finanzlogik Hausratversicherung


Ratgeber Hausratversicherung


Überschwemmungen, Hochwasser, zunehmende Sturmlagen sowie Einbrüche mit Diebstahl, veranlassen immer mehr Haushalte über eine Hausratversicherung nachzudenken. Aber, die Hausratversicherung sichert noch weitere Schäden ab.

Über die Hausratversicherung sind Ihre beweglichen Besitztümer abgesichert. Aber, was sind die beweglichen Besitztümer? Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihr Haus oder Wohnung auf den Kopf stellen - alles was heraus fallen kann, sind Ihre beweglichen Besitztümer, also Ihr Hausrat und der ist mit der Hausratversicherung versichert.

Vor allem wenn die Einrichtung hochwertig ist, lohnt es sich finanziellen Schutz für die Wiederbeschaffung zu sichern.

Oft reicht schon die Standardvariante der Hausratversicherung um die schlimmsten Fälle abgesichert zu haben. Mit zusätzlichen Bausteinen kann der Versicherungsschutz sinnvoll erweitert werden. Wichtig ist, das das Preis- Leistungsverhältnis auch zu Ihren Budgetvorstellungen passt.

Dann ist die Hausratversicherung sinnvoll

Der durchschnittliche Inventarwert eines Haushalts beträgt mehrere 10-tausend Euro. Wer also in der Lage ist, für die Wiederbeschaffung der beweglichen Besitztümer, zwischen 10.000 und 100.000 Euro problemlos aufzubringen, muss sich mit der Hausratversicherung nicht unbedingt beschäftigen. Interessanterweise haben meist die Haushalte eine Hausratversicherung die in der Lage wären die Wiederbeschaffung der Hausrats zum großen Teil selbst zu bezahlen.

Leider ist es so, das die wenigsten ihren gesamten beweglichen Besitz, aus eigenen finanziellen Mitteln, sofort ersetzten können. Und bevor man einen Kredit aufnehmen muss ist es besser mit einer Hausratversicherung ausgestattet zu sein.

Vor allem wenn man sich vergegenwärtigt was alles zum Hausrat dazugehört.

Das ist versichert

In der Hausratversicherung sind folgende Gegenstände versichert:

  • Einrichtungsgegenstände z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Vorhänge usw.
  • Gebrauchsgegenstände z.B. Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Bücher, Kleidung, Computer, Smartphone, Werkzeug(privat), Eingelagertes, usw.
  • Verbrauchsgegenstände z.B. Nahrungsmittel, Vorräte, Gefriergut usw.
  • Wertsachen z.B. Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken sowie Collagen, Antiquitäten aber keine antiken Möbelstücke, die müssen extra versichert werden.

Weitere Sachen und Gegenstände:

  • Geschirr, Spielsachen und -fahrzeuge

  • Musikinstrumente

  • Schallplatten, CDs und DVDs

Die Hausratversicherung deckt Schäden im Falle von

  • Brand, Blitzschlag

  • Explosion und Implosion

  • Einbruchdiebstahl

  • Raub

  • Vandalismus

  • Leitungswasser

  • Rohrschäden

  • Frostschäden

  • Sturm und Hagel


Auch geliehene Sachen sind in der Hausratversicherung versichert. Die Sachen sind jedoch nur versichert, wenn sie sich in Ihrer Wohnung, bzw. an einem mitversicherten Ort befinden.




Der Versicherungsschutz gilt für folgende Versicherungsorte:

  • Das Haus bzw. Ihre Wohnung
  • Hobby-, Keller- und Speicherräume
  • Gemeinschaftsräume z.B. Wasch- und Trockenraum
  • Alle Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden
  • Privat genutzte Garagen in der Nähe

Viele Tarife bieten oft einen Teil der folgenden Schäden und Risiken als mitversichert an, oder gegen einen Aufpreis:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Sengschäden: z.B. Schäden die durch eine glimmende Zigarette entstanden sind
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Rollstühlen
  • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
  • Arbeitszimmer, die ausschließlich gewerblich genutzt werden
  • Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen

Außenversicherung

Mit einer Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch weltweit versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mitnehmen. Z.B. bei einem Einbruch in Ihr Hotelzimmer und auch bei einem Brand in Ihrem Ferienhaus.

Das ist nicht versichert

Verschleiß oder Unachtsamkeit sind nicht versichert. Selbst bei grober Fahrlässigkeit wie zum Beispiel bei einem Einbruch durch ein gekipptes Fenster zahlen nur sehr gute Hausratsversicherungen den ganzen Schaden. Wird Ihnen etwas gestohlen ohne das Gewalt angewendet wurde, also bei einem Raub oder Einbruch- Diebstahl, werden die meisten Versicherer eher weniger leisten.

Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdbeben, also die Naturkatastrophen, gehören nicht zum Standardtarif. Aber mit dem Einschluss des Elementarschadenbausteins sind diese Schäden versichert.

Vor allem Hausratsversicherungen die länger als 10 Jahre bestehen sollten auf die Aktualität der versicherten Sachen und Schäden überprüft werden. Oft ist eine neue Hausratversicherung günstiger und bietet sogar mehr Leistungen.

Sengschäden zum Beispiel sind in alten Hausratsversicherungen meistens nicht mitversichert. Auch der Umfang der Schadensorte ist in den meisten alten Versicherungen nicht so umfangreich.

Wichtige Details

Unterversicherung vermeiden - Ist die Versicherungssumme geringer als der Wert Ihres Hausrats, ersetzt der Versicherer natürlich auch weniger. In diesem Fall spricht man von Unterversicherung. Beispiel: Ihr Hausrat hat einen Wert von 60.000 Euro, die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt aber nur 30.000 Euro. Dann erstattet die Versicherung, bei einem Schaden von 2.000 Euro nur die Hälfte. Im Schadensfall überprüft nämlich der Versicherer ob eine Unterversicherung besteht. Vermeiden können Sie das, indem Sie jeden Quadratmeter mit 650 Euro versichern - was dem Standard entspricht.

Kaufbelege aufbewahren - Im Schadensfall müssen Sie den Wert - und zwar den Neuwert - der beschädigten Sachen belegen können. Darum ist es wichtig, dass Sie die Nachweise über den Anschaffungspreis vorlegen können. Schwierig wird das immer dann wenn ein Brand den Hausrat, und somit auch meist die Kaufbelege, vernichtet hat. Darum sollten Sie Kaufbelege, Fotos und auch Videos idealerweise online, oder zumindest extern abspeichern. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Gebäude- und Hausratsversicherung beim gleichen Versicherer - Für Hausbesitzer bietet es sich an die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung beim gleichen Versicherer abzuschließen. Im Schadensfall vereinfacht es die Schadensregulierung, da nicht 2 Versicherungen darum streiten werden wer was zu bezahlen hat.

Umzug rechtzeitig melden - Während eines Umzugs schützt die Hausratversicherung Ihren Hausrat in beiden Wohnungen. Nach dem Umzug wird die Hausratversicherung auf die neue Wohnung angepasst.

Gefahrenerhöhungen melden - Eine Gefahrenerhöhung besteht zum Beispiel dann, wenn wegen Renovierungsarbeiten ein Gerüst am Haus angebracht wird. Das erleichtert einen Einbruchdiebstahl. Auch wenn Sie für länger Zeit nicht in Ihr Haus oder Ihre Wohnung anwesend sind, besteht eine Gefahrenerhöhung. Ab welchem Abwesenheitszeitraum Sie das Ihrer Versicherung melden müssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. In jedem Fall müssen Sie eine Gefahrenerhöhung Ihrer Hausratversicherung melden. Eine E-Mail ist normalerweise ausreichend.

Wichtige Details bei der Tarifwahl

Grobe Fahrlässigkeit - Ein gekipptes Fenster erleichtert einen Einbruch. Wenn Sie die Kerzen am Adventskranz nicht löschen bevor Sie den Raum verlassen können Sie einen Zimmerbrand eventuell nicht bemerken. In beiden Fällen handeln Sie grob fahrlässig. Bei alten Verträgen herhalten Sie möglicherweise keine Leistung. Neuere Tarife bieten teilweisen, aber auch kompletten Schutz. Sichern Sie die grobe Fahrlässigkeit mit ab.

Fahrradversicherung - Im Standardtarif ohne zusätzliche Vereinbarung sind Fahrräder meist nur versichert wenn sie aus dem geschlossenen Fahrradkeller, oder der Wohnung gestohlen werden. Der Diebstahl auf der Straße muss oft extra vereinbart werden.

Elementarschadenversicherung - Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben und auch andere Naturereignisse sind nicht automatisch in der Hausratsversicherung eingeschlossen. Als zusätzlicher Versicherungsbaustein, kann die Elementarschadenversicherung in der Hausratsversicherung mitversichert werden. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall i.d.R. 10%.

Wasserschadenversicherung - Besitzen Sie ein Aquarium oder ein Wasserbett? Dann ist das im Standardtarif nicht automatisch mitversichert. Im Rahmen der Erweiterung des Versicherungsschutzes können Sie die Wasserschadenversicherung erweitern. Der Schaden durch Leitungswasser dagegen, ist meist mitversichert.

