Versicherer bringen Standard-Riester auf den Markt


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Seit Einführung der Riester-Rente reißen die Diskussionen um das Altersvorsorgeprodukt nicht ab. Im Wesentlichen monieren die Kritiker, dass die Riester-Angebote zu kompliziert und zu teuer seien. CSU-Chef Horst Seehofer erklärte das Modell gar für „gescheitert“. Fachleute betrachten die Sache dagegen differenzierter. Aber auch von ihnen räumen die meisten ein, dass eine Entschlackung der Produkte und der Produktlandschaft sinnvoll wäre.

 

Dieses Ziel haben die Versicherer nun ins Visier genommen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) möchte noch vor der Sommerpause einen Standardvertrag präsentieren. Er soll das Riestern nicht nur einfacher, sondern auch preiswerter machen. So sollen Bürger und Politik endgültig mit dem Produkt versöhnt werden.

Dessen ungeachtet gibt es einen neuen politischen Vorstoß aus Hessen für eine kapitalmarktbasierte, staatlich organisierte „Deutschlandrente“. Auch im Koalitionsvertrag der GroKo wird eine Riester-Verbesserung gefordert.

Inwiefern bestehende Riestervertäge, ob bei einer Versicherung oder Bank, mit der neuen Standartvariante aufgerechnet werden können, ist eine weitere brisante Frage. Erfahrungsgemäß werden Altverträge bei solchen Änderungen nicht unbedingt mitberücksichtigt. Siehe „alte“ Betriebsrentenverträge.

Bleibt nur zu hoffen, dass Politik und Versicherungswirtschaft, gerade bei der Überlegung einer Kostenerleichterung, auch Bestandsverträge mit einschließen.

Sollten bestehende Riester-Verträge keine Berücksichtigung bei einer Änderung nach einem standart-Riester finden, ist ein weiters Mal mit rechtlichen Streitigkeiten vor den deutschen Gerichten zu rechnen. Wohl dem der sich das leisten kann.

Aber mit der Absicherung gerichtlicher Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung ist man zumindest mal gerüstet.






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