Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

... dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.

Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländernvon diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.



Unser Angebot:

Krankenkassen vergleichen


Ihr Nutzen:

Gerade bei den gesetzlichen Krankenkasses (GKV) gibt es Leistungsunterschiede. Finden Sie mit einem Vergleich, z.B. die Kassen die Osteopathie- und Heilpraktikerleistungen bezahlen.




Das könnte Sie interessieren:

Wie die Beitragserhöhung in der Krankenversicherung für 2025 abgefedert werden kann

19.10.2024

Die steigenden Gesundheitskosten sind eine Belastung für alle – sowohl für die gesetzliche Krankenkasse als auch für die private Krankenversicherung (PKV). In den ersten Monaten ...

Neue Gefahr: Asbest treibt die Mehrkosten für Wohngebäudeversicherungen in die Höhe

12.10.2024

Wohngebäudeversicherungen sind schon jetzt teurer geworden, und jetzt kommt noch ein weiteres Problem mit Mehrkosten hinzu: Asbest. ...

Krankenkassen erhöhen wieder die Zusatzbeiträge – Was kommt auf uns zu?

05.10.2024

Die gestiegenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen haben verschiedene Gründe. Einer der Hauptgründe ist, dass ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty