Wieviel zahlt mir der Staat bei Berufsunfähigkeit?

 



Gar nichts! Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in den gesetzlichen Leistungen nicht mehr vorhanden. Seit dem Jahr 2001 gibt es, für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen, keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es gibt nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente!

Vor dem Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall ist niemand wirklich sicher. Das ist naturgemäß so. Keiner kann sich sicher sein, dass er, oder Sie, bis zum Rentenalter „durcharbeiten“ wird. Vor diesem Hintergrund muss man sich schon mal die Frage stellen: „Was ist, wenn ich nicht mehr, oder nur noch teilweise meinen Job machen kann?“, „Wie viel monatliches Einkommen steht mir dann zur Verfügung?“

Logischerweise ist die erste Nachfrageadresse die gesetzliche Absicherung. Schließlich werden Monat für Monat Beiträge in gesetzliche Institutionen vom Lohn oder Gehalt abgeführt.

Bei genauer Betrachtung macht sich schnell Nüchternheit breit, wenn nicht sogar blankes Entsetzen. Denn die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente reichen gerade mal für ein „überleben können“.

Die gesetzlichen Regelungen implizieren das jeder Arbeitskraftverlust, sei es teilweise oder ganz, immer noch Erwerbsfähigkeit ermöglicht. Und die gesetzlich finanziellen Ausgleiche lassen einem eigentlich auch keine Wahl als „irgendwie weiterzumachen“.

So wird zudem auch noch zwischen der kleinen und der großen Erwerbsminderungsrente durch leistungsfähige Arbeitsstunden unterschieden. Wer also z.B. berufsunfähig geschrieben wird, muss für die Erwerbsminderungsrente, die nicht mehr möglichen Arbeitsleistung in Stunden nachweisen, bzw. begutachten lassen. Natürlich von staatlichen Gutachtern.

Kann der Berufsunfähige mehr als 6 Stunden arbeiten – egal was – gibt es keine Erwerbsminderungsrente. Kann er oder sie noch 3 – 6 Stunden arbeiten gibt es die kleine Erwerbsminderungsrente. Das entspricht ungefähr 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Erst wenn, gutachterlich, festgestellt wird, dass keine 3 Stunden täglich irgendeiner gewerbliche Tätigkeit nach gegangen werden kann, dann gibt es die große Erwerbsminderungsrente. Die beträgt dann „immerhin“ ungefähr 34 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen.

Wie viel das für jede*n ist kann jede*r selbst ausrechnen. Bezweifelt werden darf, dass die gesetzlichen Leistungen für einen Erhalt des Lebensstandards ausreichen.

Fazit: Die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit gibt es nicht. Die Erwerbsminderungsrente wäre für die meisten nicht ausreichend für ein würdiges Leben.

Aber klar, es gibt ja noch die die privatwirtschaftliche Absicherung, Stichwort: Berufsunfähigkeitsversicherung.



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