Sparkassen und Lebensversicherer wollen „teure“ Kunden loswerden


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Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt.

Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.

Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.

Aber auch den Lebensversicherungsgesellschaften fällt es schwer, die Zinsen für die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit von bis zu 4% am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Die meisten Unternehmen bieten mittlerweile Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Zunehmend wollen immer mehr Versicherer die Altverträge loswerden. Hier nur 3 Beispiele:

  • Generali schließt einen Verkauf seiner Lebensversicherungssparte in Deutschland nicht aus.

  • Die Düsseldorfer Ergo-Versicherung sucht nach einem möglichen Käufer für sechs Millionen alte Lebensversicherungsverträge. Dabei handelt es sich vorwiegend um Verträge, der Marken Hamburg-Mannheimer und Victoria-Versicherung, die schonmal an die Ergo verkauft wurden.

  • Axa Deutschland sieht für die Bestände mit klassischen Garantien in einer Übertragung auf eine Abwicklungsplattform durchaus eine Option.

Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen und dem Verkauf von Lebensversicherungsbeständen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen und Versicherer laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht alle gefällt.

Darum sollten Betroffene sich rechtzeitig darum kümmern einen eventuellen Rechtsstreit um entgangene Gewinne, führen zu können. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür das adequate Mittel. Der Vergleich einer bestehenden und neu abzuschließenden Rechtsschutzversicherung ist in jedem Fall angebracht. Eine Beratung durch einen Versicherungsmakler hilft die Wichtigkeit der Kostenabsicherung durch eine Rechtsschutzversicherung besser zu verstehen.






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