Selbstbeteiligungen bei Versicherungen richtig einplanen

Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag einer Versicherung reduzieren. Im Schadenfall bedeutet sie aber auch: Einen Teil der Kosten bezahlen Sie selbst.

Bei einem einzelnen Vertrag wirkt dieser Betrag oft überschaubar. 150 Euro hier, 300 Euro dort oder 500 Euro bei der Kaskoversicherung.

Entscheidend ist aber nicht nur eine Versicherung. Alle vereinbarten Selbstbeteiligungen gehören zu Ihrem persönlichen finanziellen Risiko.

Deshalb sollten Selbstbeteiligungen und Rücklagen zusammen betrachtet werden.

Ein niedriger Beitrag kann eine höhere Rücklage erfordern

Stellen Sie sich vor, Sie wählen bei mehreren Versicherungen bewusst eine Selbstbeteiligung, um Ihre laufenden Beiträge zu reduzieren.

Das kann sinnvoll sein – wenn Sie den selbst übernommenen Teil eines Schadens jederzeit bezahlen können.

Problematisch wird es, wenn Versicherungen einzeln auf einen möglichst niedrigen Beitrag optimiert werden, die daraus entstehenden Eigenanteile aber nirgendwo im Finanzplan auftauchen.

Was Sie beim Versicherungsbeitrag sparen, müssen Sie im Schadenfall möglicherweise selbst finanzieren können.

Wie viel Risiko tragen Sie über Ihre Versicherungen selbst?

Selbstbeteiligungen finden sich in unterschiedlichen Formen in Versicherungsverträgen. Neben einem festen Betrag je Schaden können beispielsweise jährliche Selbstbehalte, prozentuale Eigenanteile oder Mindest- und Höchstbeträge vereinbart sein.

Verschaffen Sie sich deshalb einen Überblick über Ihre Verträge und notieren Sie:

  • welche Selbstbeteiligung oder welcher Selbstbehalt vereinbart ist,
  • ob der Betrag je Schaden, je Versicherungsfall oder pro Jahr gilt,
  • ob ein fester oder prozentualer Eigenanteil vorgesehen ist,
  • welche weiteren Kosten aufgrund des vereinbarten Leistungsumfangs bei Ihnen verbleiben können.

Betrachten Sie dabei nicht jeden Vertrag nur für sich. Entscheidend ist, welchen Teil Ihrer finanziellen Risiken Sie über alle Versicherungen hinweg selbst tragen.

Eine Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro mag einzeln problemlos erscheinen. Bestehen solche Eigenanteile bei mehreren Versicherungen, können jedoch mehrere Belastungen innerhalb kurzer Zeit zusammenkommen.

Gehört die Selbstbeteiligung ins laufende Budget oder in die Rücklage?

Nicht jeder Eigenanteil ist automatisch ein Fall für den Notgroschen.

Wissen Sie bereits, dass eine Belastung regelmäßig anfällt, sollte sie als planbare Ausgabe berücksichtigt werden. Das kann beispielsweise ein Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung sein, der erfahrungsgemäß jedes Jahr ausgeschöpft wird. Auch regelmäßig zu erwartende Eigenanteile und Zuzahlungen bei gesetzlich Krankenversicherten gehören eher in die laufende Finanzplanung.

Anders sieht es bei einer Selbstbeteiligung aus, die jederzeit durch einen unerwarteten Schaden fällig werden kann. Solche Beträge sollten Sie bei der Höhe Ihrer verfügbaren Rücklagen berücksichtigen.

Sie müssen dafür nicht zwingend ein eigenes Tagesgeldkonto führen und auch nicht automatisch sämtliche Selbstbeteiligungen Ihrer Verträge addieren. Entscheidend ist, welche Belastungen gleichzeitig oder in kurzer Folge entstehen könnten und ob Ihre vorhandenen Rücklagen dafür ausreichen.

→ Rücklagen und Notgroschen

Passt die Selbstbeteiligung zu Ihrer finanziellen Situation?

Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag reduzieren. Sie ist aber nur dann tragfähig, wenn Sie den selbst übernommenen Betrag im Ernstfall auch bezahlen können.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, wie viel Beitrag Sie durch eine Selbstbeteiligung sparen. Fragen Sie sich auch, was passiert, wenn der Eigenanteil morgen fällig wird.

