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Tübingen, 20.11.2026

GKV-Reform 2027: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und im Krankenhaus

Ein Rezept aus der Apotheke, eine Physiotherapie oder ein Aufenthalt im Krankenhaus: Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bezahlt, müssen Versicherte häufig einen Teil der Kosten selbst tragen.

Ab dem 1. Januar 2027 steigen diese gesetzlichen Zuzahlungen.

Wie viel mehr Sie bezahlen müssen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie benötigen. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen mit einfachen Beispielen – und erklären, worauf Sie bei zusätzlichem Versicherungsschutz achten sollten.

Was wird 2027 teurer?

Bei vielen Leistungen bleibt die Grundregel von 10 % Eigenbeteiligung bestehen. Allerdings steigen die Mindest- und Höchstbeträge.

Auch die tägliche Zuzahlung im Krankenhaus sowie der feste Betrag je Heilmittelverordnung werden angehoben.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen 2026 und 2027.

FINANZLOGIK · GKV-REFORM 2027

Gesetzliche Zuzahlungen: 2026 und 2027

Diese Beträge zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich selbst.

Leistung 2026 Ab 2027
Medikamente 5–10 € 7,50–15 €
Krankenhaus, je Tag 10 € 15 €
Heilmittel, je Verordnung 10 € + 10 % 15 € + 10 %
Hilfsmittel, reguläre Zuzahlung 5–10 € 7,50–15 €
Wichtig: Bei Medikamenten und vielen Hilfsmitteln gilt weiterhin grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 %. Es sind nie mehr als die tatsächlichen Kosten zu zahlen. Für einzelne Leistungen und Personengruppen gelten Ausnahmen.

Beispiel: Eine Woche im Krankenhaus

Angenommen, Sie müssen sieben Tage im Krankenhaus bleiben.

2026 beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 Euro pro Tag. Für sieben Tage sind das 70 Euro.

Ab 2027 zahlen Sie 15 Euro pro Tag. Für denselben Zeitraum werden damit 105 Euro fällig.

Das sind 35 Euro mehr für einen Krankenhausaufenthalt von sieben Tagen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist weiterhin auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Was ändert sich bei Medikamenten?

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich 10 % des Preises selbst.

2026 beträgt die Zuzahlung mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab 2027 steigen diese Grenzen auf 7,50 Euro beziehungsweise 15 Euro.

Bei einem Medikament für 100 Euro beträgt die Zuzahlung damit künftig 10 Euro – genauso viel wie bisher.

Bei einem Medikament für 200 Euro steigt sie dagegen von 10 auf 15 Euro.

Nicht jedes Rezept wird also automatisch 50 % teurer. Entscheidend ist der Preis des Medikaments und ob eine Befreiung gilt.

Auch Physiotherapie kann mehr kosten

Bei Heilmitteln wie Physiotherapie oder Ergotherapie zahlen Versicherte in der Regel 10 % der Behandlungskosten plus einen festen Betrag je Verordnung.

Dieser feste Betrag steigt von 10 Euro auf 15 Euro.

Wer regelmäßig Therapien benötigt, sollte deshalb seine Eigenkosten im Blick behalten.

FINANZLOGIK · KOSTENBEISPIEL

Sieben Tage im Krankenhaus

So verändert sich die gesetzliche Zuzahlung:

2026
70 €
7 Tage × 10 €
Ab 2027
105 €
7 Tage × 15 €
35 € mehr Eigenanteil
Die gesetzliche Zuzahlung ist weiterhin auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Gibt es weiterhin eine Grenze für Zuzahlungen?

Ja. Versicherte sollen durch gesetzliche Zuzahlungen nicht unbegrenzt belastet werden.

Grundsätzlich gilt eine jährliche Belastungsgrenze von 2 % der maßgeblichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für bestimmte schwerwiegend chronisch kranke Menschen beträgt sie 1 %.

Bei der Berechnung werden unter anderem die familiäre Situation und gesetzliche Freibeträge berücksichtigt.

Wer die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen beantragen.

Unser Tipp: Bewahren Sie Quittungen über Ihre Zuzahlungen auf. Gerade bei regelmäßig benötigten Medikamenten oder Therapien kann sich die Prüfung einer Befreiung lohnen.

Wann ist eine Krankenzusatzversicherung interessant?

Neben den gesetzlichen Zuzahlungen gibt es weitere Wünsche an die medizinische Versorgung, die über die Leistungen der GKV hinausgehen können.

Vielleicht legen Sie Wert auf ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, zusätzliche ambulante Leistungen oder eine bestimmte ärztliche Behandlung.

Dafür gibt es stationäre und ambulante Krankenzusatzversicherungen.

Wichtig: Solche Versicherungen übernehmen nicht automatisch die erhöhten gesetzlichen Zuzahlungen. Entscheidend ist immer, was der gewählte Tarif tatsächlich leistet.

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz ergänzen möchten, können Sie über unsere bestehende Beratungsanfrage gezielt eine stationäre oder ambulante Zusatzversicherung anfragen.

Beratung zur Krankenzusatzversicherung anfragen →

Weitere Änderungen der GKV-Reform 2027

Die höheren Zuzahlungen sind nur ein Teil der Reform. Auch beim Zahnersatz und bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge gibt es Änderungen.

Einen Überblick bietet unser finanzlogik GKV-Reform-Kompass 2027 mit dem Beitragsrechner für Kranken- und Pflegeversicherung.

GKV-Reform 2027: Änderungen und Beitragsrechner →

Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. So können Sie gezielt nach zusätzlichem Versicherungsschutz suchen, ohne unnötige Versicherungen abzuschließen.





Quellen und weiterführende Informationen

Deutscher Bundestag: Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ↗

Bundesgesundheitsministerium: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ↗

Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreform 2026/2027 – Änderungen im Überblick ↗

Bundesgesundheitsministerium: Zuzahlungen und Erstattung von Arzneimitteln ↗

Stand: 20. Oktober 2026. Die beschriebenen neuen Zuzahlungsbeträge gelten ab dem 1. Januar 2027. Individuelle Befreiungen und besondere gesetzliche Regelungen bleiben zu berücksichtigen.







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