Nachtspeicherstrom – wann lohnt sich ein spezieller Tarif?

Nachtspeicherheizungen benötigen vergleichsweise viel Strom. Spezielle Nachtspeicherstromtarife können die laufenden Kosten senken – entscheidend ist aber nicht allein ein günstiger Niedertarif.

Wichtig sind Ihr tatsächlicher Verbrauch, die vorhandene Zählertechnik und die Gesamtkosten des Tarifs. Deshalb sollten Sie zuerst Ihre eigene Situation prüfen und erst danach Tarife vergleichen.

Wie viel Strom verbraucht Ihre Nachtspeicherheizung?

Ausgangspunkt ist der jährliche Stromverbrauch der Heizung. Bei einem Doppeltarifzähler wird der Verbrauch häufig getrennt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) erfasst.

Nutzen Sie möglichst die Verbrauchswerte Ihrer letzten Jahresabrechnung. So basiert der Vergleich auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch und nicht auf einer allgemeinen Schätzung.

Gerade bei einem hohen Heizstromverbrauch können bereits kleinere Preisunterschiede pro Kilowattstunde die jährlichen Kosten deutlich verändern.

Welche Kosten entstehen mit Ihrem bisherigen Tarif?

Vergleichen Sie nicht nur die Preise für HT und NT. Zu den tatsächlichen Jahreskosten gehören auch Grundpreis und gegebenenfalls Kosten für Zähler oder Messstellenbetrieb.

Entscheidend ist außerdem, wie sich Ihr Verbrauch auf HT und NT verteilt. Ein besonders günstiger NT-Preis hilft weniger, wenn ein erheblicher Teil Ihres Stromverbrauchs zum höheren HT-Preis abgerechnet wird.

Maßgeblich ist deshalb, was Sie mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch insgesamt pro Jahr bezahlen.

Lohnt sich ein anderer Nachtspeicherstromtarif?

Stellen Sie die jährlichen Gesamtkosten gegenüber: Was zahlen Sie mit Ihrem bisherigen Tarif – und welche Kosten würden bei einem anderen Nachtspeicherstromtarif entstehen?

Berücksichtigen Sie dabei die Preise für HT und NT, den Grundpreis und mögliche weitere Kosten. Erst wenn unter dem Strich eine ausreichende Ersparnis bleibt, lohnt sich ein Wechsel allein aus finanzieller Sicht.

Der Tarifvergleich sollte deshalb zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch und Ihrer vorhandenen Zählertechnik passen – nicht umgekehrt.





Häufige Fragen zum Nachtspeicherstrom

Bei Nachtspeicherstrom spielen vor allem Zählertechnik, Hoch- und Niedertarif sowie die getrennte Messung des Heizstroms eine Rolle. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu HT und NT, Doppeltarifzähler, separatem Heizstromzähler und Tarifwechsel.

Brauche ich für Nachtspeicherstrom einen separaten Stromzähler?

Für einen speziellen Heizstromtarif wird der Verbrauch der Nachtspeicherheizung häufig getrennt vom normalen Haushaltsstrom gemessen. Dafür gibt es einen eigenen Zählpunkt für den Heizstrom.
Ob eine getrennte Messung bei Ihnen vorhanden ist, erkennen Sie an Ihrer Stromrechnung beziehungsweise an den vorhandenen Zählern und Zählernummern. Bei einem Tarifwechsel sollten Sie diese Angaben bereithalten.
Ein zusätzlicher Zähler kann auch zusätzliche Kosten für den Messstellenbetrieb verursachen. Diese gehören deshalb in den Kostenvergleich.

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Ein Doppeltarifzähler – auch Zweitarifzähler genannt – erfasst den Stromverbrauch getrennt für zwei Tarifzeiten. Üblicherweise werden diese als Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) bezeichnet.

Dadurch kann der Strom, den die Nachtspeicherheizung während günstigerer Tarifzeiten bezieht, getrennt vom übrigen Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.

Voraussetzung für einen Stromtarif mit zwei unterschiedlichen Zeitzonen ist ein entsprechender Zweitarifzähler.

→ Informationen der Bundesnetzagentur zu zeitabhängigen Stromtarifen ↗

Was bedeuten HT und NT bei Nachtspeicherstrom?

HT steht für Hochtarif, NT für Niedertarif. Der Stromverbrauch wird dabei abhängig von der jeweiligen Tarifzeit getrennt erfasst.

Der Niedertarif liegt typischerweise in verbrauchsärmeren Zeiten und wird deshalb häufig als Nachtstrom bezeichnet. Die konkreten HT- und NT-Zeiten sind jedoch nicht überall gleich, sondern werden vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegeben.

