Zu einem anderen PKV-Versicherer wechseln
Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind und über einen Wechsel zu einem anderen Versicherer nachdenken, sollte der Beitrag nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.
Bei einem Versichererwechsel beginnen Sie grundsätzlich mit einem neuen Vertrag. Deshalb müssen unter anderem Leistungen, Gesundheitsprüfung, Alterungsrückstellungen und die langfristigen Folgen des Wechsels berücksichtigt werden.
→ Wann kann ein Wechsel des PKV-Versicherers sinnvoll sein?
→ Was passiert mit den Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel?
→ Muss ich beim Wechsel der PKV erneut Gesundheitsfragen beantworten?
→ Worauf sollte ich beim Wechsel des PKV-Versicherers achten?
→ Beratung zur privaten Krankenversicherung anfragen
Wann kann ein Wechsel des PKV-Versicherers sinnvoll sein?
Ein Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer kann sinnvoll sein, wenn Ihr bestehender Vertrag dauerhaft nicht mehr zu Ihren Anforderungen passt und ein interner Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer keine passende Lösung bietet.
Gründe können zum Beispiel sein:
- wichtige Leistungen fehlen,
- der bestehende Tarif passt nicht mehr zu Ihrer heutigen Situation,
- ein anderer Versicherer bietet einen für Sie geeigneteren Leistungsumfang,
- oder Sie möchten Ihre Absicherung grundsätzlich neu aufstellen.
Ein Versichererwechsel sollte aber nicht nur wegen eines niedrigeren Beitrags erfolgen. Mit dem neuen Vertrag werden unter anderem Ihr aktuelles Eintrittsalter, Ihr heutiger Gesundheitszustand und die Bedingungen des neuen Tarifs relevant.
Außerdem können beim Wechsel zu einem anderen Versicherer Alterungsrückstellungen nur eingeschränkt übertragen werden. Deshalb ist ein externer Wechsel besonders bei bereits länger bestehenden Verträgen sorgfältig zu prüfen.
Sinnvoll ist ein Versichererwechsel deshalb vor allem dann, wenn die Vorteile des neuen Vertrags die möglichen Nachteile bei Gesundheitsprüfung, Rückstellungen und langfristiger Beitragsentwicklung tatsächlich überwiegen.
Was passiert mit den Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel?
Beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer werden die Alterungsrückstellungen nicht immer vollständig mitgenommen.
Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, kann ein sogenannter Übertragungswert auf den neuen Versicherer übertragen werden. Dieser entspricht vereinfacht dem Teil der Alterungsrückstellungen, der sich am Basistarif orientiert. Der darüber hinausgehende Teil bleibt grundsätzlich beim bisherigen Versicherer.
Bei älteren Verträgen gelten andere Regeln. Gerade bei langjährig bestehenden Verträgen kann deshalb ein Wechsel des Versicherungsunternehmens finanziell nachteilig sein, weil nicht alle aufgebauten Rückstellungen übertragen werden.
Deshalb sollte vor einem Versichererwechsel geprüft werden:
- wann der bestehende Vertrag abgeschlossen wurde,
- wie hoch der übertragbare Teil der Alterungsrückstellungen ist,
- welche Rückstellungen beim bisherigen Versicherer verbleiben,
- und ob die Vorteile des neuen Vertrags diese Nachteile tatsächlich ausgleichen.
Ein Versichererwechsel sollte deshalb nicht allein wegen eines niedrigeren Anfangsbeitrags entschieden werden.
Muss ich beim Wechsel der PKV erneut Gesundheitsfragen beantworten?
Ja. Wenn Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer wechseln, schließen Sie dort einen neuen Vertrag ab. Der neue Versicherer führt deshalb grundsätzlich eine neue Gesundheitsprüfung durch.
Dabei werden je nach Versicherer und Tarif unter anderem frühere oder laufende Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden innerhalb bestimmter Abfragezeiträume berücksichtigt.
Das kann dazu führen, dass der neue Versicherer:
- den Antrag zu normalen Bedingungen annimmt,
- einen Risikozuschlag verlangt,
- bestimmte Leistungen ausschließt,
- oder den Antrag ablehnt.
Deshalb sollte ein bestehender PKV-Vertrag nicht vorschnell gekündigt werden. Die Kündigung einer substitutiven privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich erst wirksam, wenn ein neuer Versicherungsschutz ohne Unterbrechung nachgewiesen wird.
Ein Versichererwechsel sollte deshalb erst geprüft werden, wenn klar ist, zu welchen Bedingungen der neue Versicherer Sie tatsächlich aufnehmen würde.
Worauf sollte ich beim Wechsel des PKV-Versicherers achten?
Beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer sollten Sie deutlich mehr vergleichen als nur den aktuellen Monatsbeitrag.
Wichtig sind vor allem:
- welche Leistungen der neue Tarif tatsächlich bietet,
- wie hoch Selbstbehalt und mögliche Eigenkosten sind,
- zu welchen Bedingungen der neue Versicherer Sie nach der Gesundheitsprüfung annimmt,
- welcher Teil Ihrer Alterungsrückstellungen übertragen werden kann,
- wie lange Ihr bisheriger Vertrag bereits besteht,
- und ob der neue Tarif auch langfristig zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Gerade bei länger bestehenden Verträgen kann ein Versichererwechsel Nachteile haben. Der neue Versicherer berücksichtigt Ihr heutiges Alter und Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Bei Verträgen ab 2009 kann außerdem nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellungen übertragen werden.
Deshalb sollte vor einem externen Wechsel immer geprüft werden, ob ein Tarifwechsel innerhalb des bisherigen Versicherers die gewünschte Veränderung bereits erreichen kann. Dort werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen grundsätzlich angerechnet.
Ein Versichererwechsel kann sinnvoll sein, wenn der neue Vertrag insgesamt besser zu Ihren Anforderungen passt. Ein kurzfristig niedrigerer Beitrag allein sollte aber nicht der ausschlaggebende Grund sein.
Beratung zur privaten Krankenversicherung
Wenn Sie Ihre Situation eingeordnet haben und prüfen möchten, welche Möglichkeit zu Ihnen passt, können Sie uns Ihre Ausgangslage schildern.
Die Beratung kann sich auf folgende Bereiche beziehen:
- PKV neu abschließen,
- Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers,
- Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer,
- PKV für Beamte oder Beamtenanwärter.
Wir klären zunächst, was Sie erreichen möchten und welche Leistungen, finanziellen Auswirkungen und vertraglichen Folgen berücksichtigt werden sollten. Erst danach geht es um konkrete Tarife oder einen Wechsel.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Angaben in diesem Ratgeber wurden insbesondere folgende aktuelle Quellen verwendet:
→ Bundesministerium für Gesundheit: Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ↗
→ Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ↗
→ § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Tarifwechsel ↗
→ § 205 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Kündigung der Krankenversicherung ↗
→ PKV-Verband: Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ↗
→ Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung – nicht für jeden sinnvoll ↗Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzwerte können sich ändern. Bei konkreten Entscheidungen kommt es außerdem auf Ihre persönliche Situation und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags an.