Kindergeld – ab Januar 2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht

Das Eltern ab 2016 kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie die Steuer-Identifikationsnummer bei der Familienkasse nicht einreichen, ist falsch. Richtig ist:

Die Familienkasse verlangt ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes. Dies ist tatsächlich Pflicht! Aussagen entsprechender Stellen zu folge, soll damit verhindert werden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird.(?) Zahlungen werden aber nicht eingstellt, wenn die Steuer-Identifikationsnummern nicht vorliegen. In diesem Fall wird die Familienkasse die Eltern im Laufe des Jahres 2016 auffordern diese einzureichen. Es ist aber dennoch ratsam, die Steuer-Identifikationsnummern zeitnah anzugeben, damit das bereits ausgezahlte Kindergeld nicht von der Familienkasse zurückgefordert wird. Übrigens, das Kindergeld wird zum 1. Januar um zwei Euro(!) pro Monat erhöht.

Weitere Info

... oder mit diesem Link direkt zur FAQ (Fragen) -Seite:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html

 

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