Ratgeber Versicherungskennzeichen
Ob Mofa, E-Scooter, S-Pedelec oder ein anderes Kleinfahrzeug: Für bestimmte Fahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als Nachweis dient je nach Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Versicherungspflicht, Kennzeichen, Gültigkeit und zusätzlichem Versicherungsschutz.
→ Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
→ Was ist ein Versicherungskennzeichen?
→ Was ist der Unterschied zwischen Versicherungskennzeichen und Versicherungsplakette?
→ Wie lange ist ein Versicherungskennzeichen gültig?
→ Muss ich das Versicherungskennzeichen jedes Jahr neu beantragen?
→ Warum wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens?
→ Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?
→ Welche Unterlagen brauche ich für ein Versicherungskennzeichen?
→ Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
→ Was passiert, wenn ich ohne gültigen Versicherungsschutz fahre?
→ Reicht die Kfz-Haftpflicht oder ist zusätzlicher Schutz sinnvoll?
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen benötigen insbesondere bestimmte zulassungsfreie Kraftfahrzeuge. Dazu gehören beispielsweise Mofas, Mopeds und Roller bis 45 km/h, S-Pedelecs sowie bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle. Welche Regelung gilt, hängt von der jeweiligen Fahrzeugklasse und den technischen Eigenschaften ab.
E-Scooter nehmen eine Sonderstellung ein: Sie benötigen kein klassisches Versicherungskennzeichen, sondern eine Versicherungsplakette.
Ein normales Fahrrad oder ein Pedelec, dessen Motor nur beim Treten bis 25 km/h unterstützt, gehört dagegen nicht in diesen Bereich.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie schließen die Versicherung direkt bei einem Versicherer ab und erhalten anschließend das Kennzeichen und die dazugehörige Bescheinigung.
Eine normale Zulassung bei der Zulassungsstelle ist für die entsprechenden Fahrzeugarten grundsätzlich nicht erforderlich. Das Versicherungskennzeichen ersetzt dabei aber nicht die für das Fahrzeug erforderliche Betriebs- oder Typgenehmigung.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungskennzeichen und Versicherungsplakette?
Beide dienen als Nachweis des vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutzes. Der Unterschied liegt vor allem in der Ausführung und der Fahrzeugart.
Das klassische Versicherungskennzeichen wird beispielsweise bei Mofas, Mopeds und bestimmten anderen Kleinkraftfahrzeugen verwendet.
Für E-Scooter beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge ist dagegen eine Versicherungsplakette vorgeschrieben. Sie besteht aus einem Aufkleber und wird am Fahrzeug angebracht.
Wie lange ist ein Versicherungskennzeichen gültig?
Das Verkehrsjahr für Versicherungskennzeichen beginnt am 1. März und endet mit Ablauf des Februars des folgenden Jahres. Kennzeichen und Bescheinigung verlieren mit Ablauf dieses Verkehrsjahres ihre Gültigkeit.
Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen möchten, benötigen Sie für das neue Verkehrsjahr wieder einen gültigen Versicherungsschutz und das entsprechende neue Kennzeichen beziehungsweise die neue Plakette.
Muss ich das Versicherungskennzeichen jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Das Versicherungskennzeichen gilt nur für das jeweilige Verkehrsjahr. Mit dessen Ablauf endet die Gültigkeit des Kennzeichens.
Möchten Sie das Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, muss für das neue Verkehrsjahr wieder ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Das neue Kennzeichen beziehungsweise die neue Plakette erhalten Sie über den Versicherer.
Prüfen Sie dabei auch, ob der bisherige Versicherungsumfang weiterhin zu Ihrem Fahrzeug und dessen Wert passt.
Warum wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens?
Die Farbe zeigt auf einen Blick, für welches Verkehrsjahr das Versicherungskennzeichen gilt. Die vorgeschriebenen Farben wechseln nach einer festgelegten Reihenfolge. Dadurch lässt sich leichter erkennen, ob ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen des aktuellen Verkehrsjahres unterwegs ist.
Welche Kennzeichenfarbe aktuell gilt und wie die Farbfolge geregelt ist, können Sie direkt beim Bundesministerium für Verkehr nachsehen:
→ Versicherungskennzeichen und Kennzeichenfarben beim Bundesministerium für Verkehr ↗
Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie über einen Versicherer, bei dem Sie die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie das Kennzeichen beziehungsweise die Plakette und die dazugehörige Bescheinigung.
Wenn Sie bereits wissen, welches Fahrzeug Sie versichern möchten, können Sie passende Angebote vergleichen:
→ Mofa-, Moped- & Rollerversicherung vergleichen
→ E-Scooter-Versicherung vergleichen
→ S-Pedelec- & E-Bike-Versicherung vergleichen
Welche Unterlagen brauche ich für ein Versicherungskennzeichen?
Für den Abschluss benötigt der Versicherer Angaben zum Halter und zum Fahrzeug. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Fahrzeugart und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Halten Sie deshalb die Fahrzeugunterlagen bereit. Welche Angaben oder Nachweise im konkreten Antrag zusätzlich benötigt werden, hängt vom Fahrzeug und vom Versicherer ab.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem von der Fahrzeugart, dem Versicherer und dem gewählten Versicherungsschutz ab.
Entscheidend ist deshalb nicht nur der Preis. Prüfen Sie zunächst, welchen Schutz Sie benötigen. Die Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben. Zusätzliche Leistungen für Schäden am eigenen Fahrzeug sind davon zu unterscheiden.
Wenn der benötigte Schutz feststeht, können Sie die Beiträge und Leistungen passender Tarife vergleichen.
Was passiert, wenn ich ohne gültigen Versicherungsschutz fahre?
Ein Fahrzeug, für das eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, darf nicht ohne diesen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Wer ein solches Fahrzeug ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz gebraucht oder den Gebrauch gestattet, kann sich strafbar machen.
Prüfen Sie deshalb vor der Fahrt, ob der Versicherungsschutz besteht und das erforderliche Versicherungskennzeichen beziehungsweise die Versicherungsplakette gültig ist.
Reicht die Kfz-Haftpflicht oder ist zusätzlicher Schutz sinnvoll?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die entsprechenden Fahrzeuge vorgeschrieben. Sie sichert Schäden ab, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dadurch nicht automatisch versichert.
Ob zusätzlicher Schutz sinnvoll ist, hängt deshalb vor allem vom Wert des Fahrzeugs und Ihrer finanziellen Situation ab. Bei einem älteren Mofa kann ein größerer Eigenschaden möglicherweise selbst getragen werden. Bei einem hochwertigen S-Pedelec, E-Scooter oder Microcar kann das anders aussehen.
Prüfen Sie deshalb zuerst, welchen Verlust Sie aus Ihren verfügbaren Rücklagen selbst tragen können oder möchten.
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob neben der Haftpflicht beispielsweise ein zusätzlicher Kaskoschutz benötigt wird.
Quellen und weiterführende Informationen
→ Bundesministerium für Verkehr – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen ↗
→ Fahrzeug-Zulassungsverordnung – § 52 Versicherungskennzeichen ↗
→ Fahrzeug-Zulassungsverordnung – § 3 Zulassungsfreie Fahrzeuge ↗
→ Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – § 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen ↗
→ Pflichtversicherungsgesetz – Versicherungspflicht ↗
→ Pflichtversicherungsgesetz – Strafvorschriften bei fehlendem Versicherungsschutz ↗