Rechtliche Vorsorge – einfach, sicher und bezahlbar

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können?

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine unerwartete Pflegesituation kann das Leben plötzlich verändern. Dann ist es gut, wenn wichtige Fragen bereits geregelt sind.

Wer darf mit Ärzten sprechen? Wer kann Bankgeschäfte erledigen? Und wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen?

Die gute Nachricht: Rechtliche Vorsorge muss nicht kompliziert oder teuer sein.

Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Formulare und verständliche Informationen bereit. Damit können Sie viele wichtige Entscheidungen selbst vorbereiten.

finanzlogik zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen sinnvoll sind, worauf es bei ihrer Verwendung ankommt und wie Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorsorge im Ernstfall auffindbar ist.

Gut zu wissen: Rechtliche Vorsorge ist für Erwachsene jeden Alters wichtig. Sie müssen weder im Ruhestand sein noch über großes Vermögen verfügen.

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Vorsorgevollmacht

WER entscheidet?

Eine Vertrauensperson kann in den festgelegten Bereichen für Sie handeln.

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Patientenverfügung

WAS soll geschehen?

Sie legen medizinische Wünsche für bestimmte Situationen fest.

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Betreuungsverfügung

WEN soll das Gericht wählen?

Sie halten Ihre Wünsche für eine mögliche rechtliche Betreuung fest.

finanzlogik – Rechtliche Vorsorge verständlich erklärt.

Drei Dokumente, drei unterschiedliche Aufgaben

1. Vorsorgevollmacht – wer darf für mich handeln?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie in den festgelegten Bereichen vertreten dürfen.

Dazu gehören beispielsweise Gesundheit, Pflege, Behörden, Versicherungen, finanzielle Angelegenheiten und Wohnen.

Eine Vorsorgevollmacht kann weitreichende Befugnisse erteilen. Wählen Sie deshalb eine Person, der Sie wirklich vertrauen.

2. Patientenverfügung – was soll medizinisch geschehen?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Je konkreter die beschriebenen Situationen und Behandlungswünsche sind, desto besser können Ärzte und Vertrauenspersonen Ihren Willen nachvollziehen.

Eine ärztliche Beratung kann helfen, Unklarheiten zu vermeiden.

3. Betreuungsverfügung – wen soll das Gericht berücksichtigen?

Falls eine rechtliche Betreuung notwendig werden sollte, können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wen Sie sich als Betreuer wünschen – oder wen Sie ausdrücklich nicht möchten.

Die Entscheidung über die Bestellung trifft das Betreuungsgericht. Ihre Wünsche sind dabei grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Unser Tipp: Die drei Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben und können sich sinnvoll ergänzen. Sie müssen aber nicht automatisch alle drei erstellen.

Kostenlose Formulare: Der erste Schritt kostet nichts

Sie müssen keine kostenpflichtigen Vorsorgepakete kaufen, um mit Ihrer rechtlichen Vorsorge zu beginnen.

Das Bundesjustizministerium stellt Formulare, Broschüren und Ausfüllhinweise zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Hier finden Sie die amtlichen Muster sowie Hinweise zum Ausfüllen. Besonders wichtig ist es, den Umfang einer Vorsorgevollmacht bewusst festzulegen.

Patientenverfügung

Das Ministerium bietet Erläuterungen und Textbausteine. Diese helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen medizinischen Wünsche möglichst konkret zu formulieren.

Konto- und Depotvollmacht

Für Bankangelegenheiten kann zusätzlich eine spezielle Vollmacht sinnvoll sein. Klären Sie mit Ihrer Bank, welche Unterlagen sie im Bedarfsfall benötigt.

Nehmen Sie sich Zeit. Es geht nicht darum, möglichst schnell Kästchen anzukreuzen. Wichtig ist, dass die Dokumente tatsächlich Ihren Vorstellungen entsprechen und die vorgesehenen Vertrauenspersonen Bescheid wissen.

Die amtlichen Unterlagen und direkten Links finden Sie im Quellenbereich weiter unten.

Vorsorgevollmacht: Reicht meine Unterschrift oder brauche ich einen Notar?

Eine wichtige Frage wird oft erst gestellt, wenn eine Vollmacht dringend benötigt wird:

„Wird dieses Dokument überhaupt anerkannt?“

Grundsätzlich kann eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht wirksam sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht immer notwendig.

Allerdings gibt es wichtige Unterschiede zwischen der eigenen Unterschrift, einer öffentlichen Beglaubigung und einer notariellen Beurkundung.

Möglichkeit 1: Selbst erstellen und unterschreiben

Für viele persönliche Vorsorgeangelegenheiten kann eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht ausreichen.

Das gilt häufig für die Vertretung in gesundheitlichen und alltäglichen Angelegenheiten, wenn die jeweiligen Befugnisse eindeutig erteilt wurden.

Wichtig: Bei bestimmten Entscheidungen müssen die entsprechenden Befugnisse ausdrücklich und ausreichend genau in der Vollmacht stehen. Eine allgemein gehaltene Formulierung reicht dafür nicht immer.

Möglichkeit 2: Öffentliche Beglaubigung

Bei der örtlichen Betreuungsbehörde können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ihre Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen.

Dabei wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Eine umfassende juristische Überprüfung des Inhalts findet dadurch nicht statt.

Die gesetzliche Gebühr beträgt grundsätzlich 10 Euro je Beglaubigung. Je nach Bundesland können abweichende Gebühren gelten.

Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist für Vorsorgevollmachten vorgesehen, mit denen eine rechtliche Betreuung vermieden werden soll. Ihre Beglaubigungswirkung endet bei einer Vollmacht mit dem Tod der vollmachtgebenden Person.

Möglichkeit 3: Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung

Bei Immobilienvermögen, bestimmten Darlehensgeschäften, größeren Vermögenswerten oder komplizierten Familienverhältnissen sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Der Notar kann prüfen, welche Form für Ihre konkreten Vorhaben erforderlich ist.

Bei einer notariellen Beglaubigung wird insbesondere die Unterschrift beglaubigt. Bei einer notariellen Beurkundung kommen weitere rechtliche Prüfungs-, Belehrungs- und Dokumentationspflichten hinzu.

Deshalb gilt: Eine selbst unterschriebene, behördlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht ist nicht in jeder Situation gleich gut geeignet.

Besonders wichtig: Banken und Versicherungen

Eine grundsätzlich wirksame Vorsorgevollmacht kann auch Bankangelegenheiten abdecken. Trotzdem können in der Praxis Rückfragen zur Identität, zum Umfang der Befugnisse oder zur Echtheit des Dokuments entstehen.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihre Bank zu Lebzeiten, wie Ihre Vertrauensperson später handeln kann.

Viele Banken bieten eigene Konto- und Depotvollmachten an. Wenn diese rechtzeitig eingerichtet werden, kann das die praktische Abwicklung vereinfachen.

Prüfen Sie bei wichtigen Versicherungen ebenfalls, wie eine bevollmächtigte Person Verträge verwalten oder Leistungen beantragen kann.

Krankenhaus, Arztpraxis und Pflegeeinrichtung

Damit Ihre Wünsche im medizinischen Ernstfall umgesetzt werden können, müssen die erforderlichen Dokumente verfügbar sein.

Besprechen Sie die Patientenverfügung möglichst mit Ihrer bevollmächtigten Person und bei Bedarf mit Ihrem Arzt.

Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo die Originale liegen und wie sie darauf zugreifen kann.

Immobilien und größere Vermögensangelegenheiten

Wenn eine bevollmächtigte Person später Immobiliengeschäfte oder andere formbedürftige Geschäfte übernehmen können soll, muss die dafür erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig geklärt werden.

Warten Sie damit nicht bis zum Notfall.

Die beste Vollmacht ist diejenige, die zu Ihren tatsächlichen Angelegenheiten passt – nicht unbedingt die teuerste.

Welcher Weg passt zu Ihrer Vorsorge?

Drei Möglichkeiten im Überblick. Klicken Sie auf die passende Situation.

