Wohngebäudeversicherung: Antworten für Hauseigentümer

Sie besitzen ein Wohngebäude und haben eine konkrete Frage zu Ihrer Gebäudeversicherung?

Vielleicht möchten Sie einen bestehenden Vertrag überprüfen, eine Immobilie neu versichern oder wissen, was nach einem Kauf, einer Erbschaft oder einem Schaden passiert.

Wählen Sie zunächst die Situation, die zu Ihnen passt. Anschließend erklären wir, welchen Schutz eine Wohngebäudeversicherung grundsätzlich bietet und worauf Sie als Eigentümer achten sollten.

Was möchten Sie klären?

Bestehende Wohngebäudeversicherung prüfen – worauf sollte ich achten?

Haus neu versichern – welcher Schutz ist wichtig?

Haus gekauft – was passiert mit der bestehenden Gebäudeversicherung?

Haus geerbt oder geschenkt bekommen – was passiert mit der Versicherung?

Schaden am Gebäude – was sollte ich jetzt tun?

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung – und was nicht?

Brauche ich Elementarschutz für mein Haus?

Haus teilweise vermietet – was muss ich bei der Gebäudeversicherung beachten?

Vollständig vermietetes Wohngebäude – welcher Versicherungsschutz ist wichtig?

Meine Wohngebäudeversicherung wird teurer – prüfen oder wechseln?

Sie möchten Ihre Situation lieber direkt klären?

Sie müssen nicht den gesamten Ratgeber lesen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag haben, ein Haus neu versichern möchten oder bei Ihrer persönlichen Situation Unterstützung benötigen, können Sie uns direkt kontaktieren.

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Bestehende Wohngebäudeversicherung prüfen – worauf sollte ich achten?

Eine bestehende Wohngebäudeversicherung sollten Sie nicht nur danach beurteilen, wie hoch der Beitrag ist. Entscheidend ist, ob der Vertrag noch zu Ihrem Gebäude und Ihrer heutigen Situation passt.

Prüfen Sie zunächst, welche Gefahren versichert sind. Dazu gehören häufig Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Wichtig ist außerdem, ob weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch eingeschlossen sind.

Danach lohnt sich der Blick auf das Gebäude selbst: Wurde angebaut oder modernisiert? Gibt es inzwischen eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Garage oder weitere Gebäudebestandteile? Hat sich die Nutzung geändert, beispielsweise durch Vermietung oder Leerstand?

Auch Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und weitere Vertragsleistungen können bei älteren Verträgen anders geregelt sein als heute benötigt.

Nicht das Alter des Vertrages entscheidet, sondern ob der Versicherungsschutz noch zu Ihrem Gebäude und Ihren Risiken passt.

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Haus neu versichern – welcher Schutz ist wichtig?

Bei einem neuen Versicherungsvertrag sollten Sie nicht mit dem günstigsten Beitrag beginnen, sondern mit Ihrem Gebäude.

Welche Schäden könnten Ihr Haus treffen? Welche davon könnten sehr hohe Kosten verursachen? Welche Risiken möchten und können Sie selbst tragen?

Zunächst geht es um die Absicherung der wesentlichen Gebäuderisiken wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Danach sollten weitere Naturgefahren und die Besonderheiten Ihres Gebäudes betrachtet werden.

Auch die Nutzung spielt eine Rolle: Bewohnen Sie das Haus selbst, vermieten Sie einen Teil oder handelt es sich vollständig um eine vermietete Immobilie?

Erst das Gebäude und seine Risiken betrachten – dann den passenden Versicherungsschutz auswählen.

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Haus gekauft – was passiert mit der bestehenden Gebäudeversicherung?

Beim Kauf eines Hauses sollte die bestehende Wohngebäudeversicherung frühzeitig geklärt werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie nach dem Eigentumsübergang einfach einen beliebigen neuen Vertrag abschließen und den bisherigen Vertrag unbeachtet lassen können.

Prüfen Sie, welcher Versicherungsvertrag für das Gebäude besteht, welche Leistungen vereinbart sind und ab wann Sie als neuer Eigentümer betroffen sind. Anschließend kann geklärt werden, ob der bestehende Schutz weitergeführt oder geändert werden soll.

Ist die Immobilie finanziert, können zusätzlich die Rechte der finanzierenden Bank beziehungsweise eines anderen Realgläubigers eine Rolle spielen.

Realrechtsbestätigung bei der Gebäudeversicherung

Beim Hauskauf zuerst den bestehenden Versicherungsschutz klären – dann über Änderungen oder einen Wechsel entscheiden.

