Tübingen, 06.11.2026
GKV-Beiträge 2027: Wer muss mehr bezahlen?
Gleicher Beitragssatz, aber trotzdem höhere Krankenkassenbeiträge? Das kann ab 2027 passieren.
Der Grund ist die steigende Beitragsbemessungsgrenze. Besonders Menschen mit höherem Einkommen können dadurch mehr für ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
Wer weniger verdient, ist von dieser Änderung dagegen nicht unmittelbar betroffen.
Wir zeigen Ihnen mit einem einfachen Beispiel, was sich 2027 verändern kann – und wie Sie Ihre eigenen Beiträge berechnen.
Warum steigen die Beiträge trotz gleichem Beitragssatz?
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht das gesamte Einkommen unbegrenzt zur Beitragsberechnung herangezogen.
Dafür gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Bis zu diesem Betrag werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Einkommen darüber bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.
2027 soll diese Grenze deutlich steigen. Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient, muss deshalb möglicherweise für einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge zahlen.
FINANZLOGIK · GKV-BEITRÄGE 2027
Bis zu welchem Einkommen werden Beiträge berechnet?
2026
5.812,50 €
pro Monat
2027 – vorgesehen
6.375 €
pro Monat
562,50 € mehr Einkommen können
monatlich bei der Berechnung der Kranken- und
Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Die Rechengröße 2027 steht noch unter dem Vorbehalt
der Zustimmung des Bundesrats.
Wer muss 2027 mit höheren Beiträgen rechnen?
Entscheidend ist, wie hoch Ihr beitragspflichtiges Einkommen ist.
Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro führt die höhere Beitragsbemessungsgrenze allein zu keiner Beitragserhöhung. Ihr gesamtes Gehalt lag bereits 2026 unterhalb der Grenze.
Bei einem Monatsgehalt von 6.000 Euro kann der Beitrag steigen, weil 2027 ein größerer Teil Ihres Gehalts beitragspflichtig wird.
Bei einem Monatsgehalt von 6.500 Euro oder mehr kann sich die Anhebung der Grenze vollständig auswirken.
Dabei ist wichtig: Auch der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse kann sich verändern. Deshalb hängt Ihr tatsächlicher Beitrag nicht nur von der Einkommensgrenze ab.
Beispiel: 6.500 Euro Bruttogehalt im Monat
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 6.500 Euro brutto. Wir rechnen für beide Jahre mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 %.
Der Arbeitnehmer hat ein Kind, arbeitet außerhalb Sachsens und erhält keine weiteren Pflegeversicherungsabschläge.
Bei unveränderten Beitragssätzen kann sein eigener monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung um rund 59 Euro steigen.
Die Arbeitgeberbeiträge steigen ebenfalls. Die genauen Werte zeigt unsere Beispielrechnung.
FINANZLOGIK · BEISPIELRECHNUNG
6.500 € Bruttogehalt: So verändern sich die Beiträge
Arbeitnehmer mit einem Kind, außerhalb Sachsens;
Zusatzbeitrag in beiden Jahren 2,9 %;
Pflegebeitragssätze unverändert angenommen.
| Ihr Anteil pro Monat |
2026 |
2027 |
| Krankenversicherung |
508,59 € |
557,81 € |
| Pflegeversicherung |
104,63 € |
114,75 € |
| Ihr Gesamtbeitrag |
613,22 € |
672,56 € |
| Arbeitgeberanteil gesamt |
613,22 € |
672,56 € |
Ihr eigener Beitrag steigt um rund 59,34 € monatlich.
Das sind ungefähr 712 € zusätzlich im Jahr.
Vereinfachte Modellrechnung. Für 2027 gelten die
vorgesehenen Bemessungsgrenzen und unveränderte
Beitragssätze. Beträge sind auf Cent gerundet.
Bleibt der Zusatzbeitrag 2027 gleich?
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Für 2026 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % festgelegt. Der GKV-Schätzerkreis erwartet für 2027 ebenfalls 2,9 %.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Krankenkasse genau 2,9 % verlangt.
Ihre Krankenkasse kann einen höheren oder niedrigeren Beitrag erheben. Den aktuellen Satz finden Sie auf ihrer Website oder in der offiziellen Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes.
Wenn Ihnen der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse bekannt ist, können Sie ihn in unserem Beitragsrechner selbst eingeben.
Was gilt für Selbstständige und FreiberuflerInnen?
Wer freiwillig gesetzlich versichert und selbstständig tätig ist, trägt seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich selbst.
Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, kann sich deshalb auch der mögliche Höchstbeitrag erhöhen.
Dabei werden je nach Versicherungsverhältnis verschiedene beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Außerdem gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage.
Unser GKV-Beitragsrechner berücksichtigt den Versicherungsstatus „Selbstständige und FreiberuflerInnen“ und zeigt die Beiträge ohne Arbeitgeberanteil an.
Was können Sie jetzt tun?
Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihre Krankenversicherung wechseln sollten.
Sinnvoll sind drei einfache Schritte:
-
Beiträge berechnen: Vergleichen Sie Ihre mögliche Belastung 2026 und 2027.
-
Krankenkasse vergleichen: Prüfen Sie, ob Beitrag und Leistungen Ihrer Krankenkasse weiterhin zu Ihren Wünschen passen.
-
Alternativen kennenlernen: Wenn Sie selbstständig sind oder die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, kann auch eine private Krankenversicherung interessant sein.
Private Krankenversicherung – Beratung anfragen →
Bei einem möglichen PKV-Wechsel sollten Sie jedoch nicht nur auf den heutigen Beitrag achten. Ebenso wichtig sind die langfristige Beitragsentwicklung, Ihre familiäre Situation und der gewünschte Versicherungsschutz.
Gesetzliche Krankenkassen vergleichen →
Jetzt Ihre GKV-Beiträge 2027 berechnen
Wie sieht die Rechnung bei Ihrem Einkommen aus?
Im finanzlogik GKV-Reform-Kompass 2027 können Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vergleichen. Bei Arbeitnehmern zeigt der Rechner zusätzlich den Arbeitgeberanteil.
GKV-Beiträge 2026/2027 berechnen →
Wer anschließend seine gesetzliche Krankenkasse vergleichen oder sich über einen möglichen PKV-Wechsel informieren möchte, findet dort auch die passenden Wege.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Zahlen als Ausgangspunkt für Ihre Entscheidung. Schon ein genauer Blick auf Beitragssatz, Einkommen und Versicherungsstatus hilft, die möglichen Veränderungen besser einzuschätzen.
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen 2027 ↗
Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung ↗
Bundesgesundheitsministerium: Ergebnis des GKV-Schätzerkreises für 2027 ↗
Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung ↗
Stand: 20. Oktober 2026. Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 steht noch unter dem Vorbehalt der Bundesratszustimmung. Der Zusatzbeitrag 2027 ist eine Prognose. Individuelle Beitragssätze können abweichen.
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