Bundesgerichtshof enttäuscht Privatversicherte


In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt.

Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war.

Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des Treuhänders.



Unser Angebot:

Mit dem Vergleichsrechner für private Krankenversicherungen finden Sie den richtigen Ansprechpartner


Ihr Nutzen:

Besser privat krankenversichert sein






Das könnte Sie interessieren:

Dauerkennzeichen für Mofas und E-Scooter: Ein Schritt zu mehr Freiheit oder Chaos auf den Straßen?

16.11.2024

Die Einführung von Dauerkennzeichen für Mofas und E-Scooter klingt zunächst wie eine praktische und bürokratiefreie Lösung. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass das System einige Risiken birgt. ...

Warum Steuerberater und Buchhalter eine aktive Cyberversicherung brauchen

13.11.2024

Steuerberater, Buchhalter und Finanzberater sind zunehmend das Ziel von Cyberangriffen. Die Annahme, dass ...

Wohngebäudeversicherungen: Ein Muss im Klimawandel?

09.11.2024

Die Wetterextreme nehmen zu. Das zeigt der Naturgefahrenreport 2024 einmal mehr: Starkregen, Überschwemmungen und andere ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty