemeldet, kann deren Zustimmung für eine wirksame Kündigung erforderlich sein. § 144 VVG regelt für angemeldete Hypothekengläubiger ausdrücklich, dass die Kündigung des Versicherungsnehmers grundsätzlich nur wirksam ist, wenn die Voraussetzungen dort erfüllt sind oder der Gläubiger zugestimmt hat.Was gilt beim Verkauf der Immobilie?
Beim Verkauf geht die bestehende Gebäudeversicherung grundsätzlich zunächst auf den Erwerber über. Der Erwerber kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt grundsätzlich einen Monat nach dem Erwerb beziehungsweise nach Kenntnis von der Versicherung.Wenn das Gebäude weiterhin versichert werden soll, sollte auch hier zuerst geklärt sein, wie der neue Versicherungsschutz aussieht, bevor der bisherige Vertrag endet.
Hausratversicherung kündigen
Bei einer Hausratversicherung sollten Sie vor allem die reguläre Kündigungsfrist sowie mögliche Sonderkündigungsrechte prüfen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Hausratversicherungen können häufig mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Entscheidend sind jedoch Ihr Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen. Das Versicherungsjahr muss nicht am 31. Dezember enden.Was gilt bei einer Beitragserhöhung?
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Auch nach einem versicherten Schaden kann bei einer Hausratversicherung ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Dabei gelten eigene Fristen. Prüfen Sie deshalb die Schadenabrechnung und Ihre Vertragsbedingungen, bevor Sie kündigen.Wenn Sie weiterhin Hausratschutz benötigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, sollte der neue Vertrag zuerst verbindlich angenommen sein und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie die bisherige Hausratversicherung kündigen.
Haftpflichtversicherung kündigen
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie vor allem die reguläre Kündigungsfrist, mögliche Sonderkündigungsrechte und den nahtlosen Anschluss an einen neuen Vertrag prüfen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Bei unbefristeten Versicherungsverträgen liegt die Kündigungsfrist grundsätzlich zwischen einem und drei Monaten zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.Was gilt nach einer Beitragserhöhung?
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Ja. In der Haftpflichtversicherung kann nach einem Versicherungsfall ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Nach § 111 VVG ist die Kündigung grundsätzlich innerhalb eines Monats möglich, nachdem der Versicherer den Freistellungsanspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.Wenn Sie weiterhin Haftpflichtschutz benötigen, sollte der neue Versicherer Ihren Antrag zuerst verbindlich angenommen haben und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie die bisherige Haftpflichtversicherung kündigen.
Rechtsschutzversicherung kündigen
Bei einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie die reguläre Kündigungsfrist und die besonderen Regelungen nach einem Versicherungsfall getrennt betrachten.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. In den aktuellen unverbindlichen GDV-Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung ist bei Verträgen ab einem Jahr eine Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit vorgesehen. Abweichende Vereinbarungen im konkreten Vertrag sind möglich.Kann ich nach einem Rechtsschutzfall kündigen?
Das hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen sehen zum Beispiel eine vorzeitige Kündigung vor, wenn der Versicherer Versicherungsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist. Außerdem kann dort nach mindestens zwei versicherten Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten ein Kündigungsrecht für beide Seiten bestehen. Die Kündigung muss dann innerhalb der dort genannten Frist erfolgen.Weil Rechtsschutzverträge unterschiedliche Bedingungen haben können, sollten Sie nach einem Schadenfall nicht von einem allgemeinen Sonderkündigungsrecht ausgehen, sondern Ihre eigenen Versicherungsbedingungen prüfen.
Wenn Sie zu einem anderen Rechtsschutzversicherer wechseln möchten, sollte der neue Vertrag zuerst verbindlich angenommen sein. Achten Sie zusätzlich darauf, dass der Wechsel lückenlos erfolgt und wie der alte und neue Vertrag den Zeitpunkt des Versicherungsfalls bestimmen. Auch dazu enthalten die GDV-Musterbedingungen besondere Regelungen für den Versichererwechsel.
Kfz-Versicherung kündigen: Wann ist das möglich?
Bei einer Kfz-Versicherung gilt häufig eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Bei vielen Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember – dann muss die Kündigung in der Regel spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Es gibt aber auch Verträge mit einem anderen Versicherungsjahr und damit einem anderen Kündigungstermin.
Was bedeutet Hauptfälligkeit?
Damit ist der Termin gemeint, zu dem der Versicherungsbeitrag für die nächste Versicherungsperiode fällig wird. Er fällt häufig mit dem Ende beziehungsweise Beginn des Versicherungsjahres zusammen, muss aber nicht immer am Jahresende liegen.Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Kündigung muss dann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erklärt werden.Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Auch nach einem Versicherungsfall kann bei der Kfz-Versicherung ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Dabei gelten eigene Fristen, die sich nach dem Abschluss der Schadenregulierung richten.Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollte der neue Vertrag zuerst verbindlich abgeschlossen sein. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen.
Gesetzliche Krankenkasse wechseln
Wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen wechseln möchten, müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse in der Regel nicht selbst kündigen. Sie wählen die neue Krankenkasse; diese informiert die bisherige Krankenkasse elektronisch über den Wechsel.
Welche Bindungsfrist gilt?
Grundsätzlich sind Sie zwölf Monate an die gewählte Krankenkasse gebunden. Danach ist ein Wechsel möglich. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem die neue Krankenkasse gewählt wird.Was gilt bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags?
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie grundsätzlich auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist wechseln. Die neue Krankenkasse muss bis zum Ende des Monats gewählt werden, für den der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.Wann müssen Sie selbst kündigen?
Eine eigene Kündigung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen möchten, zum Beispiel beim Wechsel in eine private Krankenversicherung. Dann wird die Kündigung erst wirksam, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, können zusätzliche Bindungsfristen gelten. Das sollte vor einem Wechsel geprüft werden.
Private Krankenversicherung kündigen oder wechseln
Bei einer privaten Krankenversicherung sollten Sie nicht nur die Kündigungsfrist prüfen. Wichtig ist auch, ob Sie den Versicherer überhaupt wechseln müssen oder ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers ausreicht.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Eine private Krankheitskostenversicherung kann grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer kann dabei eine Rolle spielen.Kann ich wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel oder vermindert er die Leistung, können Sie den betroffenen Vertrag grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.Darf ich kündigen, bevor der neue Schutz feststeht?
Wenn Ihre PKV die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt, wird die Kündigung nur wirksam, wenn anschließend ohne Unterbrechung ein entsprechender neuer Krankenversicherungsschutz besteht und dieser dem bisherigen Versicherer nachgewiesen wird. Deshalb sollte der neue Vertrag zuerst verbindlich angenommen sein.Muss ich für einen günstigeren Beitrag den Versicherer wechseln?
Nein. Nach § 204 VVG können Sie auch einen Tarifwechsel innerhalb Ihres bisherigen Versicherers prüfen. Dabei werden die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.Bevor Sie die PKV kündigen, sollten Sie deshalb vergleichen, ob ein interner Tarifwechsel, ein Wechsel zu einem anderen Versicherer oder das Beibehalten des bestehenden Vertrags besser zu Ihrer Situation passt.
Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Wenn Sie den Schutz später wieder benötigen, kann ein Neuabschluss schwieriger oder teurer sein – zum Beispiel wegen eines höheren Alters oder neuer gesundheitlicher Angaben.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag. Nach § 11 VVG darf die Kündigungsfrist grundsätzlich nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als drei Monate sein. Je nach Zahlungsweise und Vertragsgestaltung kann der mögliche Kündigungstermin unterschiedlich sein.Was sollte ich vor der Kündigung prüfen?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie den Berufsunfähigkeitsschutz weiterhin benötigen und ob es Alternativen zur vollständigen Kündigung gibt. Bei finanziellen Engpässen können je nach Vertrag zum Beispiel eine Beitragsreduzierung, Beitragsfreistellung oder vorübergehende Ruhensvereinbarung infrage kommen. Dabei kann sich der Versicherungsschutz allerdings verändern oder zeitweise entfallen.Was gilt bei einem Wechsel?
Wenn Sie zu einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchten, sollte der neue Versicherer Ihren Antrag zuerst verbindlich angenommen haben und der Versicherungsbeginn feststehen. Erst danach sollten Sie den bisherigen Vertrag kündigen. Eine neue Gesundheitsprüfung kann dazu führen, dass der neue Vertrag teurer wird, Ausschlüsse enthält oder gar nicht zustande kommt.Gibt es bei einer gekoppelten BU Besonderheiten?
Ja. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verbunden, sollten Sie vor einer Kündigung prüfen, welche Folgen das für beide Vertragsbestandteile hat. Eine Kündigung kann dann andere finanzielle Auswirkungen haben als bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
→ Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen – wann das klappt und wie Sie vorgehen ↗
→ Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗
→ Bundesgesundheitsministerium: Wahl und Wechsel der Krankenkasse ↗
Die Verbraucherzentrale bestätigt unter anderem die typischen Fristen, Kündigung per E-Mail, mehrjährige Verträge sowie Sonderkündigungsrechte; § 11 und § 40 VVG bilden zentrale gesetzliche Grundlagen.