1. Ich möchte die üblichen Vorsorgeangelegenheiten regeln

Eine sorgfältig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Vorsorgevollmacht kann für viele Angelegenheiten ausreichen. Achten Sie auf die ausdrücklich erforderlichen Befugnisse.

Kosten: Erstellung mit amtlichen Vorlagen kostenlos.

2. Ich möchte meine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen

Die zuständige Betreuungsbehörde kann eine Vorsorgevollmacht unter gesetzlichen Voraussetzungen öffentlich beglaubigen. Vereinbaren Sie vorher einen Termin und fragen Sie nach den benötigten Unterlagen.

Gebühr: grundsätzlich 10 Euro je Beglaubigung; Landesrecht kann abweichen.

3. Es geht auch um Immobilien oder komplexes Vermögen

Lassen Sie klären, ob eine öffentliche Beglaubigung genügt oder eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Das gilt besonders bei formbedürftigen Rechtsgeschäften und komplexen Vermögensverhältnissen.

Kosten: abhängig von Art und Umfang der notariellen Tätigkeit.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung oder individuelle Rechtsberatung.

Zentrales Vorsorgeregister: Damit Ihre Entscheidungen gefunden werden

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Vorsorgedokumente sorgfältig erstellt – aber im Ernstfall weiß niemand davon.

Deshalb ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein wichtiger zusätzlicher Schritt.

Was bringt die Registrierung?

Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen feststellen, ob Vorsorgeangelegenheiten registriert wurden.

So lassen sich wichtige Hinweise auf bevollmächtigte Personen und vorhandene Verfügungen schneller finden.

Nach der Registrierung erhalten Sie auch eine ZVR-Card. Sie können diese beispielsweise im Portemonnaie mitführen.

Was kostet die Eintragung?

Die Registrierung ist keine teure Dauerleistung.

Eine einfache Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit einer Vertrauensperson kostet bei Zahlung per Lastschrift derzeit 24 Euro einmalig.

Bei zusätzlichen Vertrauenspersonen oder anderen Antrags- und Zahlungswegen können höhere Gebühren entstehen.

Es gibt keine jährliche Registergebühr.

Neu seit Oktober 2026: Elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten

Seit dem 1. Oktober 2026 können auf Wunsch auch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Der Upload erfolgt nicht einfach durch den privaten Nutzer selbst, sondern über dazu berechtigte Stellen wie Notare, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden.

Dadurch können berechtigte Ärzte und Betreuungsgerichte gegebenenfalls auch den Dokumenteninhalt unmittelbar einsehen.

Wichtig: Die Registrierung allein ersetzt keine wirksame Vorsorgevollmacht. Auch eine elektronische Abschrift ersetzt nicht in jedem Rechtsgeschäft die erforderliche Originalurkunde.

Wo bleiben die Originale?

Bewahren Sie die unterschriebenen Dokumente sicher auf. Ihre Vertrauenspersonen sollten wissen, wo sie liegen und wie sie im Notfall darauf zugreifen können.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Angaben im Register aktuell sind – insbesondere nach einem Wechsel der bevollmächtigten Person oder einem Widerruf.

Unser Tipp: Erst die Dokumente richtig erstellen, dann ihre praktische Verwendung klären und schließlich für Auffindbarkeit sorgen. So wird aus Papier eine Vorsorge, die im Ernstfall helfen kann.

Rechtliche Vorsorge ist wichtig. Finanzielle Vorsorge gehört dazu.

Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung regeln Sie wichtige Entscheidungen.

Doch damit sind noch nicht alle finanziellen Folgen eines Notfalls abgesichert.

Was geschieht beispielsweise, wenn ein Einkommen dauerhaft wegfällt, Pflegekosten entstehen oder Angehörige nach einem Todesfall finanziell belastet werden?

Hier lohnt sich ein Blick auf die gesamte persönliche Vorsorge.

Risikolebensversicherung: Angehörige finanziell schützen

Wenn Kinder, Partner oder andere Menschen von Ihrem Einkommen abhängig sind, kann eine Risikolebensversicherung wichtig sein.