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Haus geerbt oder geschenkt bekommen – was passiert mit der Versicherung?

Wenn Sie ein Haus durch Erbschaft oder Schenkung übernehmen, sollten Sie möglichst früh klären, welcher Versicherungsschutz für das Gebäude besteht.

Lassen Sie sich den bestehenden Versicherungsschein und aktuelle Vertragsinformationen geben und prüfen Sie, ob Gebäude, Nutzung und versicherte Gefahren noch zur tatsächlichen Situation passen.

Besonders wichtig wird das, wenn sich mit der Übernahme auch die Nutzung verändert – beispielsweise weil das Gebäude künftig selbst genutzt, vermietet, umgebaut oder zunächst nicht bewohnt wird.

Eigentümerwechsel bedeutet nicht automatisch, dass der vorhandene Versicherungsschutz unverändert zu Ihrer neuen Situation passt.

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Schaden am Gebäude – was sollte ich jetzt tun?

Ist bereits ein Schaden eingetreten, geht es zunächst nicht um einen neuen Versicherungsvertrag, sondern um den bestehenden Versicherungsschutz und darum, weitere Schäden möglichst zu begrenzen.

Dokumentieren Sie den Schaden und informieren Sie Ihren Versicherer möglichst zeitnah. Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung können wichtig sein – beispielsweise wenn weiteres Wasser eindringen würde oder beschädigte Bereiche gesichert werden müssen.

Bevor umfangreiche Reparaturen durchgeführt oder beschädigte Teile entsorgt werden, sollte geklärt werden, was für die Schadenprüfung dokumentiert oder aufbewahrt werden muss.

Anschließend wird geprüft, wodurch der Schaden entstanden ist, ob diese Gefahr versichert ist und welche Kosten der Vertrag übernimmt.

Bei einem Schaden zuerst sichern und dokumentieren – dann Versicherungsschutz und weiteres Vorgehen klären.

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Was zahlt die Wohngebäudeversicherung – und was nicht?

Eine Wohngebäudeversicherung kann die finanziellen Folgen bestimmter Schäden an Ihrem versicherten Gebäude übernehmen.

Ob ein konkreter Schaden versichert ist, hängt vor allem von drei Fragen ab: Was wurde beschädigt? Wodurch ist der Schaden entstanden? Und ist diese Gefahr in Ihrem Vertrag versichert?

Zu den typischen versicherten Gefahren gehören Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau müssen entsprechend mitversichert sein.

Nicht automatisch versichert ist deshalb jeder Schaden, der an Ihrem Haus entsteht. Verschleiß, mangelnde Instandhaltung oder eine nicht versicherte Schadenursache können beispielsweise dazu führen, dass kein Versicherungsschutz besteht.

Ein Schaden am Haus allein entscheidet nicht – Schadenursache und vereinbarter Versicherungsschutz müssen zusammenpassen.

Feuer

Ein Brand kann erhebliche Schäden am Gebäude verursachen. Neben dem eigentlichen Feuerschaden können beispielsweise auch Rauch, Ruß oder Löscharbeiten das Gebäude beschädigen.

Bei schweren Schäden können Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau erforderlich werden.

Leitungswasser

Tritt Wasser bestimmungswidrig aus versicherten Leitungen oder bestimmten angeschlossenen Einrichtungen aus, können erhebliche Schäden an Wänden, Decken, Böden und anderen Gebäudebestandteilen entstehen.

Wichtig ist die Ursache: Wasser im Gebäude ist nicht automatisch ein versicherter Leitungswasserschaden.

Sturm und Hagel

Sturm und Hagel können beispielsweise Dächer, Fassaden oder andere versicherte Gebäudebestandteile beschädigen.

Auch Folgeschäden können eine Rolle spielen – etwa wenn durch ein beschädigtes Dach anschließend Niederschlag in das Gebäude eindringt.

Ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Weitere Naturgefahren

Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und weitere Naturgefahren gehören nicht automatisch zum Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.

Dafür muss entsprechender Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementar- oder Elementarschadenschutz bezeichnet – vereinbart sein.

Was gehört eigentlich zum versicherten Gebäude?

Versichert ist nicht nur das Mauerwerk. Zum Gebäude gehören grundsätzlich auch fest mit ihm verbundene Bestandteile.

Bei Garagen, Nebengebäuden, Einbauten oder technischen Anlagen wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sollten Sie allerdings prüfen, ob und in welchem Umfang diese im konkreten Vertrag erfasst sind.

