Fondspolicen: „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“?


Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen kontinuierlich an Beliebtheit. Gerade in Niedrigzinszeiten bieten sie überzeugende Vorteile – in erster Linie wegen ihrem Renditepotenzial. Langfristig, das zeigt die Erfahrung, geht es an den Kapitalmärkten immer nach oben. Diese Tatsache machen sich Fondspolicen zunutze und verknüpfen sie mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen, von Beitragsgarantien bis Ablaufmanagement.

 

Doch laut einer neuen Studie schöpfen die meisten Versicherten das Potenzial des Produkts nicht aus. Hauptgrund ist die Auswahl zu schwacher Fonds – und das anschließende Festhalten an diese Fonds. Denn nach dem Motto „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“ lassen zahlreiche Versicherte ihre Police in der Schublade schmoren und wundern sich allenfalls Jahr für Jahr darüber, dass der mitgeteilte Rückkaufswert nicht den Erwartungen entspricht. Dabei lassen sich mäßig performende Fonds (und darunter finden sich viele mit bekannten Namen) ohne großen Aufwand aussortieren. Die meisten Policen ermöglichen solche Wechsel sogar kostenlos, zumindest einmal im Jahr.

Ein kurzer Vergleich und eine Mitteilung an den Versicherer genügen, um die Ertragskraft der Fondspolice deutlich zu steigern.

Switchen oder shiften?
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die richtige Wahl zwischen „switchen“ und „Shiften“ getroffen wird. Denn, möchte ein Versicherungsnehmer den Fonds innerhalb einer Fondspolice wechseln, in dem sein Sparanteil angelegt wird, nennt man dies „Switchen“. Das bedeutet, dass die zukünftige Beträge der Fondspolice dann in den neuen Fonds wandern, aber die bisher Eingezahlten Beiträge bleibt bis zur Auszahlung im „alten“ Fonds.

Hinter dem Begriff „Shiften“ versteckt sich ebenfalls ein Wechsel des Fonds innerhalb der Fondspolice. Hier wandert aber das im bisherigen Fonds Angesparte ebenfalls in die neue Fondsauswahl, und die monatlichen Beiträge kann der Versicherungsnehmer entweder ebenfalls in den neuen Fonds, aber auch weiter in den bisherigen Fonds investieren. Mit diesen beiden Verfahren haben Anleger die Möglichkeit, ihr eigenes Vorsorgeinvestment zu steuern.

Wer dabei Unterstützung wünscht, findet sie bei seinem Finanzdienst- & Versicherungsmakler.






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