Wärmepumpenstrom – wann lohnt sich ein eigener Tarif?
Eine Wärmepumpe erhöht den Stromverbrauch eines Haushalts deutlich. Ein spezieller Wärmepumpenstromtarif kann die laufenden Kosten senken – ist aber nicht automatisch die günstigste Lösung.
Entscheidend sind Ihr tatsächlicher Verbrauch, die vorhandene Zählertechnik und die Gesamtkosten des Tarifs. Deshalb lohnt sich zuerst ein Blick auf die eigene Situation und erst danach der Tarifvergleich.
Wie viel Strom verbraucht Ihre Wärmepumpe?
Ausgangspunkt ist der jährliche Stromverbrauch der Wärmepumpe. Ist ein eigener Zähler vorhanden, lässt er sich direkt ablesen.
Läuft die Wärmepumpe gemeinsam mit dem übrigen Haushalt über einen Zähler, sollten Sie zumindest abschätzen können, welcher Anteil des Gesamtverbrauchs auf die Wärmepumpe entfällt.
Je höher der Verbrauch der Wärmepumpe ist, desto stärker wirken sich Unterschiede beim Strompreis auf die jährlichen Kosten aus.
Welche Kosten entstehen mit Ihrem bisherigen Tarif?
Vergleichen Sie nicht nur den Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Zum tatsächlichen Strompreis gehören auch Grundpreis und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für einen separaten Zähler oder Messstellenbetrieb.
Ein niedrigerer Preis je Kilowattstunde bringt wenig, wenn zusätzliche feste Kosten den Vorteil wieder aufzehren.
Entscheidend ist deshalb, was Sie mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch insgesamt pro Jahr bezahlen.
Lohnt sich ein eigener Wärmepumpenstromtarif?
Stellen Sie die jährlichen Gesamtkosten gegenüber: Was kostet der Betrieb der Wärmepumpe mit Ihrer bisherigen Stromversorgung – und was würde er mit einem speziellen Wärmepumpentarif kosten?
Berücksichtigen Sie dabei auch die vorhandene Zählertechnik und mögliche zusätzliche Kosten. Erst wenn unter dem Strich eine ausreichende Ersparnis bleibt, lohnt sich ein Wechsel allein aus finanzieller Sicht.
Der Vergleich sollte deshalb zu Ihrer Wärmepumpe und Ihrem Verbrauch passen – nicht umgekehrt.
Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom
Rund um Wärmepumpenstrom stellen sich vor allem Fragen zur Zählertechnik, zu speziellen Tarifen und zu den neuen Regelungen für steuerbare Wärmepumpen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Stromzähler, HT und NT, § 14a EnWG, Netzentgelten und Photovoltaik.
- Brauche ich für Wärmepumpenstrom einen eigenen Stromzähler?
Nicht grundsätzlich. Wärmepumpe und Haushaltsstrom können je nach gewählter Lösung über denselben Zähler abgerechnet werden.
Ein separater Zähler kann jedoch erforderlich bzw. interessant sein, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt abgerechnet werden soll – beispielsweise für bestimmte Wärmepumpentarife oder die Wahl des Netzentgelt-Moduls 2 nach § 14a EnWG. Bei Modul 2 ist ein separater Zähler technische Voraussetzung.- Was ist der Unterschied zwischen Ein- und Zweitarifzähler?
Ein Eintarifzähler erfasst den gesamten Stromverbrauch zu einem Zählertarif. Ein Zweitarifzähler kann den Verbrauch dagegen getrennt nach zwei Tarifzeiten erfassen.
Das ist vor allem dann relevant, wenn Ihr Stromtarif unterschiedliche Preise für verschiedene Zeiten vorsieht. Ob sich ein Zweitarifzähler lohnt, hängt deshalb vom Tarif und davon ab, wie viel Strom tatsächlich in den günstigeren Zeiten verbraucht wird.- Was bedeuten Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)?
HT steht für Hochtarif, NT für Niedertarif. Bei entsprechenden Tarifen wird der Stromverbrauch zu unterschiedlichen Zeiten getrennt erfasst und abgerechnet.