Gerade nach Modernisierungen, Anbauten oder technischen Veränderungen kann deshalb ein Blick in einen älteren Vertrag sinnvoll sein.

Wohngebäude oder Hausrat – welche Versicherung ist zuständig?

Vereinfacht gesagt schützt die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und seine versicherten Bestandteile. Die Hausratversicherung betrifft dagegen grundsätzlich die beweglichen Sachen Ihres Haushalts.

Stellen Sie sich vor, Sie könnten das Haus gedanklich auf den Kopf stellen: Vieles, was herausfallen würde, gehört eher zum Hausrat. Was fest zum Gebäude gehört, fällt eher in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Diese Faustregel hilft bei der Orientierung, ersetzt bei Grenzfällen aber nicht die Prüfung des konkreten Vertrags.

Hausratversicherung

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch?

Nicht jeder Schaden am Gebäude ist ein Versicherungsfall. Entscheidend bleibt, ob die Ursache des Schadens versichert ist und die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind.

Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Instandhaltung sind beispielsweise etwas anderes als ein plötzlich eintretender versicherter Schaden. Auch bestimmte Naturgefahren benötigen einen zusätzlich vereinbarten Versicherungsschutz.

Deshalb sollte ein Vertrag nicht nur danach beurteilt werden, wie viele Leistungen aufgelistet sind, sondern ob die für Ihr Gebäude relevanten Risiken tatsächlich abgesichert sind.

Die Wohngebäudeversicherung soll nicht jeden kleinen Schaden am Haus bezahlen. Entscheidend ist, dass die finanziell wichtigen Gebäuderisiken passend abgesichert sind.

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Brauche ich Elementarschutz für mein Haus?

Elementarschutz erweitert die Wohngebäudeversicherung um bestimmte weitere Naturgefahren.

Dazu können insbesondere Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch gehören. Welche Gefahren tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Besonders häufig wird die Frage gestellt: Brauche ich Elementarschutz überhaupt, wenn mein Haus nicht an einem Fluss liegt?

Die Entfernung zu einem Fluss beantwortet diese Frage nicht. Starkregen kann grundsätzlich auch dort zu Überschwemmungen führen, wo kein Fluss oder Bach unmittelbar am Gebäude liegt. Große Wassermengen können sich auf Grundstücken sammeln, über Kellerabgänge oder Lichtschächte eindringen oder die Kanalisation überlasten.

Nicht nur die Nähe zu einem Fluss entscheidet über das Naturgefahrenrisiko Ihres Hauses.

Was bedeutet Überschwemmung?

Für den Versicherungsschutz ist wichtig, was unter einer Überschwemmung verstanden wird. Dazu kann nicht nur Hochwasser eines Gewässers gehören. Auch Starkregen kann dazu führen, dass sich Wasser auf dem Grundstück ansammelt und in das Gebäude eindringt.

Grundwasser ist dagegen nicht automatisch ein versicherter Überschwemmungsschaden. Hier kommt es darauf an, wie das Wasser an beziehungsweise in das Gebäude gelangt.

Was bedeutet Rückstau?

Bei starkem Regen oder einer Überschwemmung kann die Kanalisation große Wassermengen möglicherweise nicht mehr aufnehmen. Wasser kann dann über Ableitungsrohre in das Gebäude zurückgedrückt werden.

Für den Versicherungsschutz können dabei auch vertragliche Pflichten eine Rolle spielen – beispielsweise eine vorhandene und funktionsfähige Rückstausicherung.

Ist jedes Haus gleich gefährdet?

Nein. Die Gefahr einer Überschwemmung unterscheidet sich je nach Standort und Gebäude.

Versicherer berücksichtigen für ihre Risikoeinschätzung unter anderem die örtliche Gefährdung durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau. Auch frühere Schäden können für die Versicherbarkeit und die Konditionen eine Rolle spielen.

Für Ihre eigene Entscheidung sollte aber nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadens zählen. Ebenso wichtig ist die zweite Frage: Was würde ein größerer Naturgefahrenschaden finanziell für Sie bedeuten?

Elementarschutz oder Rücklage?

Eine Rücklage ist wichtig für Reparaturen, Selbstbeteiligungen und andere ungeplante Ausgaben rund um Ihr Haus.

Bei einem schweren Überschwemmungs- oder Naturgefahrenschaden können jedoch Kosten entstehen, die weit über eine übliche Rücklage hinausgehen.

