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So schützen Sie Ihre Wasserleitungen vor Frostschäden

 

Eingefrorene Wasserleitungen können für Hausbesitzer erhebliche Probleme verursachen. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 26.000 Schadensfälle gemeldet, die durch Frostschäden an Wasserleitungen verursacht werden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belaufen sich die Kosten auf rund 130 Millionen Euro pro Jahr. Diese hohen Summen machen deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Aber was genau passiert, wenn Wasserleitungen einfrieren, und wie können Sie Ihr Zuhause schützen?

Was passiert, wenn Wasserleitungen einfrieren?

Sobald die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, droht das Wasser in ungeschützten Leitungen zu gefrieren. Das Problem: Wasser dehnt sich beim Gefrieren aus. Diese Ausdehnung erzeugt enormen Druck, der die Rohre sprengen kann. Besonders gefährdet sind Bereiche des Hauses, die nicht ausreichend beheizt oder schlecht isoliert sind, wie Dachböden, Keller oder Wasserleitungen in Außenwänden. Wenn eine Leitung platzt, fließt das Wasser unkontrolliert aus und verursacht massive Folgeschäden an Wänden, Böden und Mobiliar.

Die finanziellen Folgen eines Frostschadens

Die Kosten eines Frostschadens sind oft immens. Neben der Reparatur der geplatzten Leitung müssen oft auch durchfeuchtete Wände und Böden saniert werden. Elektrische Anlagen können beschädigt werden, und nicht selten ist auch das Mobiliar betroffen. Die Kosten für die Schadensbeseitigung beginnen meist bei mehreren tausend Euro und können in Extremfällen deutlich höher liegen.

Präventive Maßnahmen gegen Frostschäden

Glücklicherweise lassen sich Frostschäden mit einigen einfachen Maßnahmen vermeiden:

  1. Räume ausreichend beheizen: Auch selten genutzte Räume wie Keller oder Gästezimmer sollten auf mindestens 15 Grad Celsius beheizt werden. Die Frostschutzstellung der Heizung reicht meist nicht aus, da sie nur den Heizkörper selbst, nicht aber entferntere Rohre schützt.

  2. Wasserleitungen entleeren: Leitungen in unbeheizten Bereichen oder im Außenbereich sollten rechtzeitig vor Wintereinbruch entleert werden.

  3. Isolierung verbessern: Fenster und Türen, besonders im Keller, sollten gut abgedichtet sein, um das Eindringen kalter Luft zu verhindern. Freiliegende Rohre sollten mit Isoliermaterial geschützt werden.

  4. Während der Abwesenheit vorsorgen: Wenn Sie längere Zeit verreisen – ob im Urlaub, während eines Sabbaticals oder aufgrund von Krankheit – sollte jemand regelmäßig kontrollieren, ob die Heizung funktioniert. Alternativ können Sie Heizkreisläufe abstellen und entleeren lassen.

Die Bedeutung der Wohngebäudeversicherung

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Frostschäden kommen. Hier spielt die Wohngebäudeversicherung eine entscheidende Rolle. Sie deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur der Rohre sowie die Beseitigung von Folgeschäden ab. Doch Vorsicht: Versicherungsnehmer haben eine Sorgfaltspflicht. Werden beispielsweise Leitungen nicht ausreichend geschützt oder Räume nicht beheizt, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder kürzen.

Unterschiede zwischen alten und neuen Versicherungsverträgen

Ältere Wohngebäudeversicherungen, die vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden, enthalten oft Einschränkungen im Leistungsumfang. Beispielsweise können Frostschäden an Leitungen in unbeheizten Räumen oder an Außenrohren ausgeschlossen sein. Neue Verträge bieten hingegen häufig einen umfassenderen Schutz, auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Es lohnt sich, bestehende Policen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Drei Schadensbeispiele aus der Praxis

  1. Geplatzte Leitung im unbeheizten Dachboden: Eine Wasserleitung platzte in einem schlecht isolierten Dachboden. Das auslaufende Wasser verursachte einen Schaden von 12.000 Euro an der Decke und den darunterliegenden Räumen. Da der Hausbesitzer die Isolierung vernachlässigt hatte, verweigerte die Versicherung die volle Schadensregulierung.

  2. Frostschaden im Ferienhaus: In einem nur sporadisch beheizten Ferienhaus froren die Wasserleitungen ein. Nach dem Auftauen kam es zu massiven Wasserschäden an den Wänden und dem Bodenbelag. Die Schadenssumme belief sich auf 25.000 Euro. Hier regulierte die Versicherung den Schaden, da der Eigentümer nachweisen konnte, dass er alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hatte.

  3. Unbeaufsichtigtes Haus während eines Sabbaticals: Ein Hausbesitzer war für ein Jahr im Ausland und hatte vergessen, einen Bekannten mit der Überprüfung der Heizung zu beauftragen. Ein Defekt in der Heizungsanlage blieb unbemerkt, und die Leitungen froren ein. Die Versicherung verweigerte die Zahlung aufgrund grober Fahrlässigkeit. Die Reparaturkosten betrugen 18.000 Euro.

Fazit

Frostschäden an Wasserleitungen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Mit einfachen Maßnahmen wie einer ausreichenden Beheizung, der Isolierung von Rohren und einer regelmäßigen Überprüfung der Heizung lassen sich viele dieser Schäden vermeiden. Gleichzeitig ist eine aktuelle Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Überprüfen Sie Ihre bestehende Gebäudeversicherung, um sicherzustellen, dass alle möglichen Risiken abgedeckt sind. So schützen Sie nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch Ihren Geldbeutel.

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