Entscheidend ist nicht allein, dass ein NT-Preis günstiger aussieht. Für einen sinnvollen Vergleich sollten Sie betrachten, wie viel Strom Ihre Wärmepumpe tatsächlich in den jeweiligen Tarifzeiten verbraucht und welche Gesamtkosten entstehen.
- Kann ich Wärmepumpe und Haushaltsstrom über denselben Zähler beziehen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dann werden Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom gemeinsam gemessen und über denselben Stromvertrag abgerechnet.
Ob diese Lösung günstiger ist als ein separater Wärmepumpenzähler, hängt unter anderem von Verbrauch, Stromtarif, Zählerkosten und der gewählten Netzentgeltregelung ab. Für das Netzentgelt-Modul 2 nach § 14a EnWG ist dagegen eine getrennte Messung erforderlich.- Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?
Für neue Wärmepumpen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten grundsätzlich die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Im Gegenzug für die Möglichkeit einer netzorientierten Steuerung erhalten Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Für ältere Anlagen gelten teilweise Übergangs- und Bestandsregelungen.
→ Informationen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ↗
- Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe steuern oder ihre Leistung reduzieren?
Bei den von § 14a EnWG erfassten Anlagen darf der Netzbetreiber den Strombezug bei einer drohenden akuten Überlastung des lokalen Stromnetzes vorübergehend reduzieren.
Das bedeutet nicht, dass die Wärmepumpe einfach vollständig abgeschaltet wird. Bei einer einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung müssen grundsätzlich mindestens 4,2 kW Bezugsleistung zur Verfügung stehen. Der normale Haushaltsstrom ist von dieser Steuerung nicht betroffen
→ Informationen der Bundesnetzagentur zur Steuerung von Wärmepumpen ↗
- Welche Vergünstigungen gibt es bei den Netzentgelten für Wärmepumpen?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sieht die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle zur Reduzierung der Netzentgelte vor. Vereinfacht gibt es unter anderem eine pauschale Reduzierung (Modul 1) und eine Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent (Modul 2). Für Modul 2 ist ein separater Zähler erforderlich.
Seit April 2025 kann Modul 1 außerdem mit einem zeitvariablen Netzentgelt nach Modul 3 kombiniert werden. Welche Variante günstiger ist, hängt von der konkreten Anlage und dem Verbrauch ab
→ Netzentgeltreduzierung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – Bundesnetzagentur ↗
- Kann ich Wärmepumpenstrom von einem anderen Anbieter als meinen Haushaltsstrom beziehen?
Bei einer getrennten Messung kann für die Wärmepumpe ein eigener Stromliefervertrag bestehen. Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom müssen dann nicht zwingend vom selben Anbieter kommen.
Vergleichen Sie dabei die Kosten beider Verträge zusammen. Ein günstiger Wärmepumpentarif ist nur dann ein Vorteil, wenn mögliche zusätzliche Grund-, Mess- und Zählerkosten die Ersparnis nicht wieder aufzehren.- Kann ich mit einer Photovoltaikanlage trotzdem einen Wärmepumpentarif nutzen?
Eine Photovoltaikanlage und ein Wärmepumpentarif schließen sich grundsätzlich nicht gegenseitig aus. Wie viel selbst erzeugter Solarstrom tatsächlich für die Wärmepumpe genutzt werden kann, hängt jedoch vom Messkonzept und der technischen Einbindung ab.
Vor einem Tarifwechsel sollte deshalb geklärt werden, wie PV-Anlage, Haushaltsverbrauch und Wärmepumpe gemessen und abgerechnet werden. Gerade bei einer vorhandenen PV-Anlage ist nicht allein der Strompreis des Wärmepumpentarifs entscheidend.- Worauf sollte ich bei Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist achten?
Ein niedriger Arbeitspreis allein macht noch keinen guten Tarif. Prüfen Sie zusätzlich Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Umfang der Preisgarantie.
Wichtig ist außerdem, welche Preisbestandteile von einer Preisgarantie tatsächlich erfasst werden. Vergleichen Sie deshalb die voraussichtlichen Jahreskosten und die Vertragsbedingungen – nicht nur den beworbenen Preis pro Kilowattstunde.