Besonders hohe Selbstbehalte verdienen dabei Aufmerksamkeit. Wenn ein möglicher Eigenanteil Ihre verfügbaren Rücklagen übersteigen würde, haben Sie einen Teil des Risikos übernommen, den Sie möglicherweise nicht ohne Weiteres selbst finanzieren können.

Umgekehrt kann eine Selbstbeteiligung zu Ihrer finanziellen Situation passen, wenn ausreichend frei verfügbare Mittel vorhanden sind und Sie diesen Teil des Risikos bewusst selbst tragen möchten.

Selbstbeteiligungen sollten deshalb regelmäßig zusammen mit Ihren Versicherungen und Ihren Rücklagen überprüft werden.

→ Versicherungen richtig ordnen

Häufige Fragen zu Selbstbeteiligungen bei Versicherungen

Selbstbeteiligungen können je nach Versicherung und Vertrag sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern auch, wann und wie oft ein Eigenanteil anfällt und welche weiteren Kosten Sie möglicherweise selbst tragen müssen.

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu Selbstbeteiligungen, Selbstbehalten und Eigenanteilen.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung, Selbstbehalt und Eigenanteil?

Selbstbeteiligung und Selbstbehalt beschreiben im Versicherungsbereich meist den Teil eines versicherten Schadens oder versicherter Kosten, den Sie selbst tragen.

Ein Eigenanteil ist weiter gefasst. Damit können auch Kosten gemeint sein, die aufgrund des vereinbarten Leistungsumfangs nicht vollständig übernommen werden.

Entscheidend ist deshalb weniger die Bezeichnung als die Frage: Welche Kosten können trotz Versicherung bei Ihnen verbleiben?

Bei welchen Versicherungen gibt es Selbstbeteiligungen?

Selbstbeteiligungen kommen beispielsweise bei Kaskoversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Tierkrankenversicherungen sowie verschiedenen Sach- und Spezialversicherungen vor.

Sie können freiwillig gewählt werden, um den Beitrag zu reduzieren, oder bereits fester Bestandteil einer bestimmten Deckung sein.

Prüfen Sie deshalb Ihre eigenen Verträge. Entscheidend ist nicht, wo Selbstbeteiligungen üblich sind, sondern welche Sie tatsächlich vereinbart haben und welchen Teil des Risikos Sie damit selbst tragen.

Muss ich eine Selbstbeteiligung bei jedem Schaden erneut bezahlen?

Das hängt davon ab, wie die Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart ist.

Sie kann beispielsweise je Schaden oder Versicherungsfall anfallen. Andere Verträge arbeiten mit einem jährlichen Selbstbehalt oder einem prozentualen Eigenanteil.

Deshalb kann dieselbe Selbstbeteiligung innerhalb eines Jahres auch mehrfach anfallen. Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen, worauf sich der vereinbarte Eigenanteil bezieht.

Was passiert, wenn der Schaden niedriger als meine Selbstbeteiligung ist?

Liegt ein versicherter Schaden vollständig innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung, erhalten Sie für diesen Schaden in der Regel keine Zahlung des Versicherers.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Schaden für den Versicherungsvertrag ohne Bedeutung ist oder nicht gemeldet werden muss. Ob eine Meldung erforderlich ist, richtet sich nach Versicherungsart, gesetzlichen Vorgaben und den vereinbarten Bedingungen.

Muss ich einen Schaden melden, obwohl ich ihn wegen der Selbstbeteiligung selbst bezahle?

Selbst bezahlen und nicht melden sind zwei unterschiedliche Dinge.

Nach § 30 Versicherungsvertragsgesetz ist der Eintritt eines Versicherungsfalls grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen. Zusätzlich können die Bedingungen Ihres Vertrags weitere Vorgaben enthalten.

Besonders bei Haftpflichtschäden sollten Sie Ansprüche nicht allein deshalb selbst regulieren, weil der Betrag innerhalb Ihrer Selbstbeteiligung liegt. Der Versicherer prüft auch, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Schadenersatzpflicht besteht.

→ § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles ↗

Kann eine Schadenmeldung Folgen für meinen Versicherungsvertrag haben?

Ja, ein Versicherungsfall kann auch für den weiteren Vertrag relevant sein. In der Sachversicherung sieht § 92 VVG beispielsweise nach Eintritt eines Versicherungsfalls ein Kündigungsrecht vor. Für die Haftpflichtversicherung enthält § 111 VVG eine eigene Regelung.

Das bedeutet nicht, dass ein Versicherer nach einem oder mehreren kleinen Schäden automatisch kündigt. Sie sollten aber nicht davon ausgehen, dass ein selbst bezahlter Schaden für den Vertrag grundsätzlich bedeutungslos ist.

Ist die vereinbarte Selbstbeteiligung das Maximum, das ich selbst bezahlen muss?

Nicht unbedingt. Die Selbstbeteiligung beschreibt nur den vereinbarten Eigenanteil innerhalb des bestehenden Versicherungsschutzes.

Kosten können darüber hinaus bei Ihnen verbleiben, wenn bestimmte Leistungen nicht versichert, begrenzt oder nur teilweise erstattungsfähig sind.

Gerade bei höheren möglichen Eigenbelastungen sollten Sie deshalb nicht nur nach der Zahl hinter „Selbstbeteiligung“ schauen, sondern auch prüfen, welche Leistungen Ihr Vertrag tatsächlich abdeckt.

Was ist bei Selbstbeteiligungen in Kfz, Rechtsschutz, Krankenversicherung und Elementarschutz unterschiedlich?

Die Berechnung kann sehr unterschiedlich sein. In der Kaskoversicherung wird beispielsweise häufig ein fester Betrag je Schaden vereinbart. In der privaten Krankenversicherung sind jährliche Selbstbehalte verbreitet.

Beim Rechtsschutz kommt es unter anderem darauf an, für welchen Rechtsschutzfall die Selbstbeteiligung anfällt. Beim Elementarschutz können je nach Vertrag andere und auch höhere Eigenanteile vereinbart sein.

Deshalb sollten unterschiedliche Selbstbeteiligungen nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden. Wichtig ist immer: Wie hoch ist der Eigenanteil, wie wird er berechnet und wie oft kann er anfallen?

Kann ich meine Selbstbeteiligung später erhöhen oder reduzieren?

Das hängt von der Versicherung und dem Vertrag ab. Eine Änderung kann einen Tarif- oder Vertragswechsel erfordern und ist nicht in jedem Fall ohne weitere Voraussetzungen möglich.

Besondere Vorsicht ist beispielsweise in der privaten Krankenversicherung geboten: Eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts gilt in den meisten Tarifen als Leistungsausweitung und kann deshalb eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich machen.

Eine höhere Selbstbeteiligung sollte deshalb nicht nur danach gewählt werden, wie viel Beitrag sie heute spart.

Muss ich für meine Selbstbeteiligungen eine eigene Rücklage bilden?

Nicht zwingend ein eigenes Konto – aber Sie sollten wissen, wie Sie die möglichen Eigenanteile finanzieren.

Kann eine Selbstbeteiligung unerwartet jederzeit fällig werden, sollte sie bei Ihren verfügbaren Rücklagen berücksichtigt werden. Mehrere Selbstbeteiligungen müssen dabei nicht automatisch vollständig addiert werden. Entscheidend ist, welche Belastungen gleichzeitig oder in kurzer Folge entstehen könnten.

Wissen Sie dagegen, dass ein Eigenanteil regelmäßig anfällt – beispielsweise weil ein jährlicher Selbstbehalt voraussichtlich ausgeschöpft wird –, handelt es sich wirtschaftlich eher um eine planbare laufende Ausgabe als um eine Rücklage.

→ Rücklagen und Notgroschen richtig planen





Quellen und weiterführende Informationen

Die konkrete Ausgestaltung einer Selbstbeteiligung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Gesetzliche Regelungen können zusätzlich zu beachten sein.

→ Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗

→ BaFin – Informationen für Versicherungskunden ↗

→ PKV-Verband – Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung ↗

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