Warum die Hausratversicherung die Leistung kürzt, oder sogar ganz verweigert


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Ist Ihnen das schon mal passiert; Sie haben das Haus oder die Wohnung verlassen und ein Fenster war gekippt, die Türe nicht abgeschlossen oder die Waschmaschine war an? Dann haben Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz in der Hausratversicherung riskiert. Denn, Sie handelten grob fahrlässig.

 

In vielen „Alt“-Verträgen ist die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, aber wer ist sich dessen schon immer bewusst? Aber, gerade bei Hausrat-Verträgen die älter als 10 Jahre sind können sich die Versicherer die Kürzung bei der Entschädigung vorbehalten, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter dann auch schnell bei der Hand.

Deshalb raten Experten den Kunden mit Altverträgen: „Sehen Sie Ihre Policen durch und steigen Sie im Zweifel auf einen neuen Vertrag um, der Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit nicht vorsieht.“

Wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist es Versicherern gestattet, die Leistungen je nach der Sachlage zu kürzen oder sogar zu verweigern.

Grobe Fahrlässigkeit ist; wenn Versicherungsnehmer die gebotene Sorgfaltspflicht vernachlässigen.

15 Beispiele für „grobe Fahrlässigkeit“:

  1. Fenster in Kippstellung und Haus verlassen

  2. Herd vergessen auszuschalten und Haus verlassen

  3. Die Waschmaschine läuft und Haus verlassen

  4. Haus- oder Wohnungstüre nicht abgeschlossen und Haus verlassen

  5. Unbeaufsichtigt brennende Kerzen im Wohnraum

  6. Die Tasche mit dem Hotelzimmerschlüssel liegen lassen

  7. Ablegen der Videokamera außerhalb Sichtweite.

  8. Abstellen eines Koffers außerhalb Sichtweite.

  9. Die Heizungsanlage im Winterurlaub abdrehen

  10. Offene Pfannen mit Fett unbeaufsichtigt auf dem Herd erhitzen

  11. Kind findet in der Wohnung Feuerzeug/Streichhölzer

  12. Rauchen im Bett

  13. Offene Terrassentür

  14. Trunkenheit

  15. Schlüssel unter dem Türvorleger o.ä.

Ursachen für Schäden am Hausrat

39% Einbruch, Fahrraddiebstahl

25% Feuer

18% Leitungswasser

6% Sturm / Hagel

5% Glas

3% Elementar

4% Sonstiges

Quelle: GDV-Zahlen Hausratversicherung

Im Jahr 2016 leisteten die Versicherer in

knapp 1 Million Schadenfällen

1,3 Mrd. € Schadenssumme an Versicherte

Prüfen Sie Ihren Altvertrag auf folgende Punkte:

Unterversicherung: Im Laufe der Zeit wird der Hausrat immer größer, und somit auch der Wert Ihres Besitzes. Ob dann die vereinbarte Versicherungssumme noch stimmt, und Sie nicht unterversichert sind, kann meistens mit dem pauschalen Unterversicherungsverzicht mit 650 Euro pro Quadratmeter vermieden werden. Bspl.: 100 qm x 650 € = 65.000 € Versicherungssumme

Wertsachen: Schmuck, Wertpapiere, Sparbücher, Münzsammlungen, Gold- und Silbermünzen/barren sind Wertsachen, und meist nur pauschal bis 20 Prozent der Versicherungssumme versichert. Rechnen Sie hier genau, und wählen Sie ggf. eine höhere Absicherung.

Kürzung: Vermeiden Sie Kürzungen im Schadensfall. Achten Sie auf „den Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit“. In den meisten Altverträgen darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Zahlung kürzen. Tipp: Prüfen Sie ihre bestehende Hausratversicherung so schnell wie möglich, und versichern Sie sich mit einem aktuellen Tarif.

Elektro- Fahrrad: Der Wert eines E-Bikes ist in alten Verträgen oft nicht abgesichert. Es kann auch sein, dass eine spezielle Fahrrad- Pedelec- oder E-Bikeversicherung besser ist. Auch hier gilt; prüfen, vergleichen und aktuell versichern.

Zusatzleistungen: In neuen Tarifen sind folgende Zusatzleistungen oft ohne Zusatzkosten mitversichert:

  • Kreuzfahrt - Schutz bei Einbruch in die Schiffskabine

  • Campingurlaub - Einbruch in ein an der Straße geparktes Auto

  • Undichte Aquarien

  • Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse

  • Diebstahl von Rollatoren und Kinderwagen aus dem Hausflur

  • usw.

Die Hausratversicherung gehört eher zu den einfachen Versicherungen, und kann ganz bequem auch online verglichen und abgeschlossen werden. Gerade bei Altverträgen lassen sich unter Umständen enorme Beitragskosten sparen, zumal aktuelle Tarife eine weitaus umfangreichere Absicherung bieten.

Spar-Tipp: Wählen Sie eine dreijährige Laufzeit (Laufzeitrabatt) und jährliche Zahlungsweise. So sparen Sie sich den Zuschlags bei unterjähriger Ratenzahlung. (Einsparung - Ratenzuschlag)

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