Deshalb sollten Sie unterscheiden: Welche Schäden können Sie bewusst selbst tragen – und welche könnten Ihre finanziellen Möglichkeiten deutlich übersteigen?

Rücklagen sind für tragbare Risiken da. Versicherungsschutz wird besonders dort wichtig, wo ein Schaden finanziell nicht mehr sinnvoll selbst getragen werden kann.

Rücklagen richtig planen

Selbstbeteiligungen bei Versicherungen richtig einplanen

Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag

Wenn Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung haben, schauen Sie zunächst nach, ob weitere Naturgefahren beziehungsweise Elementarschäden bereits eingeschlossen sind.

Prüfen Sie anschließend, welche Gefahren versichert sind, welche Selbstbeteiligung vereinbart wurde und ob besondere Voraussetzungen oder Pflichten für Ihr Gebäude gelten.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob tatsächlich eine Versicherungslücke besteht.

Nicht automatisch neu versichern – zuerst prüfen, welcher Schutz bereits vorhanden ist.

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Haus teilweise vermietet – was muss ich bei der Gebäudeversicherung beachten?

Wenn Sie einen Teil Ihres Hauses selbst bewohnen und einen anderen Teil vermieten – beispielsweise eine Einliegerwohnung –, sollte die tatsächliche Nutzung des Gebäudes zur Wohngebäudeversicherung passen.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass das Gebäude versichert ist. Der Versicherer sollte auch wissen, wie das Gebäude genutzt wird und welche Gebäudeteile vermietet sind.

Das gilt besonders, wenn sich die Nutzung nach Abschluss des Versicherungsvertrags geändert hat.

Was ändert sich durch die Vermietung?

Die versicherten Gefahren für das Gebäude bleiben grundsätzlich dieselben: Ein Brand, Leitungswasserschaden, Sturm oder eine versicherte Naturgefahr kann selbst genutzte und vermietete Gebäudeteile treffen.

Durch die Vermietung kommt für Sie als Eigentümer aber ein weiteres finanzielles Risiko hinzu: Mieteinnahmen können nach einem versicherten Gebäudeschaden ausfallen.

Ob und für welchen Zeitraum ein solcher Mietausfall versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Was passiert mit dem Hausrat des Mieters?

Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers versichert nicht automatisch die persönlichen Sachen des Mieters.

Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und anderer Hausrat des Mieters gehören grundsätzlich in dessen eigenen Versicherungsbereich.

Das ist besonders nach einem größeren Schaden wichtig: Gebäudeschaden und beschädigter Hausrat können aus demselben Ereignis entstehen, aber unterschiedliche Versicherungen betreffen.

Was ist mit Ihrem eigenen Hausrat?

Bewohnen Sie selbst einen Teil des Hauses, bleibt Ihr eigener Hausrat ebenfalls ein separates Thema.

Die Wohngebäudeversicherung schützt also nicht automatisch alles, was sich in Ihrem Haus befindet.

Hausratversicherung

Was sollten Sie bei einer bestehenden Versicherung prüfen?

Schauen Sie zunächst nach, welche Nutzung in Ihrem Vertrag angegeben ist und ob die aktuelle Aufteilung des Gebäudes dazu passt.

Prüfen Sie außerdem, ob vermietete Gebäudeteile richtig erfasst sind und welche Regelungen für einen möglichen Mietausfall nach einem versicherten Gebäudeschaden gelten.

Haben Sie erst nach Vertragsabschluss begonnen, einen Teil des Hauses zu vermieten, sollten Sie klären, ob diese Nutzungsänderung dem Versicherer angezeigt werden muss beziehungsweise bereits berücksichtigt wurde.

Selbstnutzung und Vermietung schließen sich bei einem Gebäude nicht aus – der Versicherungsvertrag sollte aber die tatsächliche Nutzung abbilden.

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Vollständig vermietetes Wohngebäude – welcher Versicherungsschutz ist wichtig?

Wenn Sie ein Haus vollständig vermieten, bleibt das Gebäude ein wesentlicher Teil Ihres Vermögens. Ein größerer Brand-, Leitungswasser-, Sturm- oder Naturgefahrenschaden kann deshalb nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern zusätzlich Ihre Mieteinnahmen beeinträchtigen.

Die Wohngebäudeversicherung sollte daher zur tatsächlichen Nutzung als vermietetes Wohngebäude und zu den vorhandenen Gebäuderisiken passen.

Was passiert mit den Mieteinnahmen nach einem Schaden?

Wird eine vermietete Wohnung durch einen versicherten Gebäudeschaden unbewohnbar, können Mieteinnahmen ausfallen.

