finanzlogik Gebaeudeversicherung

Die Realrechtsbestätigung in der Gebäudeversicherung


Wer die Gebäudeversicherung wechseln will, wird möglicherweise das Einverständnis der finanzierenden Bank brauchen.

Denn wenn ein Gebäude mit einem Darlehen belastet ist, kann es sein, dass der Versicherer, bei dem die Gebäudeversicherung besteht, dem Gläubiger - meistens sind das Banken - eine Realrechtsbestätigung erteilt hat. Das bedeutet, dass bei einer Kündigung, bzw. einem Wechsel / Austausch der Gebäudeversicherung die Versicherungsgesellschaft eine Zustimmung des Gläubigers verlangt.

Wie gehst Du am besten vor?

  1. Du erkundigst Dich beim bisherigen Versicherer, ob eine Zustimmung der finanzierenden Bank bei Kündigung des Vertrages notwendig ist. Am besten per E-Mail, oder per Post. Ein Anruf geht auch, ist halt nicht schriftlich.
  2. Wenn der Versicherer bestätigt, dass eine Zustimmung der Bank erforderlich ist, dann schaust Du nach einer gleichwertigen oder besseren Wohngebäudeversicherung. Entweder in Form eines Angebots. Besser ist eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers.
  3. Mit dem Angebot oder der Annahmeerklärung des neuen Versicherers holst Du dir die Zustimmung der Bank.
  4. Die Zustimmung schickst Du dann, mit der Kündigung, an den alten Versicherer.

Wichtig! Diese Schritte sind keine individuelle Beratung zum Thema Realrechtsbestätigung und Gebäudeversicherung, und können diese auch nicht ersetzen! Sie beschreiben lediglich, wie der Vorgang ungefähr verlaufen sollte.

Für eine bessere Wohngebäudeversicherung verschafft der Versicherungsrechner für Wohngebäuderversicherungen einen ersten Einblick.




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