Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Überblick

 

Im Versicherungsbereich werden die Begriffe "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" oft gleichgesetzt. Allerdings gibt es einen Unterschied: Während die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine eigenständige Versicherung ist, gibt es für Arbeitsunfähigkeit keine spezielle Police. Stattdessen bieten viele Versicherer innerhalb der BU eine sogenannte AU-Klausel an. Wir erklären, was es mit dieser Klausel auf sich hat, wann sie sinnvoll sein kann und welche Aspekte Versicherungsnehmer dabei beachten sollten.

Was bedeutet "arbeitsunfähig"?

Arbeitsunfähig ist man, wenn man aufgrund gesundheitlicher Gründe vorübergehend nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Das kann bei einer Krankheit wie einem Knochenbruch oder einer Lungenentzündung der Fall sein. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende oder nicht dauerhafte Krankheit handelt. Dies unterscheidet Arbeitsunfähigkeit von Berufsunfähigkeit. Während zum Beispiel Knochenbrüche oder Atemwegserkrankungen in der Regel heilen, sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Berufsunfähigkeit dauerhaft. Berufsunfähige Menschen können auf absehbare Zeit nicht mehr in ihren Beruf zurückkehren.

Die AU-Klausel als optionale Ergänzung im BU-Vertrag

Die AU-Klausel ist eine besondere Regelung, die oft optional in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen enthalten ist. Sie bietet den Vorteil, dass im Fall der Arbeitsunfähigkeit Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsvertrag erbracht werden, anstatt erst bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Je nach Versicherer sind die Zahlungen durch die AU-Klausel auf 18 bis 36 Monate begrenzt. Sobald der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, enden die Zahlungen.

Hinweis: Für den Erhalt der zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeitsrente gemäß der AU-Klausel reicht bei vielen Versicherern eine ärztliche Krankschreibung inklusive Diagnose aus. Wenn die Arbeitsunfähigkeit jedoch in Berufsunfähigkeit übergeht, muss der Antragsprozess für die BU-Rente durchlaufen werden, um Leistungen zu erhalten.

Die AU-Klausel als sinnvolle Überbrückung für kontinuierliche Leistungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AU-Klausel im Fall der Arbeitsunfähigkeit eine sinnvolle Ergänzung ist, um kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten. Denn es dauert manchmal sehr lange, bis Versicherte eine Entscheidung über ihre Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die AU-Klausel ermöglicht es, bereits während der Wartezeit eine befristete monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, sofern eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten durch ärztliche Krankschreibung nachgewiesen werden kann.





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