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Tübingen, 30.10.2026

Schwindel ohne klare Diagnose – warum die BU-Versicherung 16.500 Euro zahlte

Ein Handwerker braucht gutes Werkzeug, Erfahrung und einen sicheren Stand. Wenn plötzlich alles schwankt, hilft allerdings auch die beste Wasserwaage nicht weiter.

Genau das erlebte ein Handwerker, der über längere Zeit unter anhaltendem Schwindel litt.

Die Beschwerden waren erheblich. Die Ursache ließ sich jedoch nicht eindeutig klären.

Für seinen Berufsalltag war das ein ernstes Problem. Wer körperlich arbeitet, muss sich sicher bewegen, konzentrieren und auf die eigenen Fähigkeiten verlassen können. Anhaltender Schwindel lässt sich dabei nicht einfach ignorieren.

Der Handwerker war über längere Zeit arbeitsunfähig und konnte seinen Beruf nicht ausüben.

Zum Glück hatte er kurz nach seiner Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – einschließlich einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel).

Rund fünf Jahre später wurde dieser zusätzliche Versicherungsschutz wichtig.

Die Versicherung leistete aufgrund der vereinbarten AU-Klausel und zahlte elf Monatsrenten zu jeweils 1.500 Euro – insgesamt 16.500 Euro.

Nach einer schrittweisen Wiedereingliederung konnte der Handwerker schließlich wieder arbeiten.

Die Geschichte endete also nicht mit einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Sondern mit der Rückkehr in den Beruf.

Und genau das macht diesen Fall so interessant: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit einer passenden AU-Klausel bereits während einer längeren Krankheitsphase leisten, auch wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht anerkannt wurde.

Ein tatsächlicher Leistungsfall

Die AU-Klausel hat geleistet

16.500 €

Ausgezahlt aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

1.500 € Monatliche Versicherungsleistung
11 Ausgezahlte Monatsrenten
5 Jahre Versichert vor dem Leistungsfall
Rückkehr ins Arbeitsleben

Nach einer schrittweisen Wiedereingliederung konnte der Handwerker wieder arbeiten.

Anonymisierter tatsächlicher Schadenfall. Die Zahlung beruhte auf der vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsklausel, nicht auf einer anerkannten Berufsunfähigkeit.

Krankgeschrieben – und trotzdem Geld aus der BU-Versicherung?

Beim Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ denken viele an einen schweren Unfall oder eine Erkrankung, die dauerhaft jede Rückkehr in den bisherigen Beruf verhindert.

Doch gesundheitliche Einschränkungen halten sich nicht immer an diese Vorstellung.

Manchmal steht nicht einmal fest, woher die Beschwerden kommen.

So war es auch bei unserem Handwerker.

Der Schwindel war da. Die eindeutige Erklärung dafür fehlte.

Für seine Arbeit war aber entscheidend, dass er wegen der Beschwerden nicht sicher und zuverlässig arbeiten konnte.

Er war über längere Zeit arbeitsunfähig.

Und genau hier kam die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.

Was leistet eine AU-Klausel?

Eine AU-Klausel erweitert die Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Leistung bei längerer ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Sind die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Versicherer die dafür vereinbarte Leistung. Bei entsprechenden BU-Tarifen entspricht sie der versicherten monatlichen BU-Rente.

Häufig knüpfen solche Klauseln an einen Zeitraum von sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit an. Wie die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen ist, ab wann die Zahlung beginnt und wie lange sie maximal erfolgt, hängt jedoch von den jeweiligen Bedingungen ab.

Der entscheidende Unterschied:

Für die AU-Leistung muss nicht zwingend bereits eine Berufsunfähigkeit anerkannt sein.

In unserem Fall erfüllte der Handwerker die Bedingungen seiner AU-Klausel.

Die Versicherung zahlte elf Monatsrenten zu je 1.500 Euro.

Nach einer schrittweisen Wiedereingliederung konnte er wieder arbeiten.

Die Versicherung hat genau in der Phase geholfen, für die der zusätzliche Schutz vereinbart worden war.

Warum dieser Fall gerade für Berufseinsteiger interessant ist

Der Handwerker hatte seine Berufsunfähigkeitsversicherung kurz nach seiner Ausbildung abgeschlossen.

Nur etwa fünf Jahre später brauchte er die Leistung.

Wer jung und gesund ist, denkt selten daran, dass gesundheitliche Beschwerden den Arbeitsalltag schon wenige Jahre nach dem Berufsstart erheblich beeinträchtigen können.

Doch das Einkommen wird häufig bereits für die laufenden Ausgaben benötigt – für Miete, Lebenshaltung, Mobilität und vielleicht eine junge Familie.

Eine längere Erkrankung ist deshalb nicht nur ein medizinisches Problem.

Sie kann auch eine finanzielle Herausforderung werden.

Wer früh über die Absicherung seiner Arbeitskraft nachdenkt, schützt nicht nur seine Zukunft, sondern bereits sein heutiges Einkommen.

Vom Berufsstart zurück ins Arbeitsleben

Der tatsächliche Verlauf eines Leistungsfalls aus der AU-Klausel einer BU-Versicherung.

Kurz nach der Ausbildung

Arbeitskraft abgesichert

Der Handwerker schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließlich AU-Klausel ab.

Etwa fünf Jahre später

Anhaltender Schwindel

Die Ursache bleibt ungeklärt. Der Handwerker kann seinen Beruf über längere Zeit nicht ausüben.

Voraussetzungen der AU-Klausel erfüllt

Die BU-Versicherung zahlt

Elf Monatsrenten zu je 1.500 Euro werden aufgrund der vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsklausel ausgezahlt.

Rückkehr ins Berufsleben

Schrittweise Wiedereingliederung

Der Handwerker nimmt seine berufliche Tätigkeit wieder auf.

16.500 € Ausgezahlte Versicherungsleistung aus der AU-Klausel

Schematischer Ablauf ohne erfundene Zwischenzeitpunkte oder Diagnosen.

Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung – was ist der Unterschied?

Drei Begriffe, die im Alltag gern durcheinandergeraten. Und drei unterschiedliche Voraussetzungen, wenn es um das Einkommen geht.

Arbeitsunfähigkeit (AU): Sie können vorübergehend nicht arbeiten

Wer krankheitsbedingt seine bisherige Tätigkeit nicht ausüben kann, ist arbeitsunfähig.

Arbeitnehmer erhalten zunächst in der Regel Entgeltfortzahlung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann anschließend Krankengeld gezahlt werden. Bei Selbstständigen hängt die Absicherung unter anderem davon ab, ob ein entsprechender Krankengeldanspruch oder eine Krankentagegeldversicherung besteht.

Ist in einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich eine AU-Klausel vereinbart, kann unter ihren Voraussetzungen eine weitere Versicherungsleistung hinzukommen.

Genau das war bei unserem Handwerker der Fall.

Berufsunfähigkeit (BU): Sie können Ihren bisherigen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausreichend ausüben

Bei vielen heutigen BU-Tarifen liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Entscheidend ist die konkrete berufliche Tätigkeit. Die genaue Definition und die übrigen Leistungsvoraussetzungen stehen im Versicherungsvertrag.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die BU-Versicherung die vereinbarte BU-Rente.

Die Zahlung aus einer AU-Klausel ist davon zu unterscheiden: Sie kann bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit greifen, ohne dass zuvor eine Berufsunfähigkeit anerkannt sein muss.

Erwerbsminderung (EM): Es geht um die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente folgt anderen Regeln.

Für eine volle Erwerbsminderungsrente muss eine Person grundsätzlich aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.

Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden. Zusätzlich gelten weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt deshalb nicht automatisch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was zeigt der Handwerkerfall?