Wertsachen - Die Standarddeckung in der Hausratversicherung für Wertsachen beträgt 20% der Versicherungssumme. Prüfen Sie ob mit dieser Absicherung alle Ihre Wertsachen abgedeckt sind. Sollte die Summe nicht ausreichen, können Sie auch einen höheren Betrag absichern.


15 Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  1. Fenster in Kippstellung und Haus verlassen

  2. Herd vergessen auzuschalten und Haus verlassen

  3. Die Waschmaschine läuft und Haus verlassen

  4. Türe nicht abgeschlossen und Haus verlassen

  5. Unbeaufsichtigt brennende Kerzen im Wohnraum

  6. Die Tasche mit dem Hotelzimmerschlüssel am Pool liegen lassen

  7. Ablegen der Videokamera außerhalb Sichtweite.

  8. Abstellen eines Koffers außerhalb Sichtweite.

  9. Die Heizung im Winterurlaub abdrehen

  10. offene Pfannen mit Fett unbeaufsichtigt auf dem Herd erhitzen

  11. Kind findet in der Wohnung Feuerzeug/Streichhölzer und verursacht damit einen Brand

  12. Rauchen im Bett

  13. offene Terrassentür

  14. Trunkenheit

  15. Schlüssel unter dem Türvorleger o.ä.

Diebstahl aus dem Auto - Wenn Sie in Ihrem Auto immer mal wieder Ihren Laptop, oder andere zu Ihrem Hausrat gehörende Sachen mitführen, sollten Sie darauf achten das der Diebstahl aus Ihrem Auto mitversichert ist. Aber Achtung; in der Nacht ist dieser Versicherungsschutz normalerweise ausgeschlossen.

Rauch/ Rußschäden - Ein Zimmerbrand zerstört nicht nur das Inventar dieses einen Zimmers, sonder verursacht in den anderen Räumen Rauch- und Rußschäden. Dies ist seit 2004 in den Hausratversicherungstarifen mitversichert. Policen die älter sind haben i.d.R. diese Absicherung nicht.

Hotelkosten - Ist die Wohnung oder das gesamte Haus nach einem Schadensfall nicht mehr bewohnbar, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder eine ähnliche Art der Unterbringung.

Anpassen der Versicherungssumme - Alle Arten von Anschaffungen erhöhen normalerweise den Wert Ihres Hausrats. Wenn Sie die Versicherungssumme nicht über die Quadratmeterpauschale mit 650 Euro ermittelt haben, besteht die Gefahr das Sie immer mehr unterversichert sind.

Wertermittlung des Hausrats

Die einfachste Methode für die Wertermittlung des Hausrats ist die Pauschalberechnung über die Größe Ihrer Wohnung. Die meisten Versicherer veranschlagen pro Quadratmeter 650 Euro. Also, Quadratmeter der Wohnung mal 650 Euro = Versicherungssumme. Wenn die Wohnung aber wertvoll eingerichtet ist, kann es passieren, dass Sie unterversichert sind. In so einem Fall lohnt es sich mit einer Wertermittlungstabelle (Link zur Tabelle) die Werte genau aufzulisten. Mit der Wertermittlungstabelle vermeiden Sie dann eine Unter- bzw. Überversicherung. Zugleich haben Sie, für den Schadensfall, eine Dokumentation über Ihren gesamten Hausrat.

Tipps für die Hausratversicherung

Nur für sehr teuer eingerichtete Haushalte ist es heutzutage noch wirklich wichtig extra einen Versicherungsvermittler zu bemühen. Zum Beispiel wenn im Haushalt Antiquitäten in Form von Möbeln, oder Designermöbel vorhanden sind, ist es sehr sinnvoll den Wert des Haushalts von einem Profi ermitteln zu lassen. Ansonsten kann man die Hausratversicherung getrost im Internet - also direkt auf der Webseite Ihres Vermittlers, oder einem Vergleichsportal abschließen.

Mithilfe unseres einfachen und unverbindlichen Vergleichsrechners erhalten Sie einen Überblick über alle Leistungen und können die Preise genau berechnen, und sparen.

Fazit

  • Die Hausratversicherung sichert Ihre bewegliche Besitztümer gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl ab.

  • Unterschätzen Sie die Werte die sich in Ihrem Besitz befinden nicht. Zum Hausrat zählen auch Fahrräder, Pedelecs sowie die Dinge die Sie auf Reisen mitnehmen, bzw. was sich im Auto befindet. Der Inhalt des Kellers wird oft vergessen.

  • Die Hausratversicherung gehört zu den eher günstigen Versicherungen. Vergleichen Sie verschiedene Versicherer mit dem Vergleichsrechner.




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