Ob und wie lange ein solcher Mietausfall über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Für Vermieter lohnt sich deshalb der Blick nicht nur auf die Reparatur des Gebäudes, sondern auch auf die finanziellen Folgen während der Wiederherstellung.

Was passiert bei Leerstand?

Steht eine Wohnung oder das gesamte Gebäude längere Zeit leer, kann sich die Risikosituation verändern. Schäden werden möglicherweise später entdeckt, und bestimmte Gefahren können sich dadurch erhöhen.

Deshalb sollten Sie bei längerem Leerstand prüfen, welche Vorgaben Ihr Versicherungsvertrag enthält und ob der Versicherer informiert werden muss.

Was ist bei Veränderungen am Gebäude wichtig?

Auch bei einem vermieteten Gebäude kann sich im Laufe der Jahre einiges ändern: Sanierungen, Anbauten, eine neue Heizungsanlage, Photovoltaik, eine Wärmepumpe oder eine veränderte Nutzung.

Solche Veränderungen sind ein guter Anlass, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und festzustellen, ob Gebäude und Vertrag noch zusammenpassen.

Reicht die Wohngebäudeversicherung für Vermieter aus?

Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um die versicherten Schäden am Gebäude. Sie löst aber nicht automatisch alle Risiken, die Sie als Vermieter haben.

Verursachen beispielsweise Eigentum oder Grundstück einen Schaden bei anderen, kann die Haftpflichtfrage relevant werden. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern geht es dagegen um ein anderes Risiko.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Rechtsschutzversicherung

Was sollten Vermieter deshalb prüfen?

Schauen Sie nicht nur auf den Versicherungsbeitrag. Prüfen Sie, ob die tatsächliche Nutzung des Gebäudes korrekt erfasst ist, welche Gefahren versichert sind, ob Schutz gegen weitere Naturgefahren besteht, welche Selbstbeteiligungen gelten und wie ein möglicher Mietausfall geregelt ist.

Erst daraus ergibt sich, ob Ihr bestehender Vertrag noch zu Ihrem vermieteten Gebäude passt.

Das Gebäude, die Mieteinnahmen und Ihre weiteren Risiken als Vermieter sollten getrennt betrachtet und passend abgesichert werden.

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Meine Wohngebäudeversicherung wird teurer – prüfen oder wechseln?

Wenn der Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung steigt, ist ein Wechsel nicht automatisch die beste Lösung.

Schauen Sie zuerst darauf, warum sich der Beitrag verändert hat und welchen Versicherungsschutz Ihr bestehender Vertrag bietet.

Gerade bei älteren Verträgen kann ein reiner Preisvergleich dazu führen, dass wichtige Leistungen übersehen werden oder ein neuer Vertrag an entscheidenden Stellen anders schützt.

Warum kann die Wohngebäudeversicherung teurer werden?

Beiträge können sich aus unterschiedlichen Gründen verändern. Dazu gehören beispielsweise gestiegene Bau- und Reparaturkosten, die Schadenentwicklung des Versicherers oder veränderte Tarifkalkulationen.

Auch Änderungen am Vertrag oder am versicherten Gebäude können sich auf den Beitrag auswirken.

Eine Beitragserhöhung allein sagt deshalb noch nicht, ob Ihr Vertrag gut oder schlecht ist.

Was sollten Sie vor einem Wechsel prüfen?

Vergleichen Sie nicht nur alten und neuen Beitrag. Stellen Sie auch den Versicherungsschutz gegenüber.

Prüfen Sie insbesondere die versicherten Gefahren, den Schutz gegen weitere Naturgefahren, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und wichtige Gebäudebestandteile.

Berücksichtigen Sie außerdem Veränderungen an Ihrem Haus seit Abschluss des bisherigen Vertrags – beispielsweise Modernisierungen, Anbauten, Photovoltaik, Wärmepumpe oder eine veränderte Nutzung.

Was ist nach früheren Schäden zu beachten?

Frühere Gebäudeschäden können bei einem Versicherungswechsel eine Rolle spielen. Ein neuer Versicherer kann nach Vorschäden fragen und diese bei seiner Entscheidung und den angebotenen Konditionen berücksichtigen.

Deshalb sollte ein bestehender Vertrag nicht vorschnell beendet werden, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen neuer Versicherungsschutz tatsächlich zustande kommt.

Ist das Haus finanziert?

Bei einer finanzierten Immobilie können beim Wechsel zusätzlich die Rechte der finanzierenden Bank beziehungsweise eines anderen Realgläubigers zu berücksichtigen sein.

