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Rückzug der Versicherungspflicht:

Aufsitzrasenmäher-Besitzer können aufatmen

 

Die geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern wurde vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gekippt. Eine Erleichterung für Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern und anderen Geräten.

Die Bundesregierung plante im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen einzuführen, unabhängig davon, ob deren Halter bisher als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Diese Idee stieß jedoch nicht nur bei den Versicherern auf wenig Begeisterung. Nun dürfen Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen erleichtert aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.

Schutz durch Verkehrsopferhilfe bleibt bestehen

Schäden, die durch solche Maschinen verursacht werden und nicht anderweitig versichert sind, sollen auch weiterhin von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option bleibt offen, wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht. Die Bundesregierung hatte zunächst davon abgesehen, diese Regelung anzuwenden, da die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern finanziert wird. Dadurch müssten alle Kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen aufkommen.

Erleichterung für Besitzer selbstfahrender Arbeitsmaschinen

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses bringt eine erhebliche Erleichterung für Besitzer von Aufsitzrasenmähern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit sich. Die geplante Versicherungspflicht hätte für viele zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand bedeutet. Durch den Rückzug dieser Regelung können sie nun aufatmen und sich weiterhin auf die Verkehrsopferhilfe verlassen, um im Falle von Schäden abgesichert zu sein.

Offene Fragen und zukünftige Entwicklungen

Obwohl die Versicherungspflicht vorerst vom Tisch ist, bleiben einige offene Fragen bestehen. Die Rolle der Verkehrsopferhilfe und ihre Finanzierung müssen weiterhin geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Gesetzgebung in Zukunft entwickeln wird, insbesondere angesichts möglicher Änderungen auf EU-Ebene.

Fazit: Eine positive Nachricht für Aufsitzrasenmäher-Besitzer

Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses, die geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu kippen, ist eine positive Nachricht für Besitzer von Aufsitzrasenmähern und ähnlichen Geräten. Sie können nun weiterhin auf die Verkehrsopferhilfe vertrauen und sind im Falle von Schäden abgesichert. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird und ob weitere Anpassungen erforderlich sein werden.





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