Sie kann beispielsweise helfen, eine Baufinanzierung abzusichern oder finanzielle Verpflichtungen für Hinterbliebene aufzufangen.

Entscheidend sind eine passende Versicherungssumme, die richtige Laufzeit und die Bezugsberechtigung.

Risikolebensversicherung: Bedarf ermitteln und Möglichkeiten prüfen →

Pflegezusatzversicherung: Pflegekosten rechtzeitig bedenken

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht sämtliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit.

Ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Einkommen, Rücklagen, persönlichen Wünschen und den verfügbaren Tarifen ab.

Gerade hier sollten rechtliche Entscheidungen und finanzielle Möglichkeiten zusammen betrachtet werden.

Private Pflegezusatzversicherung: Bedarf und Alternativen prüfen →

Sterbegeldversicherung: Bestattungskosten planen

Eine Bestattung verursacht Kosten. Diese sollten möglichst nicht überraschend Angehörige belasten.

Eine Sterbegeldversicherung ist dafür eine Möglichkeit, aber nicht automatisch die wirtschaftlichste.

Wer ausreichend Rücklagen besitzt, kann Bestattungskosten möglicherweise auch daraus finanzieren. Vergleichen Sie die zu erwartenden Beiträge mit der vereinbarten Leistung.

Sterbegeldversicherung und andere Vorsorgeversicherungen vergleichen →

Rechtsschutzversicherung: Leistungen genau prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung kann bei bestimmten rechtlichen Streitigkeiten Kosten übernehmen.

Sie ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht und finanziert auch nicht automatisch die vorsorgliche Erstellung oder notarielle Beurkundung von Dokumenten.

Entscheidend sind die tatsächlich versicherten Leistungen und Ausschlüsse.

Rechtsschutzversicherung: Leistungen und Absicherungsbedarf prüfen →

Eine Rechtsschutzversicherung kann bei bestimmten rechtlichen Streitigkeiten Kosten übernehmen.

Sie ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht und finanziert auch nicht automatisch die vorsorgliche Erstellung oder notarielle Beurkundung von Dokumenten.

Entscheidend sind die tatsächlich versicherten Leistungen und Ausschlüsse.

Rechtsschutzversicherung: Leistungen und Absicherungsbedarf prüfen →

Auch ohne Versicherung vorsorgen

Nicht jedes Risiko muss versichert werden.

Wichtige Bausteine können ebenso sein:

  • ausreichend verfügbare finanzielle Rücklagen

  • klare Bezugsrechte und aktuelle Vertragsangaben

  • ein Überblick über Konten, Kredite und laufende Verpflichtungen

  • geregelte Zugänge zu wichtigen Unterlagen

  • eine passende Absicherung der Familie

Der entscheidende Gedanke: Rechtliche Vorsorge regelt Entscheidungen. Finanzielle Vorsorge hilft, die wirtschaftlichen Folgen zu tragen.

Beides gehört zusammen – aber nicht jede zusätzliche Versicherung ist notwendig.

Versicherungen informieren und vergleichen →

Ein kleiner Anfang mit großer Wirkung

Sie müssen Ihre gesamte Vorsorge nicht an einem Wochenende abschließen.

Beginnen Sie mit einer Vertrauensperson, den kostenlosen amtlichen Dokumenten und der Frage, ob besondere Formvorgaben zu beachten sind.

Anschließend können Sie die Registereintragung und Ihre finanziellen Absicherungen prüfen.

Schritt für Schritt entsteht so ein Vorsorgekonzept, das zu Ihrem Leben passt.

Jetzt sind Sie dran: Prüfen Sie Ihre Vorsorge in sechs Schritten - Sie müssen nicht alles sofort erledigen. Haken Sie ab, was bereits geregelt ist, und sehen Sie, welche Schritte noch fehlen.

Meine Vorsorge in 6 Schritten

Was haben Sie schon erledigt? Haken Sie die Schritte einfach ab.

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Kostenlos und ohne Anmeldung. Die Auswahl wird nicht an finanzlogik übermittelt. Die Checkliste ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.