Die Versicherung zahlte nicht aufgrund einer festgestellten Berufsunfähigkeit, sondern aufgrund der vereinbarten AU-Klausel.

Das ist der entscheidende Unterschied.

Die BU-Versicherung mit AU-Klausel hat den Handwerker während seiner längeren Krankheitsphase finanziell unterstützt – bis er nach einer Wiedereingliederung wieder arbeiten konnte.

AU, BU und Erwerbsminderung

Drei Begriffe, unterschiedliche Voraussetzungen. Die AU-Klausel ergänzt eine BU-Versicherung um Leistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

AU Arbeitsunfähigkeit
Worum geht es?

Die bisherige Tätigkeit kann krankheitsbedingt nicht ausgeübt werden.

Mögliche Leistungen

Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld sowie bei entsprechender Vereinbarung Leistungen aus einer AU-Klausel.

BU Berufsunfähigkeit
Worum geht es?

Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kann unter den vereinbarten Voraussetzungen gesundheitlich nicht mehr ausreichend ausgeübt werden.

Versicherungsleistung

Bei anerkanntem BU-Leistungsfall zahlt die Versicherung die vereinbarte BU-Rente.

EM Erwerbsminderung
Worum geht es?

Die gesundheitliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt unter den gesetzlichen Stundengrenzen.

Mögliche Leistung

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn sämtliche Anspruchs- voraussetzungen erfüllt sind.

Vereinfachte Darstellung. Die Leistung aus einer AU-Klausel setzt deren individuelle vertragliche Bedingungen voraus. Eine AU-Zahlung ist keine automatische Anerkennung von Berufsunfähigkeit.

130 Euro im Monat für eine BU – ist das nicht teuer?

Gerade bei körperlich arbeitenden Menschen können die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich höher ausfallen als bei vielen Bürotätigkeiten.

Auch unser Handwerker zahlte rund 130 Euro monatlich.

Das ist gerade kurz nach der Ausbildung kein kleiner Betrag.

Da könnte man durchaus überlegen, ob sich das Geld nicht angenehmer ausgeben ließe. An Werkzeug beispielsweise. Oder an etwas, das am Wochenende mehr Freude macht.

Doch fünf Jahre später brauchte er seinen Versicherungsschutz.

Der Schwindel machte es ihm unmöglich, seinen Beruf über längere Zeit auszuüben. Seine BU-Versicherung zahlte aufgrund der vereinbarten AU-Klausel elf Monatsrenten zu jeweils 1.500 Euro.

16.500 Euro, die während der längeren Krankheitsphase zur Verfügung standen.

Hat sich die Versicherung damit „gerechnet“?

Das ist eigentlich die falsche Frage.

Schließlich fragt auch niemand bei seiner Krankenversicherung, ob schon genügend Arztbesuche stattgefunden haben, damit sich die Beiträge lohnen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Geldanlage.

Sie schützt das Einkommen, wenn die vereinbarten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine zusätzliche AU-Klausel kann diesen Schutz auf längere Krankheitsphasen erweitern.

In unserem Fall hat dieser Schutz geholfen.

Der Handwerker konnte sich gesundheitlich erholen und nach einer Wiedereingliederung wieder arbeiten.

Wie hoch sollte eine BU-Rente sein?

Der Beitrag ist wichtig. Entscheidend ist aber zunächst, wie viel Einkommen im Ernstfall abgesichert werden muss.

Miete oder Immobilienkredit, Lebensmittel, Versicherungen und laufende Verpflichtungen verschwinden schließlich nicht, nur weil man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte deshalb überlegen:

  • Welcher Betrag wird monatlich mindestens benötigt?

  • Bis zu welchem Alter soll die Absicherung laufen?

  • Wie kann die vereinbarte Rente bei steigendem Einkommen angepasst werden?

  • Sind die Leistungsbedingungen passend – einschließlich einer sinnvoll ausgestalteten AU-Klausel?

