Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
Die Pflegeimmobilie als Kapitalsicherung und für den Vermögensaufbau
Wie ist die Prognose zur Pflegeimmobilie als Kapitalanlagenlage?
Wie wird eine Pflegeimmobilie vermietet?
Schon gewusst?
- Sicher Geld sparen mit dem Robo-Advisor für den ETF-Sparplan
- Hohe Renditen mit dem richtigen Aktienfondsdepot
- Stabile Altersvorsorge mit Immobilien
Das könnte Sie interessieren:
Türöffner für Wechselwillige: PKV zeigt sich offener gegenüber Psychotherapie-Erfahrungen
20.04.2024
Für Menschen mit Psychotherapie-Erfahrung gestaltet sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft ...
Transparenz zahlt sich aus: Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
13.04.2024
Eine offene Kommunikation über Vorschäden ist entscheidend, um ...
Grüne Energie auf dem Vormarsch: Versicherer integrieren Balkonkraftwerke in Musterbedingungen
06.04.2024
Die steigende Popularität von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen führt zu neuen