Amtliche Formulare und weiterführende Informationen

Für Ihre rechtliche Vorsorge finden Sie hier kostenlose Dokumente, offizielle Erläuterungen und die wichtigsten Anlaufstellen.

Kostenlose Vorsorgedokumente

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die amtlichen Formulare des Bundesjustizministeriums helfen Ihnen, Vertrauenspersonen zu bestimmen und persönliche Wünsche festzuhalten.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Bundesjustizministerium ↗

Patientenverfügung

Das Bundesjustizministerium stellt eine Broschüre mit Erläuterungen und Textbausteinen bereit, die bei der Formulierung persönlicher Behandlungswünsche helfen.

Patientenverfügung – Bundesjustizministerium ↗

Unterschrift, Beglaubigung und Notar

Nicht jede Vorsorgevollmacht muss notariell beurkundet werden. Ob eine besondere Form erforderlich ist, hängt von den vorgesehenen Rechtsgeschäften ab.

Rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht – Bundesjustizministerium ↗

Die öffentliche Beglaubigung durch Betreuungsbehörden ist gesetzlich geregelt. Dabei gelten besondere Voraussetzungen und Grenzen.

§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz – gesetzliche Regelungen ↗

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Mit einer Registrierung können wichtige Hinweise auf Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall besser gefunden werden.

Zentrales Vorsorgeregister – offizielle Website ↗

Registrierung und aktuelle Gebühren ↗

Hinweis: Die amtlichen Formulare stehen kostenlos zur Verfügung. Für Beglaubigungen, Registereintragungen oder individuelle rechtliche Beratung können Kosten entstehen.

Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur rechtlichen Vorsorge

Ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig?

Ja. Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich auch ohne Notar wirksam erstellt werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, beispielsweise im Zusammenhang mit Immobilien, sind jedoch besondere Formvorgaben zu beachten.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie eine kostenlose amtliche Vorlage verwenden und die Vollmacht selbst erstellen, fallen zunächst keine Kosten an. Eine Beglaubigung, notarielle Tätigkeit oder Registereintragung kann zusätzliche Gebühren verursachen.

Was kostet die Beglaubigung bei einer Betreuungsbehörde?

Die gesetzliche Gebühr beträgt grundsätzlich 10 Euro je Beglaubigung. Abweichende landesrechtliche Gebührenregelungen sind möglich. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Betreuungsbehörde.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie in festgelegten Angelegenheiten vertreten darf. In der Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen Wünsche für bestimmte Behandlungssituationen fest, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Brauche ich zusätzlich eine Betreuungsverfügung?

Nicht unbedingt. Eine Betreuungsverfügung ist insbesondere dann hilfreich, wenn eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Sie können darin festhalten, welche Person das Gericht berücksichtigen soll.

Erkennt meine Bank eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht an?

Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich auch Bankangelegenheiten umfassen. In der Praxis können jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Klären Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank, ob eine besondere Konto- oder Depotvollmacht sinnvoll ist.

Muss ich meine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren?

Nein. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vollmacht. Sie hilft aber dabei, wichtige Angaben zu Ihrer Vorsorge im Ernstfall auffindbar zu machen.

Was bringt die ZVR-Card?

Die ZVR-Card weist darauf hin, dass Angaben zur Vorsorge im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt sind. Sie kann beispielsweise im Portemonnaie mitgeführt werden. Sie ersetzt weder die Vorsorgevollmacht noch andere Originaldokumente.

Wo sollte ich meine Vorsorgedokumente aufbewahren?

Bewahren Sie die unterschriebenen Originale sicher und für berechtigte Vertrauenspersonen erreichbar auf. Informieren Sie diese Personen über den Aufbewahrungsort. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Angaben noch aktuell sind.

Gehören Versicherungen auch zur rechtlichen Vorsorge?

Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vorsorgedokumente regeln Entscheidungen und Vertretungsbefugnisse. Versicherungen und finanzielle Rücklagen können helfen, wirtschaftliche Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod aufzufangen. Ob zusätzlicher Schutz sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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