Bei Handwerkern kommt hinzu, dass Beruf, gesundheitliche Vorgeschichte und die körperlichen Anforderungen den Beitrag erheblich beeinflussen können.

Die passende Absicherung beginnt deshalb nicht beim billigsten Monatsbeitrag, sondern bei einer realistischen Einschätzung des eigenen Einkommensrisikos.

Wie groß wäre Ihre Einkommenslücke?

Fiktives Rechenbeispiel, monatliche Beträge

Bisheriges Nettoeinkommen 2.500 €
Beispielhafte Versicherungsrente 1.500 €
Rechnerischer Unterschied 1.000 €

Fiktive Beispielrechnung, keine Angaben zum tatsächlichen Einkommen des Handwerkers. Andere Einkünfte, Sozialleistungen, Steuern und Beiträge sind nicht berücksichtigt. Die benötigte Versicherungsrente muss individuell ermittelt werden.

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dann lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen: Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) enthalten?

Diese zusätzliche Vereinbarung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen bei längerer ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit anerkannt wurde.

Genau diese Klausel kam im geschilderten Handwerkerfall zum Tragen.

Die Versicherung zahlte elf Monatsrenten zu jeweils 1.500 Euro – insgesamt 16.500 Euro.

Ob Ihre Versicherung eine solche Klausel enthält, welche Nachweise erforderlich sind und wie lange sie leistet, ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsbedingungen.

Ein bestehender BU-Vertrag sollte deshalb nicht vorschnell ersetzt werden. Gerade bei einer erneuten Gesundheitsprüfung können sich erhebliche Nachteile ergeben.

Wer bereits abgesichert ist, kann gezielt prüfen lassen, ob und wie eine AU-Klausel im Vertrag berücksichtigt ist.

Fazit: Ihre Arbeitskraft verdient einen verlässlichen Schutz

Ein Handwerker leidet unter anhaltendem Schwindel. Die Ursache bleibt unklar. Über längere Zeit kann er seinen Beruf nicht ausüben.

Zum Glück hatte er bereits kurz nach der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließlich AU-Klausel abgeschlossen.

Fünf Jahre später zahlte die Versicherung elf Monatsrenten zu jeweils 1.500 Euro – insgesamt 16.500 Euro.

Anschließend gelang die Rückkehr in den Beruf.

Der Fall zeigt, weshalb die Absicherung der Arbeitskraft nicht erst für die letzten Berufsjahre wichtig ist.

Gesundheitliche Beschwerden können schon früh im Arbeitsleben zu längeren Einkommensausfällen führen. Und nicht jede Erkrankung lässt sich von Anfang an eindeutig erklären.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei erfüllten BU-Leistungsvoraussetzungen das vereinbarte Einkommen. Mit einer passenden AU-Klausel kann sie darüber hinaus bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit leisten.

Wer noch keine solche Absicherung besitzt, sollte sich deshalb zwei Fragen stellen:

Wie lange könnte ich meine laufenden Ausgaben ohne mein gewohntes Arbeitseinkommen bezahlen?

Und:

Welche Absicherung passt zu meinem Beruf, meinem Einkommen und meiner persönlichen Situation?

Denn auch das beste Werkzeug ersetzt kein Einkommen, wenn man es plötzlich nicht mehr einsetzen kann.

Was passiert bei Ihnen, wenn Ihr Einkommen ausfällt?

Lassen Sie klären, wie Sie Ihre Arbeitskraft absichern können, welche BU-Rente zu Ihrer Situation passt und welche Vorteile eine AU-Klausel für Sie haben kann.

Individuelle Beratung statt pauschaler Tarifempfehlung.







Quellen und weiterführende Informationen

Zum beschriebenen Leistungsfall: Die Angaben beruhen auf einem tatsächlichen, anonymisierten Versicherungsfall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte aufgrund der vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsklausel elf Monatsrenten zu jeweils 1.500 Euro, insgesamt 16.500 Euro.

Die AU-Klausel ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung. Ihre konkreten Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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