Deshalb sollte vor einem Wechsel geklärt werden, welche Schritte erforderlich sind.

Realrechtsbestätigung bei der Gebäudeversicherung

Wann kann ein Wechsel sinnvoll sein?

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der bestehende Vertrag nicht mehr zur heutigen Gebäude- und Risikosituation passt oder ein anderer Vertrag den benötigten Schutz zu passenden Bedingungen bietet.

Entscheidend sollte deshalb nicht die Frage sein: Wo ist die Wohngebäudeversicherung am billigsten?

Die bessere Frage lautet: Welcher Versicherungsschutz passt zu meinem Gebäude – und was kostet dieser Schutz?

Erst bestehenden Schutz prüfen → Leistungen vergleichen → neuen Versicherungsschutz sicherstellen → dann über einen Wechsel entscheiden.

Sie möchten Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen?

Sie sind unsicher, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz noch zu Ihrem Gebäude passt oder ob sich ein Wechsel lohnt?

Dann können wir uns Ihre Situation gemeinsam ansehen. Dabei prüfen wir nicht nur den Beitrag, sondern auch den vorhandenen Versicherungsschutz, mögliche Veränderungen am Gebäude und die Leistungen, die für Sie wichtig sind.

Wohngebäudeversicherung anfragen

Erst bestehenden Schutz prüfen → Leistungen vergleichen → passenden Versicherungsschutz sicherstellen → dann über einen Wechsel entscheiden.

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Was bedeutet das für den Versicherungsschutz Ihres Hauses?

Eine passende Wohngebäudeversicherung beginnt nicht beim Tarif, sondern bei Ihrem Gebäude und Ihrer persönlichen Situation.

Entscheidend ist, wie das Haus genutzt wird, welche Schäden große finanzielle Folgen haben könnten und welcher Versicherungsschutz bereits besteht.

Prüfen Sie deshalb insbesondere, ob Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel passend abgesichert sind, ob Sie Schutz gegen weitere Naturgefahren benötigen und ob Veränderungen am Gebäude oder an seiner Nutzung im Vertrag berücksichtigt sind.

Dazu kommen die Risiken, die Sie bewusst selbst tragen möchten. Eine Selbstbeteiligung oder kleinere Schäden können aus einer ausreichenden Rücklage bezahlt werden. Bei einem schweren Gebäudeschaden kann dagegen eine finanzielle Größenordnung entstehen, die Sie nicht sinnvoll selbst tragen können.

Versichern Sie vor allem die Gebäuderisiken, deren finanzielle Folgen Sie nicht selbst tragen möchten oder können.

Welcher Versicherungsschutz passt zu Ihrem Gebäude?

Aus den bisherigen Fragen lässt sich jetzt Ihr tatsächlicher Bedarf ableiten.

Ein selbst genutztes Einfamilienhaus kann andere Anforderungen haben als ein teilweise oder vollständig vermietetes Gebäude. Ein älterer Vertrag kann weiterhin gut passen – oder wichtige Veränderungen am Gebäude nicht mehr ausreichend berücksichtigen.

Deshalb gibt es nicht den einen passenden Wohngebäudeschutz für jedes Haus. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Gebäude, Nutzung, versicherten Gefahren, Naturgefahren, gewünschten Leistungen und dem Teil des Risikos, den Sie selbst übernehmen möchten.

Erst das Gebäude verstehen → vorhandenen Schutz prüfen → Risiken bewerten → Versicherungslücken erkennen → passende Absicherung wählen.

Sie möchten Ihre Wohngebäudeversicherung prüfen oder neu abschließen?

Sie möchten einen bestehenden Vertrag überprüfen, ein Haus neu versichern oder wissen nicht sicher, welcher Schutz für Ihr Gebäude sinnvoll ist?

Dann können Sie uns Ihre Situation schildern. Gemeinsam schauen wir auf Ihr Gebäude, die Nutzung, den vorhandenen Versicherungsschutz und die Risiken, die für Sie relevant sind.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Leistungen einzuschließen, sondern eine Absicherung zu finden, die zu Ihrem Gebäude und Ihrer finanziellen Situation passt.

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Quellen und weiterführende Informationen

Für die Einordnung der Wohngebäudeversicherung, von Elementarschäden sowie der gesetzlichen Regelungen beim Eigentümerwechsel wurden unter anderem folgende Quellen berücksichtigt:

Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss ↗

Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ↗

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 95–98 ↗

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

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