Für einen Tarifvergleich benötigen Sie deshalb möglichst beide Verbrauchswerte aus Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Wann wird der Strom zum Niedertarif abgerechnet?

Das lässt sich nicht mit einer bundesweit einheitlichen Uhrzeit beantworten. Die konkreten Umschaltzeiten zwischen HT und NT werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt. Bundesnetzagentur

Schauen Sie deshalb in Ihre Abrechnung oder informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, welche Tarifzeiten an Ihrem Anschluss gelten.

Für den Kostenvergleich ist vor allem wichtig, wie viele Kilowattstunden tatsächlich im HT und wie viele im NT erfasst werden.

Kann ich Nachtspeicherheizung und Haushaltsstrom über denselben Zähler beziehen?

Entscheidend ist das vorhandene Messkonzept. Bei klassischen Heizstromtarifen wird der Verbrauch der Nachtspeicherheizung häufig über einen separaten Zählpunkt gemessen.

Bei einer getrennten Messung können Haushaltsstrom und Heizstrom unabhängig voneinander abgerechnet werden. Die Bundesnetzagentur beschreibt für Heizstrom beispielsweise die Kombination aus einem Zähler für Haushaltsstrom und einem Zweitarifzähler für den Heizstrom. Bundesnetzagentur

Bevor Sie einen Tarif auswählen, sollten Sie deshalb zuerst klären, wie Ihre Anlage tatsächlich gemessen wird.

Kann ich Nachtspeicherstrom von einem anderen Anbieter als meinen Haushaltsstrom beziehen?

Bei einer getrennten Messung bestehen für Haushaltsstrom und Heizstrom unterschiedliche Lieferstellen beziehungsweise Zählpunkte. Dadurch kann der Heizstrom grundsätzlich über einen anderen Liefervertrag abgerechnet werden als der Haushaltsstrom.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur einen einzelnen Arbeitspreis. Entscheidend ist, welche Gesamtkosten für Haushalts- und Heizstrom einschließlich Grund- und Messkosten entstehen.

Kann ich den Anbieter mit einem Doppeltarifzähler wechseln?

Ein Doppeltarifzähler verhindert einen Anbieterwechsel nicht. Wichtig ist allerdings, dass der neue Anbieter einen passenden Tarif für Ihre vorhandene Zähler- und Messsituation anbietet.
Geben Sie beim Vergleich deshalb an, dass ein Doppeltarifzähler vorhanden ist, und tragen Sie den Verbrauch für HT und NT getrennt ein.
Prüfen Sie anschließend, ob der angebotene Tarif tatsächlich beide Verbrauchswerte entsprechend berücksichtigt.

Was muss ich beim Tarifvergleich mit HT- und NT-Verbrauch angeben?

Am besten verwenden Sie die Werte Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dort finden Sie bei entsprechender Messung den jährlichen Verbrauch für HT und NT getrennt.

Zusätzlich benötigen Sie in der Regel Ihre Postleitzahl und Angaben zur vorhandenen Zählertechnik.

Schätzen Sie die Verbräuche nur dann, wenn noch keine aussagekräftige Jahresabrechnung vorliegt. Je genauer die Verbrauchswerte sind, desto aussagekräftiger ist der Kostenvergleich.

Was passiert mit meinem Nachtspeicherstromtarif, wenn der Zähler ausgetauscht wird?

Der Austausch eines alten Stromzählers bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Nachtspeicherheizung anschließend nicht mehr getrennt abgerechnet werden kann. Entscheidend ist, welches Messsystem eingebaut wird und wie Ihr Heizstrom künftig erfasst werden soll.

Nachtspeicherheizungen nehmen bei den aktuellen Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen außerdem eine Sonderstellung ein: Nach Angaben der Bundesnetzagentur gelten für sie die bisherigen Regelungen dauerhaft weiter.

Wenn ein Zählerwechsel angekündigt wird, sollten Sie deshalb rechtzeitig mit Messstellenbetreiber und gegebenenfalls Stromanbieter klären, wie HT-/NT-Messung und Heizstromtarif anschließend weitergeführt werden.

→ Informationen der Bundesnetzagentur zu Stromzählern und Messsystemen ↗

Worauf sollte ich bei Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist achten?

Vergleichen Sie neben den Preisen für HT und NT auch Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Umfang der Preisgarantie.

Achten Sie darauf, welche Preisbestandteile von der Preisgarantie erfasst werden und wie sich der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit fortsetzt.

Entscheidend sind am Ende die voraussichtlichen Gesamtkosten mit Ihrem tatsächlichen HT- und NT-Verbrauch – nicht ein einzelner besonders niedrig beworbener Kilowattstundenpreis.

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