Tübingen, 23.10.2026
Zahnersatz 2027: Was zahlt die Krankenkasse noch?
Eine Krone, Brücke oder Zahnprothese kann schnell teuer werden. Ab Januar 2027 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz einen geringeren Anteil der Kosten der sogenannten Regelversorgung.
Das bedeutet: Bei gleichem Zahnersatz kann Ihr Eigenanteil steigen.
Wie viel das ausmacht, zeigt eine einfache Beispielrechnung.
Weniger Zuschuss beim Zahnersatz ab 2027
Bisher übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich 60 % der festgelegten Kosten der Regelversorgung. Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft steigt dieser Zuschuss auf 70 % nach fünf Jahren oder 75 % nach zehn Jahren.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten niedrigere Werte: 50 % ohne Bonus, 60 % mit fünf Jahren und 65 % mit zehn Jahren nachgewiesener Vorsorge.
Wichtig: Diese Prozentsätze beziehen sich auf die Kosten der gesetzlich festgelegten Regelversorgung – nicht automatisch auf die gesamte Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis.
Was das für Sie bedeutet, sehen Sie im folgenden Beispiel.
FINANZLOGIK · ZAHNERSATZ 2027
Wie viel übernimmt die Krankenkasse?
Festzuschuss in Prozent der Kosten der Regelversorgung
| Vorsorge |
2026 |
Ab 2027 |
| Ohne Bonus |
60 % |
50 % |
| Bonusheft: 5 Jahre |
70 % |
60 % |
| Bonusheft: 10 Jahre |
75 % |
65 % |
Gut zu wissen: Der Zuschuss sinkt um 10 Prozentpunkte.
Bei einer Regelversorgung von 2.000 € sind das 200 € weniger
Kassenleistung.
Beispiel: 2.000 Euro Kosten für Zahnersatz
Angenommen, die festgelegten Kosten der Regelversorgung betragen 2.000 Euro.
Ohne Bonusheft übernimmt Ihre Krankenkasse 2026 davon 1.200 Euro. Sie zahlen selbst 800 Euro.
Ab 2027 beträgt der Festzuschuss nur noch 1.000 Euro. Ihr Eigenanteil steigt damit auf 1.000 Euro.
Das sind 200 Euro mehr, die Sie selbst bezahlen müssen.
Auch mit Bonusheft ergibt sich in diesem Beispiel eine Mehrbelastung von 200 Euro.
Bleibt mein Bonusheft trotzdem wichtig?
Ja. Gerade jetzt lohnt es sich, regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge zu gehen.
Denn auch nach der Reform erhalten Sie mit einem lückenlosen Bonusheft einen höheren Zuschuss als ohne diesen Nachweis.
Wer die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllt, kann zudem weiterhin eine vollständige Kostenübernahme für die Regelversorgung erhalten.
Was ist bei Implantaten oder hochwertigen Kronen?
Viele Menschen entscheiden sich für eine Versorgung, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht.
Beispielsweise können besondere Materialien oder Implantate zusätzliche Kosten verursachen. Der Festzuschuss der Krankenkasse richtet sich trotzdem grundsätzlich nach dem zahnärztlichen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung.
Deshalb kann Ihr tatsächlicher Eigenanteil deutlich höher ausfallen als in unserer Beispielrechnung.
Lassen Sie sich vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan erklären. So wissen Sie, welchen Betrag Ihre Krankenkasse voraussichtlich übernimmt und was Sie selbst bezahlen müssen.
Kann eine Zahnzusatzversicherung helfen?
Eine Zahnzusatzversicherung kann einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen. Wie viel sie tatsächlich erstattet, hängt vom Tarif und den vereinbarten Leistungen ab.
Achten Sie insbesondere darauf, ob der Vertrag die von Ihnen gewünschten Leistungen abdeckt, welche Erstattungsgrenzen gelten und wie bereits angeratene oder begonnene Behandlungen behandelt werden.
Eine Versicherung lässt sich deshalb nicht allein anhand einer hohen Werbeaussage wie „90 % Zahnersatz“ beurteilen.
Sie möchten Ihren Zahnersatz besser absichern?
Über unsere Beratung zur Krankenzusatzversicherung können Sie gezielt eine Zahnzusatzversicherung anfragen.
Beratung zur Krankenzusatzversicherung anfragen →
Zahnersatz ist nur ein Teil der GKV-Reform
Neben den Festzuschüssen beim Zahnersatz ändern sich ab 2027 weitere Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im finanzlogik GKV-Reform-Kompass 2027 finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick. Dort können Sie auch Ihre möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für 2026 und 2027 berechnen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, behalten Sie Ihr Bonusheft im Blick und vergleichen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz in Ruhe – bevor größere Behandlungskosten entstehen.
GKV-Reform 2027: Änderungen und Beitragsrechner →
Zahnersatz: 200 € mehr Eigenanteil
Beispiel: 2.000 € Kosten der Regelversorgung, ohne Bonusheft
2026
Krankenkasse: 1.200 € · Eigenanteil: 800 €
Ab 2027
Krankenkasse: 1.000 € · Eigenanteil: 1.000 €
■ Krankenkasse
■ Eigenanteil
+ 200 € selbst bezahlen
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesgesundheitsministerium: Zahnärztliche Behandlung und Festzuschüsse ↗
Bundesgesundheitsministerium: GKV-Reform 2027 – Fragen und Antworten ↗
Deutscher Bundestag: Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ↗
Stand: 20. Oktober 2026. Die dargestellten Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Beispielrechnung ist vereinfacht; tatsächliche Kosten hängen vom Befund und der gewählten Versorgung ab.
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