Tarif innerhalb Ihrer PKV wechseln

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind und Beitrag oder Leistungen Ihres Vertrags überprüfen möchten, muss nicht automatisch der Versicherer gewechselt werden.

Zunächst kann ein Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Versicherers geprüft werden. Dabei ist wichtig, nicht nur auf einen niedrigeren Beitrag zu schauen, sondern auch auf Leistungen, Selbstbehalt und mögliche Veränderungen des Versicherungsschutzes.

Wann ist ein Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll?

Kann ich bei meiner PKV in einen günstigeren Tarif wechseln?

Was passiert beim Tarifwechsel mit meinen Alterungsrückstellungen?

Muss ich beim internen PKV-Tarifwechsel Gesundheitsfragen beantworten?

Beratung zur privaten Krankenversicherung anfragen

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Wann ist ein Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll?

Ein Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers kann sinnvoll sein, wenn Beitrag und Leistungen Ihres bisherigen Tarifs nicht mehr zu Ihrer heutigen Situation passen.

Dabei müssen Sie den Versicherer nicht wechseln. Nach § 204 VVG können Sie grundsätzlich in andere Tarife Ihres Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Ihre bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet.

Ein interner Tarifwechsel kann zum Beispiel interessant sein, wenn:

  • Ihr Beitrag deutlich gestiegen ist,
  • sich Ihr gewünschter Leistungsumfang verändert hat,
  • Ihr bisheriger Tarif nicht mehr gut zu Ihrer heutigen finanziellen Situation passt,
  • oder Sie prüfen möchten, ob ein anderer Tarif desselben Versicherers ein besseres Verhältnis von Beitrag und Leistung bietet.

Wichtig ist: Ein niedrigerer Beitrag allein macht einen Tarif noch nicht automatisch besser. Entscheidend ist, welche Leistungen erhalten bleiben, welche sich verändern und ob Selbstbehalte oder andere Vertragsbestandteile angepasst werden.

Wenn der neue Tarif höhere oder zusätzliche Leistungen enthält, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen.

Deshalb sollte ein interner Tarifwechsel immer als Gesamtvergleich von Beitrag, Leistungen und langfristiger Tragfähigkeit geprüft werden.

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Kann ich bei meiner PKV in einen günstigeren Tarif wechseln?

Grundsätzlich ja. Innerhalb Ihres bestehenden Versicherers können Sie prüfen, ob ein anderer Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz günstiger ist.

Nach § 204 VVG besteht grundsätzlich ein Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers. Dabei werden die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen angerechnet. (gesetze-im-internet.de)

Ein niedrigerer Beitrag kann zum Beispiel entstehen, wenn:

  • der neue Tarif andere Leistungsgrenzen hat,
  • sich der Selbstbehalt verändert,
  • bestimmte Leistungen geringer oder anders geregelt sind,
  • oder der Tarif insgesamt anders kalkuliert ist.

Deshalb sollte nicht nur geprüft werden, wie viel Beitrag Sie sparen, sondern auch, welche Leistungen Sie dafür aufgeben oder verändern.

Wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält, kann der Versicherer für diese zusätzlichen Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vorsehen. (gesetze-im-internet.de)

Sinnvoll ist deshalb ein Vergleich von Beitrag, Leistungen, Selbstbehalt und langfristiger Tragfähigkeit – nicht nur der Blick auf den günstigsten Monatsbeitrag.

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Was passiert beim Tarifwechsel mit meinen Alterungsrückstellungen?

Bei einem Tarifwechsel innerhalb desselben privaten Krankenversicherers bleiben Ihre Alterungsrückstellungen grundsätzlich erhalten und werden auf den neuen Tarif angerechnet.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Beim internen Tarifwechsel gehen die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht verloren. Grundlage dafür ist § 204 VVG. (gesetze-im-internet.de)

Trotzdem sollte ein Tarifwechsel nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Rückstellungen betrachtet werden. Entscheidend ist, wie sich der neue Tarif bei Leistungen, Selbstbehalt und Beitrag verändert.

Besonders wichtig ist:

  • Welche Leistungen bleiben unverändert?
  • Welche Leistungen sind geringer oder anders geregelt?
  • Gibt es Mehrleistungen, für die eine Gesundheitsprüfung erforderlich werden kann?
  • Wie verändert sich der Selbstbehalt?
  • Passt der neue Beitrag langfristig besser zu Ihrer finanziellen Situation?

Die Alterungsrückstellungen bleiben beim internen Tarifwechsel also grundsätzlich erhalten. Ob der neue Tarif insgesamt sinnvoll ist, muss trotzdem anhand von Beitrag und Leistungen geprüft werden.

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Muss ich beim internen PKV-Tarifwechsel Gesundheitsfragen beantworten?

Nicht automatisch.

Wechseln Sie innerhalb Ihres bestehenden Versicherers in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen, erfolgt der Tarifwechsel grundsätzlich ohne neue Gesundheitsprüfung. Ihre bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei berücksichtigt.

Anders kann es aussehen, wenn der neue Tarif höhere oder zusätzliche Leistungen enthält. Für diese Mehrleistungen darf der Versicherer eine Risikoprüfung verlangen. Dazu können auch neue Gesundheitsfragen gehören. Je nach Ergebnis kann für die Mehrleistung ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vorgesehen werden.

Auch eine Verringerung des Selbstbehalts kann als Mehrleistung gelten und eine Gesundheitsprüfung auslösen.

Deshalb sollte vor einem Tarifwechsel genau geprüft werden:

  • welche Leistungen im neuen Tarif gleich bleiben,
  • welche Leistungen wegfallen,
  • welche Leistungen neu hinzukommen,
  • und ob für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Ein interner Tarifwechsel bedeutet also nicht automatisch eine neue vollständige Gesundheitsprüfung. Entscheidend ist, ob der gewünschte Zieltarif gegenüber Ihrem bisherigen Schutz Mehrleistungen enthält.

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Beratung zur privaten Krankenversicherung

Wenn Sie Ihre Situation eingeordnet haben und prüfen möchten, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, können Sie uns Ihre Ausgangslage schildern.

Die Beratung kann sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • PKV neu abschließen,
  • Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers,
  • Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer,
  • PKV für Beamte oder Beamtenanwärter.

Wir klären zunächst, was Sie erreichen möchten und welche Leistungen, finanziellen Auswirkungen und vertraglichen Folgen berücksichtigt werden sollten. Erst danach geht es um konkrete Tarife oder einen Wechsel.

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Quellen und weiterführende Informationen

Für die Angaben in diesem Ratgeber wurden insbesondere folgende aktuelle Quellen verwendet:

Bundesministerium für Gesundheit: Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ↗
Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ↗
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Tarifwechsel ↗
§ 205 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Kündigung der Krankenversicherung ↗
PKV-Verband: Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ↗
Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung – nicht für jeden sinnvoll ↗

Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzwerte können sich ändern. Bei konkreten Entscheidungen kommt es außerdem auf Ihre persönliche Situation und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags an.

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