Ratgeber Pferdehaftpflichtversicherung

Pferde können Personen verletzen, Sachen beschädigen oder andere hohe Schäden verursachen. Dabei können Situationen relevant sein, die es bei anderen Tierhalterhaftpflichtversicherungen so nicht gibt – beispielsweise Reitbeteiligungen, gemietete Stallungen oder Flurschäden.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung.


→ Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

→ Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung Pflicht?

→ Ist mein Pferd über die Privathaftpflicht versichert?

→ Für welche Schäden haftet ein Pferdehalter?

→ Was zahlt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

→ Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

→ Sind Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert?

→ Sind Schäden an Stallungen, Reithallen oder gemieteten Sachen versichert?

→ Sind Flurschäden mitversichert?

→ Was gilt für Fohlen und Deckschäden?

→ Was kostet eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Ein Pferd kann Schäden verursachen, deren finanzielle Folgen weit über typische Rücklagen hinausgehen. Besonders bei Personenschäden können hohe Schadenersatzforderungen entstehen.

Anders als beispielsweise bei einer Tierarztrechnung geht es deshalb weniger darum, kleinere Kosten selbst tragen zu können. Entscheidend ist die Absicherung eines möglicherweise sehr großen Haftungsrisikos.

Eine Selbstbeteiligung kann dagegen ein Weg sein, kleinere versicherte Schäden teilweise selbst zu tragen und nur das größere Risiko abzusichern.

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Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung Pflicht?

Für privat gehaltene Pferde besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung.

Unabhängig davon kann der Halter für Schäden haften, die sein Pferd verursacht. Die fehlende Versicherungspflicht bedeutet deshalb nicht, dass kein finanzielles Haftungsrisiko besteht.

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Ist mein Pferd über die Privathaftpflicht versichert?

Pferde sind in der Regel nicht über eine normale Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für das Haftungsrisiko eines privat gehaltenen Pferdes wird deshalb ein eigener Tierhalter-Haftpflichtschutz benötigt.

Prüfen Sie trotzdem zunächst Ihre bestehenden Versicherungsverträge und deren Bedingungen, bevor Sie einen zusätzlichen Vertrag abschließen.

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Für welche Schäden haftet ein Pferdehalter?

Nach § 833 BGB kann ein Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sein Tier einen Menschen tötet, den Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.

Bei einem Pferd kann beispielsweise ein Verkehrsunfall, eine Verletzung einer anderen Person oder die Beschädigung fremden Eigentums erhebliche finanzielle Folgen haben.

Die gesetzliche Haftung und der Versicherungsschutz sind jedoch nicht dasselbe. Ob ein konkreter Schaden von der Pferdehaftpflicht übernommen wird, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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Was zahlt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Eine Pferdehaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Dazu können Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden gehören.

Sie prüft außerdem, ob gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen des Versicherungsschutzes abgewehrt.

Welche Leistungen eingeschlossen sind und welche Begrenzungen oder Ausschlüsse gelten, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

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Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer für versicherte Schäden leistet. Besonders Personenschäden können langfristig sehr hohe Kosten verursachen.

Finanztip empfiehlt für Personen- und Sachschäden eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Neben der Höhe der Versicherungssumme sollten Sie prüfen, ob die für Ihre Haltung und Nutzung wichtigen Risiken tatsächlich versichert sind.

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Sind Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert?

Wird Ihr Pferd auch von anderen Personen geritten oder betreut, sollten Sie prüfen, ob diese Nutzung vom Versicherungsschutz erfasst wird.

Dabei kann es einen Unterschied machen, ob jemand das Pferd gelegentlich unentgeltlich reitet, es betreut oder sich als Reitbeteiligung regelmäßig an Kosten oder Versorgung beteiligt.

Geben Sie die tatsächliche Nutzung beim Versicherungsabschluss korrekt an und prüfen Sie, wie Fremdreiter, Reitbeteiligungen und nicht gewerblich tätige Pferdehüter im jeweiligen Tarif geregelt sind.

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Sind Schäden an Stallungen, Reithallen oder gemieteten Sachen versichert?

Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen oder anderen für das Pferd genutzten Sachen können je nach Tarif mitversichert sein.

Prüfen Sie dabei nicht nur, ob Mietsachschäden grundsätzlich eingeschlossen sind. Wichtig sind auch mögliche Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse.

Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Stallungen, Pferdeanhänger oder Ausrüstung mieten oder leihen.

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Sind Flurschäden mitversichert?

Läuft ein Pferd beispielsweise von einer Weide weg und beschädigt Felder, Beete oder andere landwirtschaftlich genutzte Flächen, können daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

Solche Flurschäden sollten im Versicherungsschutz berücksichtigt sein. Prüfen Sie deshalb, ob und in welchem Umfang der jeweilige Tarif dafür leistet.

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Was gilt für Fohlen und Deckschäden?

Bei einer Stute kann wichtig sein, ob und wie lange ein Fohlen über den Vertrag der Mutter mitversichert ist. Die Dauer und die Voraussetzungen können sich je nach Tarif unterscheiden.

Bei Hengsten sollte geprüft werden, ob Schäden infolge eines ungewollten Deckakts mitversichert sind.

Wenn Zucht oder Nachwuchs für Sie relevant sind, sollten diese Punkte deshalb ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen geprüft werden.

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Was kostet eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Der Beitrag hängt unter anderem vom Pferd, seiner Nutzung, dem gewählten Versicherungsumfang, der Versicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung ab.

Entscheidend sollte deshalb nicht allein der niedrigste Beitrag sein. Prüfen Sie zunächst, welche Risiken aufgrund Ihrer Haltung und Nutzung tatsächlich abgesichert werden müssen.

→ Pferdehaftpflichtversicherung Vergleichsrechner

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Quellen und weiterführende Informationen

→ § 833 BGB – Haftung des Tierhalters ↗

→ § 834 BGB – Haftung des Tieraufsehers ↗

→ Finanztip: Pferdehaftpflichtversicherung ↗

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